Guten Tag,
Ich habe eine Frage zum Unterhalt . Der wird zwar gerade auch durch das Jugendamt berechnet , aber mein Exmann hat durch seine „Anwältin" berechnet bekommen , dass er von dem eigentlich den Kindern zustehenden 1250 Euro nur 952 Euro zahlen kann .
Er verdient ca 3200 netto, hat also noch genug Selbstversorgung wenn er mir die 1250 zahlen würde und die gängigen Kosten abgezogen sind .
Heißt das nun für mich , ich muss es so akzeptieren ? Er wohnt weiter im Haus mit 140 Quadratmetern und 1200 Euro kosten .
Er könnte doch genauso in eine kleinere Wohnung ziehen und den Unterhalt voll zahlen !
Er meinte die Differenz kann ich beim Jugendamt beantragen , meinte seine Anwältin angeblich .
Liebe Grüße und danke .. vielleicht kennt sich jemand ein bisschen aus !!?
Unterhalt Reduzierung einfach möglich ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Man muss im Zivilrecht nie etwas Außergerichtliches akzeptieren. Man muss sich aber klar darüber sein, dass man etwas Anderes im Streitfall gerichtlich einfordern muss.ZitatHeißt das nun für mich , ich muss es so akzeptieren ? :
Trennungszeitpunkt?
Unterhaltstitel vorhanden?
Zusammensetzung der Forderung?
Wenn er weniger als den Vorschussbetrag zahlt, kann man (auch aufstockend) Unterhaltsvorschuss beantragen. Das ist weniger als eine Forderung nach der Tabelle.ZitatEr meinte die Differenz kann ich beim Jugendamt beantragen , meinte seine Anwältin angeblich . :
Es geht wohl nur um Kindesunterhalt, smogman.
Ich gehe davon aus, dass das JA im Rahmen einer Beistandschaft für das Kind rechnete. Es war also als "Anwalt" für das Kind tätig. Es ist nun mal für einen Anwalt absolut legal, zu versuchen, für seinen Mandanten so viel Unterhalt wie möglich heraus zu holen. Und es ist für den Anwalt der anderen Seite legal, dafür zu sorgen, dass so wenig wie möglich gezahlt wird. Wer letzten Endes im Recht ist, das wird gegebenenfalls das Gericht entscheiden.
Wenn allerdings ein Unterhaltstitel besteht, dann kann bei Reduzierung der Zahlungen ohne Abänderung des Titels vollstreckt werden.
Allerdings spielt keine Rolle, wie der Kindsvater lebt, ob sein Lebensstil sparsamer sein könnte, wofür er sein Geld ausgibt. Das geht Dich nichts an. Umgekehrt geht ihn natürlich nichts an, wie Du Dein Geld ausgibst.
wirdwerden
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ZitatEr könnte doch genauso in eine kleinere Wohnung ziehen und den Unterhalt voll zahlen ! :
Falls er überhaupt eine Wohnung findet.
Die Kosten für den Umzug dürften dann dazu berechtigen einige Monate 0 EUR zu zahlen.
Aber da man ihn dazu nicht verpflichten kann, sind solche Überlegungen eh egal.
ZitatEs ist nun mal für einen Anwalt absolut legal, zu versuchen, für seinen Mandanten so viel Unterhalt wie möglich heraus zu holen. Und es ist für den Anwalt der anderen Seite legal, dafür zu sorgen, dass so wenig wie möglich gezahlt wird. Wer letzten Endes im Recht ist, das wird gegebenenfalls das Gericht entscheiden. :
So ist es, ob der Anwalt und sein Mandant sich "verrechnet" haben, entscheidet am Ende nötigenfalls ein Gericht.
Die rechnet ja auch FÜR IHN... und nicht für dich. So einfach ist es mit der Reduzierung nicht.Zitataber mein Exmann hat durch seine „Anwältin" berechnet bekommen :
Ja, er könnte. Aber will vermutlich nicht. Und erst zur Scheidung wird das mit dem Haus/Zugewinn entschieden.ZitatEr könnte doch genauso in eine kleinere Wohnung ziehen und den Unterhalt voll zahlen ! :
Das Jugendamt zahlt dir/den 3 Kindern die Differenz auch nicht einfach so, weil seine Anwältin sowas ausrechnet.
Wann nimmst du dir eigentlich einen Anwalt?
Zahlt der Mann dir Trennungsunterhalt?
ZitatEr verdient ca 3200 netto, hat also noch genug Selbstversorgung wenn er mir die 1250 zahlen würde und die gängigen Kosten abgezogen sind . :
Heißt das nun für mich , ich muss es so akzeptieren ? Er wohnt weiter im Haus mit 140 Quadratmetern und 1200 Euro kosten .
Er könnte doch genauso in eine kleinere Wohnung ziehen und den Unterhalt voll zahlen !
Das ist zu allgemein zu einfach "gerechnet".
1. Ist das Nettoeinkommen von 3200€ zu bereinigen, realistisch gesehen fällt er damit von Einkommensgruppe 4 mindestens schon mal in Einkommensgruppe 3, eventuell sogar noch niedriger.
2. Ist es egal wie hoch die Wohnkosten tatsächlich sind, diese Kosten können nur zu einem festgesetzten Betrag (Wohnvorteil) in Abzug gebracht werden.
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