Unterhalt - Pfändungsbeschluss lt. Unterhaltstitel

3. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Mike2026
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt - Pfändungsbeschluss lt. Unterhaltstitel

Hallo in die Runde,
ich, Student, habe für ausstehende Unterhaltszahlungen einen Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gestellt. Diesem Beschluss wurde entsprochen.
Meine Frage: Schuldner und Drittschuldner bekommen diesen Beschluss jetzt zugestellt. Was kann da noch schief gehen bzw. was passiert mit/bei einem Widerspruch? Der Schuldner ist hoher Beamter mit gesichertem Einkommen.
Freue mich auf eure Nachrichten!
Gruß Mike




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42123 Beiträge, 14680x hilfreich)

Natürlich kann sich der Betroffene wehren; da gibt es verschiedene Rechtsbehelfe sowie auch die Vollstreckungsabwehrklage. Es kommt darauf an, gegen was sich der Schuldner wehren will.

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3367 Beiträge, 1122x hilfreich)

Zitat (von Mike2026):
Was kann da noch schief gehen bzw. was passiert mit/bei einem Widerspruch? Der Schuldner ist hoher Beamter mit gesichertem Einkommen.
Wenn die zugrundeliegende Forderung auch materiell-rechtlich in Ordnung ist, dann kann nichts groß passieren, außer endlich das zustehende Geld auf dem Konto zu sehen.

Wenn der zugrundeliegende Titel aber z.B. steinalt ist und nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, dann ist so eine Pfändung für manch einen Unterhaltspflichtigen der Anlass und Zeitpunkt für ein gerichtliches Abänderungsverfahren auf den Unterhaltstitel. Im Rahmen dieses Verfahrens könnte die Vollstreckung eingestellt werden. Und für dieses Verfahren ist man dann selbst der Antragsgegner und benötigt binnen 14 Tagen einen Anwalt zur Verteidigung.

Die bereits angesprochene Vollstreckungsabwehrklage hilft (dem Vater) nur, wenn die Vollstreckung nicht rechtmäßig wäre, z.B. weil er die Forderung schon bezahlt hat oder sie verjährt ist.

Es kann also von nichts bis ziemlich viel alles mögliche passieren.

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#3
 Von 
Mike2026
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Gericht hat den Unterhaltstitel und alle anderen Unterlagen geprüft - hat auch sehr lange gedauert - . Wenn etwas mit dem Titel nicht in Ordnung wäre, dann wurde doch dem Antrag nicht entsprochen, sondern er würde
abgelehnt worden - oder verstehe ich das falsch?
Diie Nachricht vom Gericht lautet, dass Drittschuldner und Schuldner Kenntnis über Gerichtsvollzieheraufträge erhalten.
Meine Frage war daher, ob diese Parteien den Erlass des Pfändungsbeschlusses noch abweisen können?
Vielleicht kennt sich jemand damit aus???
Danke im Voraus.
Mike

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#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3367 Beiträge, 1122x hilfreich)

Zitat (von Mike2026):
oder verstehe ich das falsch?
Ja, wahrscheinlich ein bisschen.

Der Unterhaltstitel (meistens eine Urkunde oder ein Gerichtsbeschluss) ist ein Vollstreckungstitel und deswegen funktioniert eine Pfändung in aller Regel auch problemlos. Das Vollstreckungsgericht prüft lediglich, ob die Angaben im Pfändungsantrag auch zum Titel passen und dann geht es los.

Das besondere an Unterhaltstiteln ist, dass diese oft eine fortlaufende Forderung umfassen. Sie können also sehr alt sein. Wie der Titel aber zustande gekommen ist und ob dieser heute auch noch so zustande kommen würde, das ist interessiert bei der Pfändung niemanden.

Extrembeispiel: Man könnte selbst als 60jähriger noch laufenden Kindesunterhalt bei seinem 85jährigen Vater aus einem 45 Jahre alten Unterhaltstitel vollstrecken. Das würde funktionieren, obwohl jeder genau wüsste, dass man gar keinen materiell-rechtlichen Anspruch mehr auf Unterhalt hat.

Zitat (von Mike2026):
Meine Frage war daher, ob diese Parteien den Erlass des Pfändungsbeschlusses noch abweisen können?
Nein, das wird nicht passieren.

Dennoch könnte der Schuldner statt gegen den PfÜB in der Folge gegen den Unterhaltstitel vorgehen, wenn er diesen für nicht (mehr) rechtmäßig hält, z.B. weil du vielleicht schon 32 und im dritten Studium bist.

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#5
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Extrembeispiel: Man könnte selbst als 60jähriger noch laufenden Kindesunterhalt bei seinem 85jährigen Vater aus einem 45 Jahre alten Unterhaltstitel vollstrecken. Das würde funktionieren, obwohl jeder genau wüsste, dass man gar keinen materiell-rechtlichen Anspruch mehr auf Unterhalt hat.


Guter Tipp, Danke!

Dann lass ich jetzt von der hohen Rente meines Vaters pfänden und das Amt übernimmt die Kosten für das Pflegeheim!?

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#6
 Von 
Mike2026
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Witzige Antworten zu ernsthaftem Thema!
Also ich bin noch Anfang 20 und habe ein Recht (Beschluss RA) auf Unterhalt. Der Titel gilt also auch noch!

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42123 Beiträge, 14680x hilfreich)

Du, da wir die Verhältnisse des Vaters nicht kennen, kann immer etwas dazwischen kommen, hatte ich doch oben geschrieben. Und das kann eben auch relevant sein. Wie wäre es einfach mit abwarten, denn der Drittschuldner muss reagieren.

wirdwerden

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#8
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Mike2026):
Also ich bin noch Anfang 20 und habe ein Recht (Beschluss RA) auf Unterhalt. Der Titel gilt also auch noch!

Selbstverständlich hat ein junger Student einen Unterhaltsanspruch, so lange die Ausbildung zügig und zielstrebig erfolgt und die Kontrollrechte des Unterhaltspflichtigen regelmäßig erfüllt werden. Auch ein hoher Beamter mit gesichertem Einkommen kann sich nicht vor solch einer Verpflichtung drücken. Ich stelle mir eine Vollstreckung bei solchen Menschen noch peinlicher vor als beim normalen Bürger.

Warum hat ein junger Student solche Bedenken? Um welche Rückstände geht es eigentlich?

Ist mit RA ein Rechtsanwalt gemeint? Rechtsanwälte können weder über Unterhalt noch dessen Vollstreckung beschließen. Ausschließlich Gerichte sind dafür zuständig.

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#9
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3367 Beiträge, 1122x hilfreich)

Zitat (von Hunter123):
Dann lass ich jetzt von der hohen Rente meines Vaters pfänden und das Amt übernimmt die Kosten für das Pflegeheim!?
Kannst du machen, wenn du den Anfangsverdacht einer betrügerischen Straftat begründen und hier gleich noch ankündigen möchtest.

Zitat (von Mike2026):
Also ich bin noch Anfang 20 und habe ein Recht (Beschluss RA) auf Unterhalt.
Das ist schon mal ein guter Anfang.

Zitat (von Mike2026):
Der Titel gilt also auch noch!
Logisch gilt der noch, ansonsten hättest du nicht pfänden können.

Und dennoch darf jeder eine gerichtliche Abänderung dieses Titels beantragen, auch der Schuldner selbst. Dieses Risiko muss man halt eingehen, wenn man die Zwangsvollstreckung betreibt. Und wenn das passiert, dann benötigt man binnen 14 Tagen einen Anwalt, um sich dagegen zu verteidigen. Allein die Versäumnis kann dazu führen, dass der Titel nicht mehr existiert. Nur aus Angst eines Abänderungsantrages nicht zu vollstrecken ist natürlich aber auch Unsinn. Niemand im Internet kann vorhersagen, was im Kopf deines Vaters vorgeht und was er nun veranlasst oder ob er es einfach über sich ergehen lässt.

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#10
 Von 
Mike2026
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)



Kann denn jede Seite (Schuldner - Gläubiger) den Unterhaltstitel so einfach abändern bzw. löschen lassen, ohne dass die jeweilige Gegenseite davon erfährt????

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42123 Beiträge, 14680x hilfreich)

Nein, natürlich nicht. Aber man kann sich natürlich wehren gegen die Vollstreckung. Das Vollstreckungsverfahren ist ein streng formalisiertes, da gibt es eben auch strenge Regeln der Abwehr. Hatte ich doch schon weiter oben drauf hingewiesen. Und, klar wirst Du informiert. Über alles. Du kannst auch mal bei der Vollstreckungsbehörde Standanfrage halten. Aber, man muss natürlich auch überall Bearbeitungszeiten einkalkulieren. Wir hatten Weihnachten, Jahreswechsel, auch Gerichtsvollzieher und Sachbearbeiter in der Behörde des Schuldners haben mal Urlaub und sind krank. Nur, heimlich passiert da gar nichts, wirklich nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mike2026
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, man muss Geduld haben. Ich bekomme jetzt aber schon fast ein halbes Jahr keinen Unterhalt. "ER" hat ihn einfach, ohne dass ich ihm einen Grund geliefert hätte , eingestellt. Da kann man sich doch vorstellen, wie es einemn Studenten geht bzw. wie er auskommen muss. Existenzangst, Studiumgefährdung etc. scheint dem Unterhaltspflichtigen nicht zu stören.
Wie Sie mir schon sagten: also kann ich nur abwarten! Wenn ich mich hier im Forum so umschaue, dann sind von meinem Problem auch noch seeehr viele ANDERE betroffen:
Danke noch einmal für Ihre Antworten.
LG Mike

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42123 Beiträge, 14680x hilfreich)

Na ja, man sieht hier im Forum natürlich nur die, bei denen der Unterhalt nicht klappt. Die anderen schreiben ja nicht. Und, keine Ahnung, wie lange jetzt schon das förmliche Verfahren läuft. Du kannst natürlich mal Standanfrage halten. Dann weißt Du, wann in etwa mit einer Antwort oder sogar schon Geld zu rechnen ist.

wirdwerden

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