Unterhalt Masterstudium

1. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhalt Masterstudium

Folgender fiktiver Fall:

Person M ist mit Person F seit 2 Jahren verheiratet und denkt über eine Scheidung nach.
Beide haben einen dreijährigen Sohn. Der Gehaltsunterschied zwischen M und F ist sehr hoch, weshalb der nacheheliche Unterhalt hoch und über lange Zeit erfolgen kann. Mit den Kindsunterhalt hätte M kein Problem, jedoch mit Unterhalt für F. Gründe hierfür, F weigert sich in den Job zu arbeiten (Erzieherin) in dem sie vor dem Kind gearbeitet hat, stattdessen arbeitet sie halbtags in einen schlecht bezahlten Bürojob (verletzt eigentlich auch ihre Erwerbsobliegenheit während er Ehe). M hätte es lieber das F sich fortbildet (würde es auch bezahlen) und das F mehr arbeitet in einen besser bezahlten Job (machbar natürlich, F hat studiert und könnte deutlich mehr verdienen).
M denkt darüber nach während der Ehe (wieder weiter) zu studieren und damit sein Einkommen deutlich zu reduzieren und natürlich auch um seinen Bachelor aufzuwerten (Recht auf Bildung).
Während des Studiums könnte dann eine Scheidung erfolgen.
M sieht leider keine weiteren Alternativen, da F sich weigert sich fortzubilden und sieht die Familienlast komplett auf M, eine finanz. Beteiligung an jeglichen Kosten erfolgt nicht von F (Miete, Strom,etc. komplett bei M).
M will sich somit auch „ein schönes Leben" machen und während der Ehe mehr Leben/Studium reinbringen anstatt kaputt zu arbeiten.
Kann M ein Vollzeit bzw. Teilzeit Masterstudium nach mehreren Jahren Beruf fortsetzen und sich dann scheiden lassen, oder zählt das auch als fiktives Einkommen? z.b. 1 Jahr Studium, dann Trennung.
Zusätzliches Problem ist das M und F einfach nichts mehr verbindet, und es eine reine Zweckehe ist, deswegen will M da raus, aber auch nicht ewiger Zahlmeister sein, nur weil F es für nicht nötig hält.
Für das Kind soll natürlich dennoch immer Geld da sein, das ist nicht das Streitthema!
Szenario 1: M lässt sich von F scheiden, wie lange müsste er ihr Gehalt aufstocken und gilt dann auch die 3/7-Methode nach dem Trennungsjahr?
Szenario 2: Studium und/oder Selbstständigkeit und dann Trennung nach 1 Jahr, gibt es hier evtl. ein fiktives Einkommen? F plante immer weiter zu studieren, durch das Kind war er aber gezwungen weiter zu arbeiten (Kind ungeplant).

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,


nachehelicher Unterhalt ist ja heute eher die Ausnahme ( bei einer 2 jährigen Ehe sowieso).

Kind ist 3 Jahre alt,es ist der Mutter zuzumuten in einem Vollzeitjob zu arbeiten.

Mann muss für den vollen Kindesunterhalt sorgen, ansonsten muss er beruflich auf Frau keine Rücksicht nehmen.

i,d,R wird beim TU oder nachehelichen Unterhalt die 50:50 Methode angewendet. Hier ist aber die

Berechnungsgrundlage: Kindesunterhalt wird vorweg vom EK abgezogen.

edy

-- Editiert von edy am 02.01.2019 09:29

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32116 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von juranoob):
Zusätzliches Problem ist das M und F einfach nichts mehr verbindet,
Dann sieht DAS eher nach dem Hauptproblem aus.
Zitat (von juranoob):
haben einen dreijährigen Sohn.
Naja, da könnte man der Mutter zugestehen, dass sie nicht gleich wieder voll auf Kohle-Droge laufen wollte. Aber ab 3 kann das Kind zur Kita und die Mutter evtl. auch.
Zitat (von juranoob):
verletzt eigentlich auch ihre Erwerbsobliegenheit während er Ehe)
Sicher? Wie teilt M denn diese Obliegenheiten ein? Halbe-halbe? F hat doch einen Bürojob. M kann sie nicht zwingen, im alten Beruf zu arbeiten... nur wegen der mehr-Kohle...
Zitat (von juranoob):
M hätte es lieber das F sich fortbildet (würde es auch bezahlen) und das F mehr arbeitet in einen besser bezahlten Job
Ja, das kann M gern lieber haben... M würde es NICHT bezahlen, das Argument ist unglaubwürdig. Denn man hat sich eh schon auseinandergelebt in der lange andauernden 2-jährigen Ehe. Noch dazu mit einem ungeplanten Kind.
Zitat (von juranoob):
...zu studieren und damit sein Einkommen deutlich zu reduzieren
Motto: Ich mach mich arm, weil du nicht mehr und besser bezahlt arbeiten willst.
Zitat (von juranoob):
eine finanz. Beteiligung an jeglichen Kosten erfolgt nicht von F
Was macht F denn mit ihrem Lohn aus dem Bürojob? Und was macht F für die Familie ohne jede Bezahlung?
Zitat (von juranoob):
Für das Kind soll natürlich dennoch immer Geld da sein, das ist nicht das Streitthema!
Dann ist M´s Idee mit dem Studium zum Armmachen eine schlechte Idee.

A wünscht sich hierzu die Darstellung von F...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Gehaltsdifferenz würde bei Steuerklasse 1 sicherilch 3k Euro betragen, das sich M da sorgen macht, 3/7 abzudrücken (und das dauerhaft) ist ja verständlich. Ich finde die Extremargumentation hier nicht brauchbar, bitte einfach sein lassen. M hat kein Problem für das Kind zu zahlen, die Höhe ist ihmegal. Aber er hat ein Problem wenn F wie eine ewige Arztfrau behandelt wird, das ist ja auch verständlich oder nicht? Und wenn F nicht mehr will, kann M weniger, das ist eine legitime Argumentation, man kann niemanden zwingen.
F will nur den Worstcase vermeiden => ewige Anwendung der 3/7 Regel.
Und M würde selbstverständlich die Ausbildung bezahlen, ist ja mittlerweile nicht teuer (Online-Kurse).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dann soll man sich einen Anwalt nehmen und dort die Möglichkeiten beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32116 Beiträge, 5649x hilfreich)

Wer behandelt denn F wie eine ewige Arztfrau?

Zitat (von juranoob):
Person M ist mit Person F seit 2 Jahren verheiratet
Schon nach 2 Jahren kommt man zu dieser Erkenntnis. Wenn dir der Steuerklassenwechsel auch monetären Schmerz bereitet, dann bestätigst du nur...
Zitat (von juranoob):
und das dauerhaft) i
Was ist im Leben dauerhaft?
Zitat (von juranoob):
M hat kein Problem für das Kind zu zahlen, die Höhe ist ihmegal.
Das ist schon angekommen. Wenn M wenig hat, hat auch das Kind wenig.
Zitat (von juranoob):
Und wenn F nicht mehr will, kann M weniger, das ist eine legitime Argumentation, man kann niemanden zwingen.
:???:
Zitat (von juranoob):
Und M würde selbstverständlich die Ausbildung bezahlen,
Wenn F das aber in diesem Job eben nicht mehr will? Man kann F nicht zwingen.

Aber schon recht. Geh zum Anwalt. Lass dir anwaltlich helfen.
Bitte schau dir nochmal deine Thread-Überschrift an...

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