Unterhalt / Scheidungsvereinbarung

7. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
byob
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt / Scheidungsvereinbarung

Hallo,

meine Mutter hat sich 1999 scheiden lassen. Es gibt eine Trennungsvereinbarung, in der hervorgeht, dass ihr Ex-Mann sich selbst melden muss, sobald er mehr als 10% mehr Einkommen hat ( ist selbständig). Danach würde man den Unterhalt für meine Mutter, meine beiden Geschwister(sind 12 und 14 Jahre) und mich neu berechnen. Letztes Jahr fing er plötzlich an den Höchstsatz an Unterhalt zu zahlen, was ja bedeutet, dass er in den letzten 10 Jahren mehr Einkommen erzielt hat als angegeben. Logisch gesehen hat er somit die letzten Jahre viel zu wenig Unterhalt gezahlt. Er gibt an 3700€ zu verdienen, davon kamen immer rund 2000€ Unterhalt für meine Mutter und meine beiden Geschwister. Wenn man nun logisch nachdenkt ist klar, dass er von 1700€ kein wirklich "dickes" Haus, ein 60TEur-Auto, jährliche wochenlange Urlaube,seine neue Freundin und seinen weiteren Sohn mit ihr finanzieren kann. Er hat schon damals sehr gut gelebt und könnte sich mit dem von ihm angegeben Gehalt defintiv nicht die Dinge leisten, die er sich nunmal leistet. Wenn ja, würde ich gerne wissen was ich falsch mache..

Nun zu meiner Frage:

Kann ein Anspruch auf Unterhalt verjähren?
Und wie kann man ihn dazu bringen offenzulegen, wieviel er die letzten Jahre verdient hat? Es waren schon zig Anwälte in dieser Sache involviert, irgendwie hat es keiner hinbekommen, dass er die Karten mal auf den Tisch legen musste. Im Gegenteil, sie bekommt nun weniger Unterhalt, weil sie angeblich eine Zeit lang zu viel bezogen haben soll.

Danke für die Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ist die Höhe des Unterhalts auch festgelegt?

Deine Mutter erhält aus welchen Gründen Unterhalt?

quote:
Im Gegenteil, sie bekommt nun weniger Unterhalt, weil sie angeblich eine Zeit lang zu viel bezogen haben soll.




Könnte durchaus auch wegfallen, schließlich seid ihr Kinder alt genug, um ihr einen Job zu ermöglichen.

quote:
davon kamen immer rund 2000€ Unterhalt für meine Mutter und meine beiden Geschwister.


Vielleicht wäre es klüger, die Füße still zu halten.

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 09.12.2009 13:18

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#2
 Von 
byob
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

der Unterhalt soll sich nach der DD Tabelle richten.

Meine Mutter bekommt Unterhalt, weil sie Erwerbsunfähig ist.


Gruß
byob

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