Ich habe einen 18jährigen Sohn. Wie berechnet sich jetzt der Unterhalt: Vater netto 2300, ich habe 890 Euro netto.
Es gibt noch ein 15 jähriges Kind gemeinsam mit dem Vater des 18 jährigen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
P.S. Noch zur Anmerkung: Es gibt für beide Kinder Anerkenntisse gegenüber dem Jugenamt ohne zeitliche Begrenzung und Titel vom Gericht ohne zeitliche Begrenzung
-- Editiert von Manderine am 11.12.2007 20:39:28
Unterhalt Sohn 18 Jhare
Hallo Manderine,
gibts auf Seiten des Vaters außer dem dem 15-Jährigen noch weitere Unterhaltsberechtigte?
Was macht der 18-Jährige?
Schule, Ausbildung?
Wo wohnt er?
Grüßle
P.S. Na, wenn du noch editierst, muss ich wohl auch...
Titel muss ab Volljährigkeit abgeändert werden, da beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet sind.
Kümmern muss sich Sohnemann selbst.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
-- Editiert von Schwesterchen am 11.12.2007 20:42:02
Hallo Schwesterchen,
Vater hat keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen. Sohn macht nächstes Jahr Abi, wohnt noch bei mir, zieht aber im Frühjahr in einer eigene Wohnung,Einliegerwohnung unserer Vermieter
-- Editiert von Manderine am 11.12.2007 21:00:59
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Hallo Manderine,
du bist nicht leistungsfähig, also richtet sich der Bedarf eures Sohnen alleine nach dem Einkommen des Vaters.
Außerdem ist er, noch, privilegiert und steht so in der Rangfolge gleich mit dem anderen Kind.
Ab Auszug fällt die Privilegierung weg und das 15-jährige Kind wird vorrangig bedient.
2300 - 5% = 2185€ = 447€ Bedarf, Kind 18
389€ Bedarf, Kind 15
447€ - 154 KG = 293€ Zahlbetrag.
Ab Auszug beträgt der Bedarf 640€, aber, wenn nur ein Elternteil leistungsfähig, zahlt er nach DDT nach seinem Einkommen.
Grüßle
Halt: Bafög beantragen nicht vergessen, verringert den Bedarf.
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-- Editiert von Schwesterchen am 11.12.2007 21:04:35
Hallo Schwesterchen,
vielen Dank. Wieso kann er denn das ganze Kg abziehen ab 18?
Weil er alleine Unterhalt bezahlt.
Kindergeld verringert, genau wie Bafög den Bedarf.
Grüßle
P.S. Der Bedarf des 15-Jährigen liegt höher, habe die Höherstufung nicht beachtet.
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-- Editiert von Schwesterchen am 11.12.2007 21:08:14
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