Unterhalt Sohn, brauche einen Rat

4. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Sepp0815123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Sohn, brauche einen Rat

Hallo

Bin neu hier da ich einen Rat brauche, da ich so langsam wohl Depressionen bekomme wenn es so weiter geht.

Seit knapp einem Jahr, seit mein Sohn 18 ist geht das schon so wobei ich noch eine kleine Tochte von 7 habe die aber nicht bei uns im Haushalt lebt.

Ich wurde vor 8 Monaten gekündigt da die Firma in Deutschland aufgehört hat, und habe seit dem um die 90-100 Bewerbungen geschrieben.

Mir wurde selbst da ein Unterhaltstitel vorhanden ist von meinen knapp 1200€ 100€ gepfändet.

Jetzt habe ich endlich was gefunden was aber nur 26Std die Woche sind und ich dachte mir besser wie nichts da ich auch nicht ins Bürgergeld möchte.

Leider verdiene ich da netto auch nur um die 1200€.

Jetzt wurde mir daraufhin ein Schreiben vom Anwalt meines Sohnes übergeben wo es heißt ich muss mir noch ein zusätzlichen Job suchen!

Bei meinem neuen Job war aber auch Kriterium das man flexibel ist und ich habe nach 12 Monaten die Aussicht einen unbefristeten Vertrag zu bekommen mit höherem Stundenlohn und eventuell auch mehr Stunden.

Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten? Und wieso soll meine Tochter auf der Strecke bleiben? Oder ist das wieder was anderes da es Unterhaltsvorschuss gibt?

Notfall oder generelle Fragen?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 531x hilfreich)

Mehrere Fragen:

Existiert ein Titel über den Unterhalt?

Was macht dein Sohn? Ist er noch in der Schule und lebt bei der Mutter?

Er ist 18, ab da wird das komplette KG beim Bedarf angerechnet und auch die Mutter ist Barunterhaltspflichtig, sofern sie leistungsfähig ist)

Wenn ja, dann stehen er und die Tochter im gleichen Rang und der mögliche Unterhalt wird unter beiden aufgeteilt. Du unterliegst der gest. Erwebsobliegenheit und musst (in der Theorie) alles tun, um den indestunterhalt für beide zu erwirtschaften.

Geht er nicht mehr zu Schule oder macht er eine Ausbildung, dann entfällt die Priveligierung und du kannst nicht dazu gezwungen werdden dir einen Nebenjob zu suchen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41028 Beiträge, 14458x hilfreich)

Na ja, wenn bei ihm Unterhalt gepfändet wurde, dürfte ja wohl ein Titel in der Welt sein. Wie sollte sonst gepfändet werden?

Ich würde überprüfen lassen, ob der Titel abgeändert werden kann; wahrscheinlich schon, einfach, weil ab Volljährigkeit ja auch die Mutter unterhaltstechnisch mit im Boot sitzt und das Kindergeld voll anzurechnen ist. Ich würde sofort fachkundige Hilfe (Anwalt) in Anspruch nehmen. Der kann als Einstieg dann erst einmal sauber rechnen, nachdem die erforderlichen Infos vorliegen.

Und, nicht nur der Fragesteller unterliegt einer gesteigerten Erwerbstätigkeit, wenn das Kind denn privilegiert ist, was wir nicht wissen, die Mutter ist insoweit wirklich gleichberechtigt. Und wenn das Kind das nicht mehr ist, dann besteht keine gesteigerte Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit; auch müssen die beiden Kinder nicht gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Also, ab zum Fachmann!

wirdwerden

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#3
 Von 
Sepp0815123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Schreiben wurde mir mitgeteilt das er in einer Schulischen Ausbildung ist.

Durch Wegzug besteht auch seit 15 Jahren kein Kontakt.

Es existiert auch ein Titel und soweit ich weiß wohnt er noch bei der Mutter.

Das Problem ist das ich im neuen Job flexibel sein muss und mich deswegen keiner in einem minijob nimmt da man da auch flexibel sein soll was nicht funktioniert…..Irgendein Job werde ich aufgrund dessen wieder verlieren.

Bei meinem letzten Job im Einzelhandel als Vollzeit habe ich ca 1600€ verdient wo ich auch nicht den vollen Unterhalt zahlen konnte, da beide über 400€ eigentlich zusteht.

Und durch den Titel darf halt gepfändet werden und es geht alles an meinen Sohn und meine Tochter bekommt nichts.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41028 Beiträge, 14458x hilfreich)

Du, wir haben gleichzeitig geschrieben. Die Ausführungen meiner Vorschreiberin sind teilweise zumindest missverständlich, können in die Irre führen.

wirdwerden

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12169 Beiträge, 4469x hilfreich)

Zitat (von Sepp0815123):
Und durch den Titel darf halt gepfändet werden...

Die liegst mit deinem bisherigen Einkommen bereits unter dem Selbstbehalt, deswegen schrieb wirdwerden, dass der Titel abgeändert werden muss und Du professionelle Hilfe brauchst.

Dann werden beide Kinder wieder gleich behandelt, es bekommen beide nichts...

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5825 Beiträge, 2565x hilfreich)

Mal eine Offtopic-Anmerkung: ein 26h/Woche Job, bei dem man vollständig zeitlich flexibel sein muss und der nur in der Kategorie Mindestlohn bezahlt wird, ist Ausbeuterei. Hier wird das unternehmerische Risiko in großen Teilen auf den Arbeitnehmer abgewälzt.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18276 Beiträge, 9923x hilfreich)

Zitat (von Sepp0815123):
Und durch den Titel darf halt gepfändet werden und es geht alles an meinen Sohn und meine Tochter bekommt nichts.

Prio 1: Ab zum Anwalt und das ändern lassen.

Wie es dann weiter geht, muss man dann sehen. Folgende Punkte sind zu bedenken:
- Wenn Ihr Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt, bekommt kein Kind Unterhalt
- Die Aussage, dass ein Nebenjob erwartet werden kann, wenn man nicht in Vollzeit arbeitet, ist grundsätzlich richtig.
- Wenn Sie also nur deshalb unter dem Selbstbehalt liegen, weil Sie nur in Teilzeit arbeiten, kommen Sie damit vielleicht vorübergehend, aber nicht dauerhaft durch
- Wenn Sie über dem Selbstbehalt liegen, kommt es auf die Unterhalts-Rangfolge der Kinder an.
- Wenn das volljährige Kind noch bei einem Elternteil wohnt und(!) in der allgemeinen Schulausbildung ist (z.B. Gymnasium, nicht jedoch: Berufsschule oder schulische Berufsausbildung), dann sind beide Kinder gleichberechtigt und der zur Verfügung stehende Unterhalt muss zwischen beiden Kindern fair aufgeteilt werden.
- Wenn das volljährige Kind in einer Berufsausbildung sein sollte (dazu gehören auch schulische Berufsausbildungen), dann hat das minderjährige Kind eine höhere Priorität. D.h. das minderjährige Kind bekommt möglichst vollen Unterhalt. Nur wenn dann noch Geld übrig ist, bekommt das volljährige Kind etwas.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sepp0815123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das es nicht dauerhaft geht, ist mir schon bewusst.
Aber nach dem befristeten Jahr, habe ich laut den die Aussicht auf unbefristet und auch mehr Stundenlohn. Mehr Stunden kommt wohl auf die Situation im markt selbst an bei den.

Eine zusätzliche Nebentätigkeit zu finden das ich in dem aktuellen Job flexibel bin wird schwierig, gerade wenn es um Einzelhandel geht.

Ich hatte schon einige Vorstellungsgespräche und zu 90% hat man mir ein Stundenlohn angeboten um die 13-14,50€ die Stunde!
Geschäfte wie Lidl oder Aldi wurde ich abgelehnt weil die wesentlich mehr gezahlt hätten.

Ich habe den Job gelernt und auch bis auf 2 Jahre durchgehend in Vollzeit gemacht….also gut 20 Jahre.

Ob es sich bei der schulischen Ausbildung um eine richtige Ausbildung handelt oder einfach nur Abi etc ist mir nicht bekannt.

Ich muss mir wohl ein Beratungsschein holen, wobei da der Lohn von meiner Frau wohl auch eine Rolle spielt.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19030 Beiträge, 6957x hilfreich)

Zitat (von Sepp0815123):
Aussicht auf unbefristet und auch mehr Stundenlohn. ..... dass ich in dem aktuellen Job flexibel bin

- Aussicht auf --- die sprichwörtliche Taube auf dem Dach; vielleicht wird es wahr, vielleicht ist es auch nur die Wurst, die man dir hinhält und mit der man dich bei der Stange hält.
- flexibel im aktuellen Job --- das berühmte Kaninchen vor der Schlange; mir scheint, dass die erwartete Flexibilität dich lähmt, und ich frage mich, was genau denn dein AV an Flexibilität verlangt. Das ist ein arbeitsrechtliches Problem, das du vll. auch dort gesondert einstellst. Fürs Erste möchte ich sagen, dass ein TZ-Vertrag von 26 h schwerlich verlangen kann, rund um die Uhr in Bereitschaft zu stehen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sepp0815123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich noch nicht, da ich den ganzen Vertrag jetzt erst bekomme.

Aber ich gehe davon aus das es so ist wie überall das wenn jemand ausfällt oder auch Urlaube anstehen man auch mit Mehrarbeit rechnen muss und einspringen muss.

Die Zeit wird halt nicht bezahlt und man bekommt dafür halt mehr Freizeit.

Ich kenne es halt von anderen die oft Probleme haben bei 2 Jobs wenn man dann bei einem immer sagt geht nicht, kann ich nicht kann man bei einem befristeten Vertrag irgendwann gehen oder nach der Probezeit und dann ist niemandem geholfen.

Ich hätte auch gerne über das Arbeitsamt eine Fort oder Weiterbildung gemacht um was in einer höheren Position zu bekommen um eben mehr zu verdienen aber such das wurde mir vom Anwalt untersagt. Man soll genug geld verdienen aber darf nix dafür machen und soll am besten 3 Jobs machen.

Ich bin froh überhaupt was gefunden zu haben da ich jetzt zum 1.11 ins Alg2 gerutscht wäre und das wollte ich vermeiden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8487 Beiträge, 4629x hilfreich)

Zitat (von Sepp0815123):
Geschäfte wie Lidl oder Aldi wurde ich abgelehnt weil die wesentlich mehr gezahlt hätten.

:???:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1869 Beiträge, 241x hilfreich)

Zitat (von Sepp0815123):
Jetzt wurde mir daraufhin ein Schreiben vom Anwalt meines Sohnes übergeben wo es heißt ich muss mir noch ein zusätzlichen Job suchen!


Was hindert dich?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18276 Beiträge, 9923x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Was hindert dich?

Kann man oben lesen:
Der Erstjob ist zwar nur Teilzeit, erfordert aber anscheinend eine hohe zeitliche Flexibilität. Und niemand will einen Nebenjobber einstellen der gar nicht weiß, wann er Zeit zum Arbeiten hat.

Das ist aber ein arbeitsrechtliches Problem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41028 Beiträge, 14458x hilfreich)

Schon unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit: ab zum Anwalt. Noch immer scheint die Mutter des Sohnes aus der ganzen Berechnung völlig raus zu sein. Man weiß immer noch nicht, ob das Kind eine "klassische" Schule besucht, also privilegiert ist oder das nicht der Fall ist; letzteres würde die Rechte des Vaters doch enorm stärken.

Ich verstehe bei der Konstellation ehrlich nicht, wieso da jetzt noch gezögert wird und man nicht einen Profi seine Arbeit machen lässt.

wirdwerden

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#15
 Von 
Sepp0815123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich werde einen Beratungsschein anfragen müssen, weil finanziell kann ich mir keinen Anwalt leisten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37541 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von Sepp0815123):
ich werde einen Beratungsschein anfragen müssen,
Man stellt persönlich einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht.
Oder man sucht sich im Netz die Antragsformulare für sein Bundesland, füllt sie aus und sendet sie ans zuständige Amtsgericht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sepp0815123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das werde ich die nächste Woche machen.

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