Mein Exmann zahlt nur noch für meine Tochter Untehalt da mein Sohn über 18 Jahre alt ist ( jetzt 22 Jahre ).
Nun ist mein Sohn Arbeitsuchend gemeldet und macht eine Maßnahme muss mein Exmann jetzt für die Zeit wieder zahlen?
und muss er mir zwischendurch seine Abrechnungen zeigen damit ich weis ob er für die Tochter den Unterhalt zahlt den er muss?
Vielen Dank
S. Rath
-----------------
""
Unterhalt - Sohn arbeitsuchend gemeldet - muss mein Exmann jetzt für die Zeit wieder zahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Sylle,
bist du umgekehrt bereit, Deine Abrechnungen deinem Ex-Mann zu überlassen, damit der Unterhalt für Euren Sohn (so überhaupt unterhaltsberechtigt) berechnet werden kann?
Gruß,
capitano
-----------------
" "
Hallo,
für Kinder über 18 ist man nur unterhaltspflichtig wenn sie in Schul- oder Berufsausbildung sind.
Die Einkommensverhältnisse deines Ex gehen dich im Gegensatz zu @capitanos Meinung sehr wohl etwas an, da er ja noch für die Tochter zahlen muss. Mindestens alle zwei Jahre hast du Anspruch auf Auskunft. Diese wird durch Gehaltsabrechnungen (12 Monate) und evtl. Einkommensteuerbescheid erteilt.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Amako,
Du schreibst
"Die Einkommensverhältnisse deines Ex gehen dich im Gegensatz zu @capitanos Meinung sehr wohl etwas an"
1. @ bedeutet "at" oder "an"
und meint, dass man den Betreffenden direkt anspricht.
2. Wo habe ich denn geschrieben, dass Sylle die Einkommensverhältnisse ihres Exmanns nichts angingen?
Gruß,
capitano
-----------------
" "
-- Editiert Capitano am 04.06.2013 15:37
Hallo sylle1004,
Dem Sohn steht z.Z. kein Unterhalt zu, denn unterhalts-
berechtigt ist er nur, wenn er in Schule/Ausbildung ist.
Wie schon geschrieben, kannst du für die Tochter alle
2 Jahre eine Neuberechnung vornehmen lassen.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
37 Antworten
-
26 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten