Unterhalt - Sohn arbeitsuchend gemeldet - muss mein Exmann jetzt für die Zeit wieder zahlen?

4. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
sylle1004
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Sohn arbeitsuchend gemeldet - muss mein Exmann jetzt für die Zeit wieder zahlen?

Mein Exmann zahlt nur noch für meine Tochter Untehalt da mein Sohn über 18 Jahre alt ist ( jetzt 22 Jahre ).

Nun ist mein Sohn Arbeitsuchend gemeldet und macht eine Maßnahme muss mein Exmann jetzt für die Zeit wieder zahlen?
und muss er mir zwischendurch seine Abrechnungen zeigen damit ich weis ob er für die Tochter den Unterhalt zahlt den er muss?

Vielen Dank

S. Rath

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Sylle,

bist du umgekehrt bereit, Deine Abrechnungen deinem Ex-Mann zu überlassen, damit der Unterhalt für Euren Sohn (so überhaupt unterhaltsberechtigt) berechnet werden kann?

Gruß,
capitano


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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
für Kinder über 18 ist man nur unterhaltspflichtig wenn sie in Schul- oder Berufsausbildung sind.
Die Einkommensverhältnisse deines Ex gehen dich im Gegensatz zu @capitanos Meinung sehr wohl etwas an, da er ja noch für die Tochter zahlen muss. Mindestens alle zwei Jahre hast du Anspruch auf Auskunft. Diese wird durch Gehaltsabrechnungen (12 Monate) und evtl. Einkommensteuerbescheid erteilt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Amako,

Du schreibst

"Die Einkommensverhältnisse deines Ex gehen dich im Gegensatz zu @capitanos Meinung sehr wohl etwas an"

1. @ bedeutet "at" oder "an"
und meint, dass man den Betreffenden direkt anspricht.

2. Wo habe ich denn geschrieben, dass Sylle die Einkommensverhältnisse ihres Exmanns nichts angingen?

Gruß,
capitano


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-- Editiert Capitano am 04.06.2013 15:37

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo sylle1004,

Dem Sohn steht z.Z. kein Unterhalt zu, denn unterhalts-

berechtigt ist er nur, wenn er in Schule/Ausbildung ist.

Wie schon geschrieben, kannst du für die Tochter alle

2 Jahre eine Neuberechnung vornehmen lassen.

lg
edy

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