Unterhalt - Selbstbehalt Hartz 4

12. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)
Unterhalt - Selbstbehalt Hartz 4

Vater hat Kind und Einkommen + Kige + Uvs +whg von insg. 1300€
Mutter hat neues Kind, Vater bekannt aber nicht angegeben und lebt von Hartz4 mit ca. 1400€.
Wäre die Ma Unterhaltspflichtig? Lebt seid über einem Jahr in neuer Beziehung ist aber wohl nicht bei Hartz 4 angegeben also Art WG.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Justitia,

ginge das auch ein bisschen freundlich?
So mit einem netten *Hallo* am Anfang und einem Gruß am Ende?:(

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
Hallo

bekommt ich dann ne Antwort?
quote:
Grüßle


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Sicher.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
leoTine
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Abend,

wenn ich den Sachverhalt richtig entziffere, wäre die Mutter grundsätzlich ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, das beim Vater wohnt. Bei einer Hartz4-Empfängerin bedeutet das ggf. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Ein WG-Mitbewohner wird finanziell nicht berücksichtigt, ein neuer Lebenspartner schon. Das würde ihren Selbstbehalt verringern, ihren Hartz4-Satz ebenso. Es bringt dem Vater also nichts, da zu spekulieren.

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#5
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
wäre ggf.

ähm...
quote:
Ein WG-Mitbewohner wird finanziell nicht berücksichtigt, ein neuer Lebenspartner schon. Das würde ihren Selbstbehalt verringern, ihren Hartz4-Satz ebenso. Es bringt dem Vater also nichts, da zu spekulieren.

Da wird nix spekuliert :)
Ich bin lediglich nicht Sicher ob es Als WG ausgegeben ist, da ihr Kriminelles Potenzial jedoch jedes übersteigt das mir im bisherigen lauf meines Lebens begegnet ist gehe ich davon aus...
Werde das aber auch persönlich bald prüfen und dann ggf. melden is doch richtig oder?
Wie verhält sich das eigentlich wenn man einen Vater nicht angibt im gegenseitigen Einverständnis "du musst nix Zahlen und ich hab ruhe vor dir" wenn der Staat dafür ewig Unterhaltsvorschuss blechen muss?
Ist das Betrug? Muss ich das irgendwo melden?

BTT
Wenn sie 900 Selbstbehalt hat mit Kind aber 1400 verdient also Hartz4... wird dann der Unterhalt für das andere Kind von den 1400 berechnet und genommen oder gibt es mehr Selbstbehalt wegen des Kindes??

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#6
 Von 
leoTine
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

einen wunderschönen guten Morgen.

quote:
Zitat:
wäre ggf.
ähm...
Da steht vorne ein "Wenn"-Satzteil. Und bei einem Eingangsposting in Form eines Zweizeilers mit mehr Abkürzungen als Informationen bin ich mir nicht immer ganz sicher, ob ich die Details richtig zuordne, ja.

quote:
BTT
Wenn sie 900 Selbstbehalt hat mit Kind aber 1400 verdient also Hartz4... wird dann der Unterhalt für das andere Kind von den 1400 berechnet und genommen oder gibt es mehr Selbstbehalt wegen des Kindes??

Was heißt "verdient"? Arbeitet sie jetzt doch?
Von Hartz4 muss sie keinen Unterhalt zahlen.

Gruß lT

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#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,
wenn du Spass daran hast kannst du die Mutter melden und in die Pfanne hauen.
Wenn du dir wirklich sicher bist das dort betrogen wird. Bist dir doch sicher, oder?

Am KU wird sich allerdings nichts ändern. Von Harz4 braucht man keinen Unterhalt zu zahlen...
es sei denn es besteht ein Unterhalts-Titel, der müsste dann vorher abgeändert werden.

Ach übrigens: bei Hartz4 verdient man keine 1400 Euro, man bekommt festgelegte Sätze die gerade mal zum Leben ausreichen.
Wenn ich mit meinem Kind 1400 Euro Hartz4 bekommen würde, würde ich sofort kündigen... :)

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Ja darum gehts ebend...
also als Beweiss könnte ich mir ihren Hartz4 Bescheid holen da ich das Recht habe ihren Einkünfte alle 2 Jahre zu Kontrollieren...

Also
Sie bekommtElterngeld 150?? Kindergeld150?? dazu Unterhaltsvorschuss133, Wohngeld 150 Alleinerziehenden Mehrbedarf zuschuss 120 Hartz4 700 einen mehrbedarf in unbekannter höhe 50?
ca.1450
warum muss also Arbeitnehmen über 900 zahlen und hartz 4 nicht?
Hartz 4 = Verdienst...
Liegt das an dem Kind oder ist Sie doch Unterhaltspflichtig?
Schaden würd es allein nicht da durch Arbeit der wohl nicht angegebenen Lebenspartnerschaft nochmals gut 1000Netto einfliegen evtl auch Wohngeld etc...
mfg
Also Unterhaltspflichtig oder nicht?

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-- Editiert am 13.09.2010 12:31

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#9
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hartz4 in Höhe von 700 Euro kann im Leben nicht stimmen. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss sind keine Einnahmen.
Irgendwas stimmt an den Zahlen nicht....???

Trotzdem, Hartz4 = kein Unterhalt

Besteht ein Unterhaltstitel?

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#10
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Nein noch kein Titel... deswegen frag ich ja ob sich das überhaupt lohnt...
Wieso sollte Hartz 4 nicht stimmen?
Geld für die Wohnung 160% da Frau und Kind ca.450€
Geld für Versorgung 160% da Frau und Kind ca.600€
abzüglich einiger oben genannten Sachen*verrechnung...* zuzüglich Mehrbedarf180 und Elterngeld150...


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-- Editiert am 13.09.2010 13:23

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#11
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

So, jetzt habe ich es.

Deine Ex bekommt 700 Euro Hartz4. Das ist richtig. Dies setzt sich zusammen aus Regelleistungen für einen Erwachsenen, einem Kind und dem Alleinerziehenden-Zuschlag.
Kindergeld und Unterhaltsvorschuss sowie Mutterschaftsgeld werden voll angerechnet. D.H. mit anderen Worten, macht sich nett auf dem Papier, ausgezahlt bekommt sie es aber nicht.
Im endeffekt hat sie halt diese 700 Euro für 2 Personen (sich und das Kind) zur Verfügung.
Und das man davon keinen Unterhalt für ein weiteres Kind zahlen kann sollte dir wohl auch klar sein.

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#12
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

°_°
Wie genau soll ich dir das denn noch vorrechnen das du es kapierst???
Sie bekommt ca. 1400€ Hartz 4 + zusatz durch Kind und und zusätze...

Ist also ein Hartz 4 somit Unterhaltspflichtig oder nur wenn er Arbeiten geht?

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#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Wie genau soll ich dir das denn noch vorrechnen das du es kapierst???


Also, bei deiner Wahnsinns-Freundlichkeit... da kriegt man so richtig Lust zu antworten....gelle Henriette?:)

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#14
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Loddar nu ma Ehrlich wenn mans 4 mal der selben Person Erklärt und dann noch einzeln aufzählt wirds doch echt bitter...
Da verzweifelt man ja dran... und deine Spam Beiträge sind auch nicht der Hit ;)
mein ja nix böse...

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#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Naja Justitia,

an Henriettes Ausführungen ist nicht viel auszusetzen, das Nicht-Kapieren liegt wohl auf deiner Seite.:(

quote:
und deine Spam Beiträge sind auch nicht der Hit


Bei mir sinds nur ein paar, bei dir alle...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

bei 4500 Beiträgen :D
Schau mal wie kommt sie denn auf 700Euro?
Elterngeld Alleinerziehendenzuschlag und Mehrbedarf gibs extra...
über 300 €
kidn und ma 160% vom Regelsatz macht ca. 600 €
da sind wir schon bei 900 ohne Miete und Heizkostenbedarf... was mit 160% bei ca. 450€ liegt
sind über 1350€ das was abgezogen wird bekommt sie dann von anderen Stellen ausgezahlt... und hat evtl. dabei noch einen Verdienstfreibetrag wo wir dann bei 1400€ wären...

Ich mein, wenn sie nicht weiss was ihr zusteht, kann sie ja mal fragen. Aber das du hier dann noch son sinnfreien rotz postest, der weder ihr noch mir hilft *kopfschüttel* kennst ja schon ...
Sei doch ma ein Mann und trage etwas zur Lösung bei ;)


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#17
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Menno Justitia,

noch schlimmer, als ich eigentlich angenommen hatte.... :bang: :bang:

quote:
Aber das du hier dann noch son sinnfreien rotz postest, der weder ihr noch mir hilft *kopfschüttel* kennst ja schon ..


Tja, so ist das nun mal mit Antworten, die einem nicht gefallen.

Schönen Gruß auch...

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 13.09.2010 19:59

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

.... zum 46374858.mal: Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld werden beim Hartz 4 angerechnet. tüdeldüdeldü....

Wenn du alles besser weisst dann ist das schön für dich. Mir ist das jetzt wumpe.

Fakt ist wenn man Hartz 4 bezieht kann man keinen Unterhalt mehr zahlen... Punkt und aus.

Arbeiten schicken kannst du sie auch nicht so lange das Kind keine 3 Jahre alt ist.

Und das war jetzt auch das letzte Mal das ich meinen Senf dazu gegeben habe.

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