Unterhalt Neues und Altes Kind

23. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Claudi_33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Neues und Altes Kind

Zur Lage:

Mein Mann ist unterhaltspflichtig für seinen 15 Jährigen Sohn aus einer früheren Partnerschaft (keine ehe). Er zahlte aktuell in persönlicher Absprache immer 275 Euro monatlich.

Mein Mann verdient aktuell 1700 Euro netto monatlich.
Sein selbstbehalt liegt bei 1.160 Euro wobei durch unsere Ehe sich dieser um 10 Prozent verringert also auf 1044 Euro.

Wir haben zusammen einen 4 jährigen Sohn für den er naturalleistungen als Unterhalt zu leisten hat.

Abzüglich anzurechnende Schulden von 162 Euro und 5 Prozent Mehraufwand für Arbeit (85 euro) wäre sein möglicher anzurechnendes Einkommen bei 1453 Euro abzüglich selbstbehalt hätte er noch 409 Euro für Unterhalt zur Verfügung.

Ist das richtig das für beide Kinder der Unterhalt berechnet wird auch wenn er für unseren Sohn in diesem Sinn kein Barunterhalt zahlt?

Bei allen Seiten wo man den Unterhalt berechnen kann wird nie so sehr ins Detail gegangen und mittlerweile sind wir ratlos.

Wie viel Unterhalt müsste er denn aktuell nun zahlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3198 Beiträge, 1056x hilfreich)

Zitat (von Claudi_33):
Ist das richtig das für beide Kinder der Unterhalt berechnet wird auch wenn er für unseren Sohn in diesem Sinn kein Barunterhalt zahlt?
Das ist immer dann erforderlich, wenn das für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehende Geld (sogenannte Verteilermasse) nicht ausreicht, um alle Unterhaltsverpflichtungen vollständig zu bedienen, die sogenannte Mangelfallberechnung. Das im Haushalt lebende Kind ist bei dieser Berechnung zu berücksichtigen. In welcher Höhe genau - darüber könnte man sich im Detail durchaus streiten. Wenn dieses Kind bereits in voller Höhe berücksichtigt wurde, gut für euch.

Genauso gut für euch ist, dass sowohl die Kreditbelastung als auch die 5% bbA hier trotz Mangelfall berücksichtigt wurden.

Da gäbe es durchaus hartnäckigere Gläubiger.

Zitat (von Claudi_33):
Wie viel Unterhalt müsste er denn aktuell nun zahlen?
Wenn 275 € abgesprochen sind, dann muss er 275 € zahlen.

Ggf. hat die Mutter des älteren Kindes aufstockenden Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (derzeit Höchstsatz 293 €). Die Vorschusskasse würde in diesem Falle zusätzlich die Leistungsfähigkeit des Vaters überprüfen. An eine formlose Unterhaltsvereinbarung zwischen Vater und Mutter wäre die Vorschusskasse nach meiner Auffassung nicht gebunden. Sie könnten damit auch nachträglich noch mit einer Forderung daherkommen.

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#2
 Von 
Claudi_33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Claudi_33):

Genauso gut für euch ist, dass sowohl die Kreditbelastung als auch die 5% bbA hier trotz Mangelfall berücksichtigt wurden.

Da gäbe es durchaus hartnäckigere Gläubiger.

Zitat (von Claudi_33):
Wie viel Unterhalt müsste er denn aktuell nun zahlen?
Wenn 275 € abgesprochen sind, dann muss er 275 € zahlen.

Ggf. hat die Mutter des älteren Kindes aufstockenden Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (derzeit Höchstsatz 293 €).


Habe mich leider falsch informiert...die Kredite werden nicht angerechnet also nur die 5 Prozent was letztlich eine Summe von 571 Euro ergibt für Unterhalt beider Kinder.

Wenn der eine laut Düsseldorfer tabelle 497 Euro und der kleine 369 Euro Unterhaltsansoruch hat wie berechnet sich dann der Unterhalt auf die beiden?

Und wie kommt man auf die 293 Euro?

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#3
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Für das 15 jährige Kind lt. Düsseldorfer Tabelle 2020 bis 1.900 EUR Einkommen gilt ein Kindesunterhalt i. H. v. 497 EUR. Hiervon darf das hälftige Kindergeld abgezogen werden. Macht 497 - 0,5*204 = 395 EUR.

Für das 4 jährige Kind lt. gilt ein Kindesunterhalt i. H. v. 369 EUR. Hiervon darf das hälftige Kindergeld abgezogen werden. Macht 369 - 0,5*204 = 267 EUR.

Also wäre gesamt ein Kindesunterhalt i. H. v. 662 EUR zu leisten. Wenn jedoch nur die 571 EUR für beide Kinder zur Verfügung stehen würde das Geld prozentual aufgeteilt. D. h. für jedes Kind bliebe nur 86,25% übrig. Macht beim älteren Kind somit 340,69 EUR.

ABER: Da für das jüngere Kind kein Barunterhalt gezahlt, sondern in Form von Naturalunterhalt geleistet wird, wird es in der Regel nicht voll in die Rechnung einbezogen. Somit wird der Unterhaltsbetrag zwischen 340,69 und 395 EUR liegen.

Da dein Mann somit zu wenig verdient ist er grundsätzlich dazu verpflichtet sein Einkommen zu steigern. Beispielsweise durch einen Nebenjob oder ähnliches.

Zitat (von Claudi_33):
Und wie kommt man auf die 293 Euro?

Dies ist der maximale Betrag des Unterhaltsvorschusses für ein 12-17 Jahre altes Kind. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist mindestens diesen Betrag zu zahlen kann die Mutter einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, sodass sie auf diesen Gesamtbetrag (Unterhalt + Unterhaltsvorschuss) kommt. Die Unterhaltsvorschusskasse finanziert somit einen Teil des Unterhalts vor, den sie versucht möglichst zeitnah durch den Unterhaltspflichtigen zurückzuerhalten.

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