Hallo,
folgender Fall:
A hat zwei Kinder, für die er Unterhalt bezahlen müsste.
Bis zum 7. bzw. 9 Lebensjahr der Kinder geht A zwar arbeiten, verdient aber trotz zusätzlichem Nebenjob nicht genug, um über den Selbstbehalt zu kommen.
Das Jugendamt streckt den Unterhalt vor.
Jetzt bekommt A einen sehr gut bezahlten Job, und das Jugendamt fordert das Geld zurück.
Ich dachte immer, das Amt sei im Recht - bin aber durch ein paar andere Threads verwirrt.
Unterhalt Rückzahlung
1. April 2008
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Frage vom 1. April 2008 | 08:58
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 19x hilfreich)
Unterhalt Rückzahlung
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#1
Antwort vom 1. April 2008 | 09:21
Von
Status: Student (2180 Beiträge, 157x hilfreich)
Hallo Nadja,
es gibt immer Ausnahmen:
- wenn ein Kindsvater sich in seiner Erstausbildung befindet und nicht genug verdient,
- wenn ein Kindsvater trotz Arbeit und Nebenjob nicht leistungsfähig ist,
- wenn ein Kindsvater sich wirklich bemüht und alles unternimmt, um Arbeit zu finden.
Das sind Fälle, in denen evtl. auf eine Rückzahlung verzichtet werden könnte.
Wenn natürlich:
quote:
Jetzt bekommt A einen sehr gut bezahlten Job,
das eintritt: warum sollte nicht zurückbezahlt werden?
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
#2
Antwort vom 1. April 2008 | 10:19
Von
Status: Lehrling (1571 Beiträge, 574x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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