Hallo,
ich habe nun viel gelesen , was den Unterhalt ab 18 Jahren betrifft.
Meine Tochter wird im Januar 18 Jahre alt, der Vater zahlt Unterhalt.
Müssen wir uns bzw, die Tochter selber um den Unterhalt vom Vater zu bekommen kümmern?
Muß sie zum Jugendamt oder wie läuft das?
Unterhalt - Muss die Tochter sich selbst um den Unterhalt vom Vater?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
lies mal hier und wenn du dann noch Fragen hast:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Grüßle
P.S. Du weißt aber schon, dass du ab Volljährigkeit auch zu Barunterhalt verpflichtet bist?
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Hallo,
mit Volljährigkeit ist deine Tochter nun SELBST für ihren Unterhalt zuständig.
Gibt es einen unbefristeten Titel, dann läuft der erst einmal weiter.
Vater und Mutter sind nun beide - quotiert nach ihrem bereinigten Nettoeinkommen - zum Unterhalt verpflichtet. Wenn die Tochter bei dir wohnt, kannst du den auf dich entfallenden Anteil mit der Gewährung von Kost und Logis verrechnen.
Ansonsten können deine Tochter und der Kindesvater die künftige Zahlunghöhe einvernehmlich (schriftlich) vereinbaren - oder aber Abänderungsklage (wenn es einen Titel gibt) erheben bzw. die Tochter Unterhaltsklage (wenn es keinen Titel gibt).
Wichtig ist vielleicht noch, dass die gesteigerte Erwerbsobliegenheit entfällt, wenn die Tochter sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befinden sollte. Dann wird nur gezahlt, wenn mehr als der Selbstbehalt verdient wird.
Grüße
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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"
-- Editiert von Groellheimer am 10.11.2007 19:49:00
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