Unterhalt Kindesmutter

12. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Andy912
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt Kindesmutter

Hallo alle zusammen,

zur Ausgangslage: Ich habe mit meiner ex Partnerin ein gemeinsamen Sohn (4Monate) der bei der Kindesmutter wohnt.
Sie bezieht ALG 2 und das bereits schon 3 Monate vor der geburt weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde. Wir haben sehr guten Kontakt und ich kümmere mich am Wochenende um unseren Sohn. Dazu kommt das wir das gemeinsame Sorgerecht haben und wir uns in Sachen Unterhalt für den kleinen auch so geeinigt haben was ich allerdings in Sachleistungen leiste da ich ihn ja auch jedes Wochenende habe.
Jetzt habe ich plötzlich Post vom Jobcenter bekommen das sie mich auf Unterhalt für meine Ex und meinen Sohn prüfen wollen. ich bin aus allen Wolken gefallen weil ich bis dahin nicht wusste das ich auch bei nichtehe und keiner gemeinsamen Wohnung für sie aufkommen muss. Wie auch immer....zu meiner beruflichen Situation: Ich bin Soldat hab die letzten 12 Monate durchschnittlich mit allen möglichen Einkommen die ich habe rund 1860 Euro netto verdient.
Klingt erstmal schlecht für mich allerdings habe ich enorm hohe berufsbedingte Aufwendungen die mich in Sachen Geld stark eingrenzen.
Ich habe ein einfachen Arbeitsweg von 400 km das heisst bei 4 Wochen im Monat 3200 km!! Was auch erklärt das ich mein Sohn nur am Wochenende sehen kann. Jetzt fragt man sich sicher warum ich nicht an den Dienstort ziehe? Ich befinde mich noch am Anfang meiner Karriere und ich habe die nächsten Jahre noch unzählig viele Lehrgänge von mir was es unmöglich macht das ich ein festen Beschäftigungsort habe. Auch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist sehr schwierig da schon alleine die einfach Fahrt mit !!!Bahncard 50!!! 42 Euro kostet wo ich auch bei 336 Euro liege + die Bahncard selbst.
Daher meine Frage ist das alles irgendwie an mein Netto anzurechnen?
Ich stehe echt vor einem Rätsel und bin verzweifelt mein Arbeitgeber zwingt mich förmlich zur Mobilität andererseits kann es passieren das mich ein Richter dazu verdonnert an den Beschäftigungsort zu ziehen?
Dazu kommt noch ein Autokredit vom monatlich 300 Euro den ich allerdings schon gute 1.5 jahre bezahle der quasi vor alldem entstanden ist.
Ich hoffe mir kann jmd weiterhelfen.
Vielen dank erstmal und liebe grüße....

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Andy,

Deine Barunterhaltspflicht ist keinesfalls damit abgegolten, dass Du an den WE, an denen das Kind bei Dir ist, die Kosten trägst.

Unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes schuldest Du dem Kind einen Unterhalt von mindestens 225€.

Sollte das Jobcenter Leistungen für das Kind erbringen, wird es diese von Dir einfordern.

Der Kindesmutter bist Du ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet. Egal ob verheiratet oder nicht. das ergibt sich aus § 1615l Abs.2 BGB . $ Wochen vor der Geburt und mindestens 3 Jahre nach der Geburt.

Dein SB dabei beträgt ggü. dem Kind 1.000€ und ggü. der Mutter 1.150€.

Was die Bereinigung Deines Einkommen angeht, wirst Du Dich auf die Leitlinien des zuständigen OLG berufen lassen müssen. Raten PKW zusätzlich zur KM-Pauschale ist nicht. und auch ein Pendeln von 400 km wird nicht akzeptiert wenn der Mindestunterhalt nicht geleistet wird.

Ich gehe davon aus, dass dir in den nächsten 3 Jahren nicht mehr als die 1.150€ bleiben werden.

LG nero

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#2
 Von 
nasewe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

was hast Du für hohe Berufsaufwendungen?

Du wirst Dich anwaltlich beraten lassen müssen, am besten bei einem Anwalt, der sich mit Sozial- und Familienrecht auskennt.

Ich denke, die anderen Ausgaben wirst Du nicht geltend machen können. Und rechne nicht mit einem "Einsehen" beim Jobcenter.

Mein Freund steckt in einer ähnlichen Situation. Er muss keinen Unterhalt für die Ex zahlen, weil er bereits für drei Kinder Unterhalt zahlt, behält also nur den Selbstbehalt.

VG

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"Ich bin Hausmann und kein Anwalt!"

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#3
 Von 
nasewe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 23x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis Selbstbehalt gegenüber der Mutter 1.100,- Euro (ab 2013).

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"Ich bin Hausmann und kein Anwalt!"

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

1.100€ Du hast Recht nasewe. ich hatte da etwas vermischt.

LG nero

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#5
 Von 
Andy912
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten...danke für die Erkenntnisse Nero...mir persönlich ist es nur wichtig das die km pauschale angemessen angerechnet wird ? Das ein Pendeln von 400 km erstmal so nicht akzeptiert wird klingt logisch nur was habe ich für Optionen ? Ich habe kein festen Beschäftigungsort was es mir möglich macht mich dort niederzulassen und ein recht darauf mein Kind mit erziehen zu dürfen hab ich doch wohl oder nicht ? Den kindesunterhalt werde ich definitiv im vollen Umfang aufbringen das einzige worauf es mir ankommt ist der BU für meine ex.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Um den Mindestunterhalt für das Kind wird Andy912 nicht herumkommen.
Bei 1860€ netto sind 225€ Mindestunterhalt ja auch locker drin, trotz hoher Berufsaufwendungen.
Man könnte sogar Kindesunterhalt nach Stufe 2 (=241€) vertreten, da das Einkommen auch nach Abzug von 336€ Fahrtkosten noch knapp über 1500€ liegt. Mehr als 241€ würden es für das Kind aber auf keinen Fall, selbst wenn man die Fahrtkosten nicht anerkennen würde (egal ob mit oder ohne die 336€, man bewegt sich im Korridor 1500-1900€ für den die Stufe 2 gilt).

Für den Unterhalt für die Mutter sehe ich nicht, warum die Fahrtkosten da nicht anerkannt werden sollten. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es da ja nicht.

Also 1860€ Einkommen - 336€ Fahrtkosten macht 1524€.
Davon ab 241€ Kindesunterhalt, macht 1283€.
Dann bleiben noch 183€ Unterhalt für die Mutter.

Andy912 kann sich also darauf einstellen, künftig 424€ Unterhalt für Kind und Mutter zu überweisen.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
als Soldat besteht meines Wissens die Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Verpflegung (siehe Soldatengesetz). Wer, wie du, in der Woche am Standort wohnt muss sich dort wohnsitzlich melden. Wenn du tatsächlich die Fahrten am WE als Werbungskosten absetzen kannst, dann lass sie dir in die Steuerkarte eintragen, das erhöht dein Nettogehalt. Unterhaltsrechtlich ist sonst alles gesagt.
Warum sollte die Allgemeinheit (hier Jobcenter) auch für deine Verpflichtungen aufkommen?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Andy912
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Andreas,
Danke für den Tip mit der Steuererklärung ich muss jedoch darauf hinweisen das in den 1860 Euro bereits die Steuerrückzahlung von 2000 Euro diesen Jahres voll eingerechnet ist. Ohne diese Summe wäre nämlich mein netto nur bei 1700 Euro. Also poche ich auch so Auf die angemessene pauschale für fahrtkosten! Eine Verpflichtung zur gemeinsamunterbringung besteht nur so lange wie sich meine persönliche Situation nicht ändert heißt ich bin jetzt Vater und hab ein anerkannten Hausstand was mich nicht mehr verpflichtet dort zu wohnen unter der Woche wohlgemerkt... Eine Verpflichtung zur Verpflegung besteht allgemein nur für Wehrdienst und freiwillig leistende kürzerer zeit die bekommen ihr essen nämlich bezahlt ich als Zeitsoldat über 12 Jahre überhaupt nicht ich zahle brav genauso wie keine kosten für Fahrten übernommen werden.
Und um die letzte Behauptung klar zu stellen ich habe nochmal keinen festen Beschäftigungsort weil ich mich übertrieben gesehen noch in der Ausbildung befinde was ständig Lehrgänge zur Folge hat und deshalb auch kein Wohnungswechsel in frage kommt was eventuelle fahrtkosten drücken könnte zumal von der km und mir die klare Abmachung besteht das ich am Wochenende die volle Erziehung für unseren Sohn übernehme. Oder will mir das jetzt der richter verbieten meinen Sohn zu erziehen ? Genau so die Unverständnis mit meinem autokredit den ich bereits weit vor der Geburt abgeschlossen habe soll der mir jetzt auf die Last des selbstbehaltes fallen ?

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Ich verstehe die Aufregung nicht.
Für den Kindesunterhalt ist er in Stufe 2, egal ob mit Berücksichtigung der Fahrtkosten oder ohne.

Und für den Betreuungsunterhalt besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. D.h man kann eine Erhöhung des Nettogehalts durch Verringerung der Fahrtkosten nicht verlangen.



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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ob die hohen beruflichen Aufwendungen in deinem Fall so unterhaltsrechtlich akzeptiert werden, bezweifele ich.
Wenn du als Soldat zu Lehrgängen kommandiert/versetzt bist, erhälst du bei eigenem Hausstand meines Wissens Trennungsgeld und in gewissen Abständen Familienheimfahrten finanziert. Dies fließt dann in dein Einkommen ein, bzw. mindert deine Fahrkosten.
Gruß
Andreas

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#11
 Von 
Andy912
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Also ich hab mir nun den Rat eines fachanwalts eingeholt.
Er wird jetzt anhand meiner Unterlagen eine realistische Berechnung anstellen.
Fakt ist das in aller erster Linie immer im Wohle des Kindes entschieden wird und der Knackpunkt in diesem Falle in der Zumutbarkeit eines Umzugs liegt um fahrtkosten zu drücken. Durch gemeinsames Sorgerecht also auch ABR ist das nur jedenfalls schwierig zu begründen da ich in meiner Erziehung ohnehin schon stark eingegrenzt bin durch die wochenendpendlerei und zudem gibt es eine klare Abmachung das ich am Wochenende die Erziehung übernehme und mein Sohn bei mir habe!! Kredite können nur unter bestimmen umständen angerechnet werden zb muss dieser vor der Geburt schon existent gewesen sein....ich kann einfach nur abwarten was bei raus kommt da ja sowieso erstmal das jobcenter ihre Berechnung macht

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