Unterhalt-Lebenspartner

30. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vogeler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt-Lebenspartner

Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Ich möchte in Zukunft mit meiner Freundin zusammenziehen.
Meine Einkünfte sind relativ bescheiden, so dass ich für meinen unterhaltsberechtigten Sohn nur unzureichend aufkommen kann.
Jetzt meine Frage: Muss meine Lebenspartnerin für die Unterhaltsansprüche aufkommen, weil wir in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sind.
Sie verdient deutlich mehr als ich im Augenblick.
Oder wird der Unterhaltsanspruch meines Sohnes ausschliesslich nach meinen Einkünften berechnet.

Vielen, vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre (Eure) Hilfe

Lieben Gruß

von Vogeler

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33 Antworten
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#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#3
 Von 
Vogeler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Moment bekomme ich Hartz 4, aber ab April werde ich ca. 800,- € im Monat verdienen.
Ich zahle freiwillig monatlich 50,- €, obwohl ich es vom Gesetz her nicht müsste.
Werde aber im Mai mit meiner Freundin zusammenziehen.
Die hat aber nun Angst, dass uns nun noch weniger Geld zur Verfügung steht und dass die Gesamteinkünfte zur Unterhaltsberechnung als Grundlage dienen.
Vielen Dank schon mal für Eure ersten Tipps

Gruß
Vogeler

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#4
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#5
 Von 
Vogeler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich zahle monatlich 72,-€ !

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#6
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#7
 Von 
flocke68
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Vogeler,

Deine Lebensgefährtin hat mit Deinem KU absolut nichts zu tun, auch dann nicht, wenn Ihr heiraten würdet. Es sei denn, die Einkünfte wären so eklatant hoch, dass Dir Dein väterliches Gewissen schon von ganz allein gegen Deine Schädeldecke schlägt und Du von Dir aus den angemessenen KU zahlst. Also, sieh es so: Es ist Dein Sohn und er wird es immer bleiben, er wird es zu schätzen wissen, dass Du Dich Deiner väterlichen Verantwortung gestellt hast. Alles relativiert sich irgendwann, stell Dir vor, er fragt Dich irgendwann, Papa, warum hast Du niemals einen Cent für mich gezahlt, obwohl doch etwas möglich gewesen wäre?!? Sieh zu, dass dises Geld Deinem Sohn zukommt, versuche mit der KM ein gutes Verhältnis zu bewahren, dann wird Dein Sohn dies Dir für immer danken und Du wirst irgendwann auf ihn und auf Dich stolz sein dürfen. Alles Gute für Euch!!!

-----------------
"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"

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#8
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
: Es ist Dein Sohn und er wird es immer bleiben, er wird es zu schätzen wissen, dass Du Dich Deiner väterlichen Verantwortung gestellt hast. Alles relativiert sich irgendwann, stell Dir vor, er fragt Dich irgendwann, Papa, warum hast Du niemals einen Cent für mich gezahlt, obwohl doch etwas möglich gewesen wäre?!?


:respekt:

Dem kann ich mich nur anschließen, leider kommt der Begriff "Verantwortung" hier nur selten vor.

quote:
Oder wird der Unterhaltsanspruch meines Sohnes ausschliesslich nach meinen Einkünften berechnet.


So ist es ... . Ist ja auch Dein Sohn.

;)

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#9
 Von 
Vogeler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich erstmal für die sachlich fundierten Antworten.
Ohne ins Detail gehen zu wollen, hier ein paar Eckdaten.
Trotz intensiver Bemühungen ist mir bis heute der Zugang zu meinem Sohn ( wird in diesem Jahr 16 )verwehrt worden.
Immer wenn ich in der Lage war, habe ich für meinen Sohn gezahlt.
Auch zu einer Zeit wo ich selber kaum genug zum Leben verdient habe, war eine Höhe von 50,-€ mein Obolus. Dies war eine gerichtliche Anordnung, da ansonsten ein neuer Prozess geführt worden wäre, der mich noch mehr gekostet hätte.
Finde es ziemlich unverschämt eine Bewertung über mich abzugeben, ohne die Hintergründe zu kennen.
Und da es mein Sohn ist, wird er mir sicher einige Fragen stellen, wenn er den Kontakt zu mir herstellt ( herstellen kann bzw. darf ), aber Vorwürfe über Geld werden das mit Sicherheit nicht sein.
So kann eigentlich nur eine finanziell im Stich gelassene Mutter argumentieren.
In meinem Fall hat sich aber die Kindesmutter abgesetzt.
So, das soll reichen

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#10
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#11
 Von 
Vogeler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich informiert bin, muss ich dieses Geld irgendwann sowieso bezahlen, d.h. die 50,-€ machen mich weder arm noch reich und ein kleiner Teil ist wieder bezahlt.
Trotzdem Danke für Deine rechtlichen Hilfestellungen !!!
Was moralische Belehrungen betrifft muss ich überhaupt nichts hinnehmen, geschweige denn wortlos akzeptieren.
Ich denke dies ist mehr als OFF-TOPIC und gehört hier nicht hin.
Bin aber nicht der Admin

Gruß
Vogeler

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#12
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Camper,

quote:
Nachdem was Du bisher geschrieben hast, müsstest Du schon einen Lottogewinn oder eine größere Erbschaft haben, um den Unterhaltsrückstand je bezahlen zu können


Wo siehst du einen Unterhaltsrückstand?
Soweit ich gelesen habe, sind die 50€ gerichtlich festgelegt und werden bezahlt.

quote:
Vielleicht will Deine Freundin von Dir auch ein Kind? Kinder sind vorrangig vor Unterhaltsrückstandszahlungen.


Na, vielleicht ist Vogeler vernünftiger als deine Ratschläge...:(

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#15
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Camper,

DAS:

quote:
Vielleicht will Deine Freundin von Dir auch ein Kind? Kinder sind vorrangig vor Unterhaltsrückstandszahlungen.


halte ich für unvernünftig!

Allerdings schätze ich den TE da anders ein:
Wenn er sich schon bemüht, 50€ zu zahlen und damit seine Verantwortung zeigt, wird er sich weitere Kinder doch überlegen...

Oder, wovon dachtest du, dass die leben sollen?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#17
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Camper,

ist das ein Lebensziel?
Kinder in Armut aufwachsen zu lassen?

Womit wir wieder mal bei einem *heißen* Thema wären...

Ich persönlich halte es nach wie vor unvernünftig, Kinder in eine Welt zu setzen, die man nicht ernähren kann.

Aber, wie oben schon, ich schätze den TE da anders ein.
Zum Glück!

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#19
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#20
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Camper,

Ne! Kinder für Leute die sie auch ernähren können oder sich wenigstens bemühen.

Wobei ich durchaus Verständnis habe, dass, wenn Menschen unverschuldet in die Sozialfalle rutschen, diese das auch annehmen (müssen).
Aber, von vorneweg planen, vom Staat abhängig zu sein und seinem Kindern zuzumuten, in Armut aufzuwachsen, das halte ich halt mal für hirnlos.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#22
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Camper,

quote:
Nun ist KM mit einem 16-jährigen sicher in der Lage, ganztags zu arbeiten und den Bedarf der Gemeinschaft fast vollständig zu decken.


Könnte sie. Und der Vater wäre fein heraußen...:(

quote:
Alle Politiker sagen immer, Arbeit soll sich lohnen.


Meinst du, dass sich Arbeit für die Gesellschaft, die das tut, immer lohnt?

Mir gings nur um diesen einen Satz:

quote:
Vielleicht will Deine Freundin von Dir auch ein Kind? Kinder sind vorrangig vor Unterhaltsrückstandszahlungen.


Grüßle




-----------------
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#24
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Camper,

na irgendwie bin ich da doch total bieder und hausbacken...

Ich wollte meinen eigenen Kindern nicht zumuten, auf vieles verzichten zu müssen.
Und es gibt viele Dinge, auf die diese Kinder verzichten müssen.:)

quote:
Bei der derzeitigen Lohnsituation werden aber auch Angestellte der städtischen Behörden spätestens beim 2. Kind abhängig von ALG II, sofern KM zuhause bleibt und die Kinder erzieht.


Na, dann arbeitet sie halt geringfügig oder Teilzeit mit.

Grüßle

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#27
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Camper,

quote:
Wie gesagt, es gehören immer zwei und manchmal auch die Natur dazu. (Pille versagt und in einer festen Beziehung Sex mit Pille und Kondomen ist wohl a bisserl arg übertrieben.)


Ne, du schreibst von wissentlicher Planung!
Und das ist es, was mich stört.

quote:
Papa ist nicht fein raus. er arbeitet, so wie es aussieht Vollzeit.


Hat sich alles nicht auf den TE bezogen, denn der tut, was er kann.

Grüßle

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#28
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
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#29
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Camper,

wir sind jetzt vom Fall des TE abgedriftet.
Der bemüht sich wirklich, könnten sich andere mal ne Scheibe abschneiden:)

Mir gings nur um deinen Ratschlag der vorsätzlichen von vorneweg staatsabhängigen Familienplanung.

Aber... das kann man sehen, wie man will.

Grüßle



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#30
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
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