Unterhalt / Pfändung

25. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Henrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt / Pfändung

Hallo Forumsmitglieder,

eine Frage an die kundige Gemeinde ....
Ich lebe seit 1998 getrennt, der Unterhalt wurde damals gerichtlich festgelegt. Meine ExFrau hat diesen dann bei meinem Arbeitgeber per Pfändung einziehen lassen - hat mich auch nicht gestört. In der Zwischenzeit ist meine Tochter Studentin (wohnt noch bei ihrer Mutter). Damit steht ihr der Unterhalt als Barunterhalt per Überweisung zu. Meine ExFrau weigert sich aber, die Pfändung aufzuheben und ich kann nicht sicher sein, dass meine Tochter das Geld wirklich 1 zu 1 bekommt. Ist jetzt wirklich der einzige Weg die Pfändung aufzuheben eine Abänderungsklage meinerseits?
Wie verhält es sich mit der Höhe des Unterhalts? Für Studenten gibt es ja Richtsätze (Ost/West/zu Hause wohnend/nicht zu Hause wohnend). Laut Düsseldorfer Tabelle müßte ich aber mehr zahlen (netto/Alterstufe). Was gilt jetzt?

danke für die Antworten - Henrik

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3 Antworten
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#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ab Volljährigkeit muß der Unterhalt neu berechnet werden,er wird anteilig nach Einkommenshöhe auf Vater und Mutter verteilt.Dann kann es gut sein,dass du weniger zahlst als nach DDT alleine.
Falls das Gericht keine zeitliche Begrenzung festgelegt hat,wird es wohl ohne Abänderungsklage nicht gehen.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#2
 Von 
Henrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Schnee-Einsiedel,

dann werd ich wohl doch den Pfändungsbeschluß rauskramen müssen - in der Hoffnung dass ich ihn habe - ob dort ein Enddatum drinsteht. Glaub ich aber nicht. Damit steht nur der Weg der Abänderungsklage. Bin ich eigentlich in der Zwischenzeit verpflichtet den Unterhalt eigentlich "zweimal" zu zahlen:
1. auf die Pfändung - da hab ich ja keinen Einfluß drauf und der Empfänger ist die ExFrau
2. regulär als Barunterhalt an meine Tochter?

viele Grüße - Henrik

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Aber warum denn das?
Weder wurde der zu zahlende Betrag errechnet noch hat die Tochter einen Titel.
Hast du eine Studienbescheinigung und Auskunft über die Einkommenshöhe der Mutter(+ggf.Tochter) erhalten?
Aber bestimmt würde sie sich freuen,wenn du dich so großzügig zeigst...
Du solltest mal langsam in die Gänge kommen,vermutlich ist sie schon etwas länger volljährig!?

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