Unterhalt Selbstbehalt

28. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2024 16:50:19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Selbstbehalt

Hallo ich habe eine zum selbebehalt. Ich Rentner aus gesundheitlichen Gründen. Bekomme eine BU von 1013 € und normaler rente von 238€ und habe eine Tochter von 7 jahre zahle grad 110€ Unterhalt und wohne mietfrei in ein zimmer bei mein eltern kann nicht alleine leben! Bin 39 jahre alt . Kann mein Selbstbehalt gekürzt werden weil ich keine miete zahle ..ich gebe aber Kostgeld und strom geld ab. Komme aber grad so mit dem geld hin weil alles teuer geworden ist.

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15 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Ja, der Selbstbehalt kann gekürzt werden. Und glaube mir mal, alleine leben, das wäre wesentlich teurer. Ganz ehrlich, Deine finanziellen Probleme verstehe ich nicht so ganz. Aber, mal geprüft, ob Du ein Fall für Pflegegeld bist?

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12329.09.2024 16:50:19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein pflege brauch ich nicht ...naja was sind 1200€ ich brauch Klamotten und essen ..strom kostet alleine schon 90€ im monat und brauch aufwendige Ernährung da ich morbus crohn habe ...und ich gebe geld ab ...da bleiben mir 500€ übrig...der selbstbehalt sind doch aber 1200€ warum müsste ich dann mehr abgeben ich verstehe das nicht ...nur weil ich keine Wohnung hab ? Ich hab jetzt schon gesagt das ich nicht mehr als 40€ zahlen kann an Unterhalt..ich möchte meine tochter auch mal was schenken zum Geburtstag...

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

90 Eur. Strom für Dich alleine? Da stimmt was nicht. Wenn alles andere auch so läuft, sorry, dann finanzierst Du noch andere mit. Und es ist ja gerade das Kennzeichen eines Zusammenlebens, dass man eben vieles nicht zahlen muss bzw. es sich teilt, was man im Fall des Alleinlebens alleine stemmen muss, etwa Rundfunkbeiträge, feste Grundbeträge für Nebenkosten u.s.w.

Ich sehe da nicht mal ansatzweise einen Grund, von einer Herabsetzung des Freibetrages abzusehen.

Um mal Dein Strombeispiel aufzunehmen, einen Fall, den ich ganz gut kenne: Wohnung alleine, relativ groß, 90 qm, geschätzt. Warmwasser über Strom, 35 Euro im Monat. Mit Waschmaschine u.s.w. Und Du alleine 90 Euronen?

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12329.09.2024 16:50:19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja meine mutter ist das zu teuer weil ich hier tv und Waschmaschine benutze koche dafür möchte sie 90€ haben ...ich hab ein Zimmer 2*2 meter ...und sie darf leider kein Untervermieter vertrag machen. Und ich lebe allein ... Es ist eine 3 zimmer Wohnung.. und bin auch in psychologischer Betreuung...mich bringt zum weinen weil ich angst hab in Schulden zu kommen mich macht das fertig ...ich möchte doch auch das es meiner tochter gut geht ...aber ich komm einfach mit dem geld nicht hin egal was ich mache ...am ende des monats bleibt mir nix mehr übrig ...wenn ich jetzt miete zahlen müsste wären 530€ warm miete dann hätte ich zum leben 300€ übrig ...und eine Wohnung alleine kann ich nicht nehmen leider

-- Editiert von User am 28. September 2024 21:18

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Lordi37):
ich hier tv und Waschmaschine benutze koche dafür möchte sie 90€ haben

Da will sie alleine 90 EUR für Strom?
Ok, bei MC kann man schon mal öfter die Waschmaschine benötigen. Wie oftbraucht man die denn im Monat?



Zitat (von Lordi37):
ich hab ein Zimmer 2*2 meter

Da würde gerade mal so ein Bett reinpassen - aber nur wenn die Türe nach außen aufgeht.



Zitat (von Lordi37):
und ich gebe geld ab

An wen konkret und warum konkret?



Zitat (von Lordi37):
der selbstbehalt sind doch aber 1200€
[
Beim Unterhalt kann unterhalb des Bürgergeldsatzes gepfändet werden. Die Grenzen sind also bei Unterhalt nicht fix.



quote=Lordi37]warum müsste ich dann mehr abgeben ich verstehe das nicht
Es ist einem offenbar nicht gelungen, darzulegen das man all das Geld benötigt.

Bei Unterhaltssachen ist das so, dass im Prinzip nur das absolut unabdingbare für Obdach und Nahrung angerechnet wird, dann kommt der Unterhalt, dann erst käme der Rest vom Bürgergeld (z.B. Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen (14,70 EUR), Freizeit, Unterhaltung und Kultur (54,92 EUR), ...) - falls halt noch was über ist ...


Man müsse also mal alle Ausgaben im Detail auflisten.
Dann schauen, ob diese glaubwürdig wären, die objektive Unabdingbarkeit erfüllen und dann schauen wie man diese Unabdingbarkeit auch beweisen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12329.09.2024 16:50:19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja meine nahrung kostet viel geld muss immer anders essen..muss oft waschen ...hab auch nicht viel kleidung ...wieviel unter aber mein ex ist mit 110 € zu frieden und sie hat sich extra scheiden lassen von ihren ex um mehr geld zu bekommen wegen Unterhaltsvorschuss...und liegt es da bin gespannt was ich dann an ihr zahlen muss jetzt ...aber trotzdem danke geh nächste woche zum Anwalt...der wird mir genau sagen können was ich zahlen muss .vielen dank

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Lordi37):
bin gespannt was ich dann an ihr zahlen muss jetzt ...aber trotzdem danke geh nächste woche zum Anwalt...der wird mir genau sagen können was ich zahlen muss
Ja, das wäre das beste. Vermutlich sagt er dir, dass zuerst dein Kind kommt....dann deine Klamotten...dann deine Mutter...usw.
Und vermutlich sagt er dir auch, dass ca 640,- für Kostgeld+Strom an deine Mutter ganz eindeutig zu viel sind.

Du solltest zuerst mal mit deiner Mutter reden.

Wer hat dir gesagt, dass du 110,- an deine Tochter zu zahlen hast?
Wer hat dir gesagt, dass du jetzt---mehr--- zahlen sollst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
guest-12329.09.2024 16:50:19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die mutter sagt das mit den 110€!

-- Editiert von User am 29. September 2024 15:42

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#9
 Von 
guest-12329.09.2024 16:50:19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Niemand hat bisher mir gesagt das ich mehr bezahlen soll..es geht einfach nur darum ob Selbstbehalt gesenkt werden kann..mehr nicht

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Und darauf hatten wir geantwortet: ja, das geht.

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12329.09.2024 16:50:19
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und darauf hatten wir geantwortet: ja, das geht
hab gead mit Anwalt geredet er sagt geht nicht ..bin ich schonmal zufrieden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von guest-12329.09.2024 16:50:19):
Die mutter sagt das mit den 110€!
Das heißt noch lange nichts.
Zitat (von guest-12329.09.2024 16:50:19):
Niemand hat bisher mir gesagt das ich mehr bezahlen soll
Na bitte.
Zitat (von guest-12329.09.2024 16:50:19):
ob Selbstbehalt gesenkt werden kann..
Ja, das kann, das geht.

Sonntag nachmittag schon mit dem Anwalt geredet--->Du brauchst kein Forum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Lordi37):
hab gead mit Anwalt geredet er sagt geht nicht ..

Hat er auch mitgeteilt, weshalb geltende gesetzliche Regelungen bei Dir nicht zu tragen kommen sollen?



Zitat (von Lordi37):
bin ich schonmal zufrieden

Die meisten sind glücklich wenn sie die Wunschantwort hören.
Hoffen wir mal, dads der Anwalt das dann auch durchbekommt wenn es hart auf hart kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 1x hilfreich)

Mich interessiert das Thema auch und finde selbst, dass eine Kürzung widrig ist.
Warum auch? Das OLG hatte entschieden das ein Selbstbehalt nicht gekürzt wird, nur weil jemand eine billigere Wohnung bewohnt und dadurch mehr Geld hat.
Aus diesem Urteil würde ich es auch ansetzen für keine Wohnung sowie Patchwork.
Das ganze Unterhaltsrecht gehört überarbeitet.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Nun dann erklär mal auf den Punkt genau den §, welcher abgeändert werden sollte. Mit diesem Vorschlag wendest Du Dich dann konkret an den Abgeordneten Deines Vertrauens, schlägst das vor. Aber, Du kannst auch hier mal die Bestimmung nennen, ich diskutiere dann gerne mit Dir.

wirdwerden

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