Unterhalt / Lehre

15. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
lustiger
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhalt / Lehre

Hallo,

Ich bin ganz neu hier und danke euch im voraus für eure Hilfe!
Ich habe eine 14 jährige Tochter, die unbedingt in die Hauptschule gehen will, um so schnell wie möglich, einen Beruf zu lernen.
Meine Frage ist: wenn sie nach der Schule keinen Lehrplatz findet, wie ist das mit dem Unterhalt, den ich ihr zahle? bzw. muß ich ihr den Unterhalt zahlen auch wenn sie die Schule beendet hat einen keinen Job hat?
Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo, unterhaltsverpflichtet bist du grundsätzlich deiner minderjährigen Tochter. Sofern sie ab dem 18. Lebensjahr keine Schule besucht, bzw. sich nicht in der Ausbildung befindet, bist du ihr nicht mehr unterhaltsverpflichtet.
Aber davon mal ab.... Wenn ihre Noten es zulassen, würde ich sie auch drauf drängen, zumindest die Realschule abzuschliessen. Ein Mädel mit 14 ist mitten in der Pubertät und ich bezweifle, dass man sie so etwas allein entscheiden lassen sollte.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

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