Guten Tag
Kann ich als Vater eine Neuberechnung für den Unterhalt für 2 Kinder (6J und 10j) neu berechnen lassen ,
wenn sich meine Finanzielle Situation ändert?
Eine Einkommensbereinigung von einem Anwalt liegt mir auch vor.
Kann ich die Unterlagen direkt an das Jugendamt senden?
Unterhalt Neuberechnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich nehme an die finanzielle Situation hat sich nicht verbessert ;-)
Was ist der Grund für die Verschlechterung?
Besteht ein Titel?
Die Letzte Lohnprüfung erfolge vor über 1 Jahr durch das Amt.Durch die Prüfung durch das Amt wurde kaum was berücksichtigt. Jetzt habe ich meine ganzen Unterlagen durch den Anwalt prüfen lassen. Die Prüfung ergab das ich zuviel Unterhalt zahle. Nach der Neusten Berechnung durch den Anwalt liege ich Unterhalb vom Selbstbehalt von 1080€ Ja Unterhaltstitel besteht für beide Kinder
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Daß Sie verpflichtet sind, zumindest den Mindestunterhalt sicherzustellen, ist bekannt? Ggf wird man von Ihnen verlangen, einen Nebenjob auszuüben....
Momentan stehe ich bei Stufe 2 6-11 Jahre und zahle Pro Kind 317€ / Müsste aber dann auf Stufe 1 gehen mit 297€. Ja das Mit dem Mindestunterhalt ist klar
Das Problem sind die Titel. die KM wird sicherlich nicht freiwillig einer Änderung zustimmen.
Warum unterschreibt man Titel wenn das noch gar nicht genau überprüft wurde?
Ein paar grundsätzliche Ausführungen:
Das JA ist Interessenvertreter des Kindes, nicht der Eltern. Es gibt einen Titel, aus dem vollstreckt werden kann. Überprüfung erfolgt in der Regel alle 2 Jahre, es sei denn, die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich wesentlich geändert, oder aber die unterhaltsrelevanten Lebensverhältnisse (neues Kind z.B.). Dann kann auch zwischendurch abgeändert werden.
Ich sehe hier im Augenblick keine Abänderung, sondern eine Neuberechnung. Da müsste der Fragesteller was zu erklären. Des weiteren muss die Berechnung des Anwaltes ja nicht zureffender sein als die des JAs. Denn es geht ja nicht nur um den Verdienst, sondern auch um andere Faktoren, die da reinspielen können.
Also, erst einmal überlegen, ob sich was geändert hat oder ob nur anders gerechnet worden ist. Wenn sich was geändert hat, auf jeden Fall die Unterlangen an das JA schicken, welches ja im Rahmen der Beistandsschaft tätig geworden ist. Gleich darauf hinweisen, dass man im Falle der Weigerung der Abänderung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen würde.
Wenn sich nichts geändert hat, der Anwalt nur anders gerechnet hat, ist halt abzuwägen, ob man die Zeit jetzt noch abwarten möchte oder die Aktion trotzdem jetzt gestartet werden soll. Kann ich nicht abschätzen, was da sinnvoll ist.
wirdwerden
Und noch etwas:
Es gibt eine Erstberechnung, die zur Erstellung des Ursprungstitels führte.
Diese Erstberechnung ist die Grundlage für das weitere Vorgehen in den Folgejahren. Nur wenn nach der Erstberechnung neue Fakten hinzugekommen sind, sollten sie in der Folgezeit berücksichtigt werden.
Gab es hingegen auch schon damals bestimmte Abzugspositionen, die jedoch nicht ins Berechnungsverfahren eingebracht wurden, bleiben diese auf Dauer ausgeschlossen. Ein späteres Nachholen ist in der Regel nicht möglich!
Der Anwalt kann daher mit seiner Berechnung richtig liegen, ohne dass es zu einer Abänderung kommt.
Ergänz doch mal um Fakten, was Dein Anwalt anders gemacht hat, ab wann dieser Sachverhalt bereits besteht und wann die Erstberechnung war.
Berry
-- Editiert von Sir Berry am 17.10.2017 16:30
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