Unterhalt - Selbstbehalt - was ist mit meinem jüngeren Kind zählt das nicht?

13. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Depri2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Selbstbehalt - was ist mit meinem jüngeren Kind zählt das nicht?

Hallo,

hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann.
meine Situation:
Habe zwei Kinder aus erster ehe. eins davon (ältere) lebt beim Vater das andere bei mir. Bin seit ende letzen Jahres neu verheiratet.
Mein geschiedener Mann zahlt an mich unterhalt für das jüngere Kind, das JA zahlt an ihn für das ältere, da ich bisher finanziell nicht in der Lage war selbst zu zahlen.
Mein älteres Kind ist nun in die nächst höhere altersklasse gekommen, d.h. mein ex hat höheren Anspruch auf unterhalt.
Das JA will nun prüfen ob mein neuer Mann genug verdient um sich und mich finanziell zu versorgen.
Ist er zur Auskunft verpflichtet? wie hoch darf mein Selbstbehalt für mein Kind und mich sein?
Mein Mann stellt mir einen Pkw zu Verfügung das ich arbeiten fahren kann. Ich habe eine neue Anstellung ab Dezember diesen Jahres und ich verdiene ca. 750 € netto. Habe dort allerdings jeden tag ca. 23 km Fahrtkosten (einfache fahrt).dazu einen Ganztagsplatz in der Kita und sonstige kosten KFZ vers. etc. soll das nun alles mein Mann bezahlen nur damit ich Kindesunterhalt für mein älteres Kind zahlen kann? das JA schreibt auch ich solle überstunden ggfl. einen neben job machen, was ist mit meinem jüngeren Kind zählt das nicht???
Soll ich nur noch für den Unterhalt meines ältesten Kindes arbeiten gehen. Wie hoch ist der Eigenbehalt für mein jüngeres kind, mein Mann ist ja "nur Stiefvater" und hat keinerlei verpflichtungen dem kind gegenüber.
Komplizierte sache ich weis, hoffentlich kann jemand helfen. :???:

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Sie können verpflichtet werden (bzw. Sie SIND verpflichtet), einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob anzunehmen, um die Unterhaltsschulden zu bezahlen. Wird von jedem Vater auch verlangt, warum also nicht von Müttern?

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#2
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
mein Mann ist ja nur Stiefvater und hat keinerlei verpflichtungen dem kind gegenüber

Das ist richtig, aber er ist DIR gegenüber zu Unterhalt verpflichtet und Du Deinem Kind, was beim Vater lebt.

Ich bin mir nicht sicher, aber wenn Dein Mann soviel verdient, dass er Dir theoretisch einen Unterhalt von (ich glaube) 600,- € zahlen könnte, könntest Du Deinen Verdienst für den Unterhalt deines Kindes einsetzen.

quote:
einen Ganztagsplatz in der Kita


und weiter

quote:
das JA schreibt auch ich solle überstunden ggfl. einen neben job machen, was ist mit meinem jüngeren Kind zählt das nicht???


Doch, aber das ist ja wohl im Ganztagskindergarten, also genug Zeit für Dich arbeiten zu gehen um zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können. ;)

Der KV arbeitet anscheinend ja auch Vollzeit, obwohl er auch ein Kind betreut. Du bekommst für das bei Dir lebende Kind den Unterhalt, also ist diese Kind versorgt (noch dazu, wenn die Betreuung durch einen Ganztagskindergarten gewährleistet ist).

Lies Dir dazu auch mal folgendes durch:
<a href="http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/119/id/76938/" target="_blank">http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/119/id/76938/</a>

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#3
 Von 
Depri2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich gehe Vollzeit arbeiten und mein Mann mache auch überstunden so ist das nicht. Da ich ja noch ein Kind im Haushalt habe sehe ich aber nicht ein noch einen neben Job zu machen, da ich mein kind (im haushalt lebend) sonst gar nicht mehr nur um mein anderes kind zu bezahlen. Als Frau kann ich Froh sein einen Vollzeitjob mit kind bekommen zu haben. Der KV geht Vollzeit arbeiten das stimmt aber betreuen tut es die Oma. Ach ja der ganztagskindergarten kostet auch geld ( ca. den unterhalt vom KV) was ist mit essen, Kleidung etc???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Du gehst Vollzeit für 750,- € arbeiten???!!! Wahrscheinlich Steuerklasse 5, oder?!

Du darfst aber nicht Steuerklasse 5 wählen um damit Deine Unterhaltspflicht zu umgehen. Es könnte Dir daher ein fiktives Einkommen nach Steuerklasse 4 zugrunde gelegt werden. Und dann kommt wieder Dein jetziger Mann ins Spiel.
Der wäre dann für Dich unterhaltspflichtig und damit kannst Du dann wieder Unterhalt von Deinem Gehalt bezahlen.

Sorry, aber so geht das Millionen Vätern hier in Deutschland genau so. Und nur weil Du ein kleines Kind betreust, bist Du nicht außen vor.

Dein Ex zahlt Unterhalt für Euer Kind, was bei Dir lebt und wovon soll Dein anderes Kind leben? Von Luft und Liebe? Sorry, dafür habe ich kein Verständnis ...
:kotz:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Depri2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein anderes Kind lebt von meinem Ex sehr sehr gut, er zahlt nur den mindestsatz und hat sonst keine kosten, keine miete etc. mein anderes kind wird zudem von seiner oma finanziert mein ex zahlt keinen cent für das kind und ich sehe ehrlich gesagt nicht ein seinen geiz gut zuheißen. steuerklasse 5 ist richtig. ich wähle nicht steuerklasse V um irgendetwas zu umgehen. ich möchte nicht außen vor sein nur die wenige zeit die ich nach feierabend habe mit meinem kind verbringen. sonst fragt es mich irgendwann : wer bist du?
ich finde es auch nicht fair das das kleine kind darunter leiden soll, nur des geldes wegen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Depri,

ist doch eigentlich völlig in Ordnung, dass das JA nachprüft.
Du unterliegst nunmal einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und hast alles zu tun, um den Mindest-KU sicherstellen.
Ob Oma oder sonstwer an eurem Kind mitfinanziert, tut da nix zur Sache.

Mit Steuerklasse 4 verdienst du ca. 1000€, die dir sicher auch angerechnet werden.
Wenn nun dein Mann genügend verdient, um deinen Unterhalt zu sichern, kannst du dein Einkommen für KU einsetzen.
Andernfalls könnte dir auch dein SB dementsprechend gekürzt werden.

quote:
das JA zahlt an ihn für das ältere, da ich bisher finanziell nicht in der Lage war selbst zu zahlen.


Wusstest du, dass das Steuergelder sind?
Warum sollte die Allgemeinheit für dein Kind aufkommen, nur weil du *keine Lust hast, den Geiz deines Mannes zu unterstützen?*

Grüßle




-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 13.12.2007 21:03:11

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#7
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hey Warum,

quote:
Ob ein Gericht das auch so sieht?


Na, ich hoffe doch!
Aber noch fragt ja nur mal das JA an...

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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