Unterhalt / Sorgerecht / Umgang - Hilfe

23. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Papa-von-3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt / Sorgerecht / Umgang - Hilfe

Hallo zusammen,

ich benötige ganz ganz dringend einen Rat.

Kurze Vorstellung meine Ex-Frau und ich sind seit mehreren Jahren getrennt und auch geschieden. Wir haben 3 gemeinsame Kinder.

Ich habe ihr nach der Trennung, alles überlassen. Ich habe sämtliche Kosten für die Scheidung und Notar übernommen. Ich habe mich verpflichtet den Mindestunterhalt zu zahlen ( ist selbstverständlich, sind ja meine Kinder)

Thema Unterhalt..

Letztes Jahr hat sie wieder einen Antrag auf Unterhaltsprüfung bei Gericht gestellt, obwohl die Frist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen war. Sie und ihr Anwalt wollen, dass ich für meine Kinder noch mehr zahle.. Also in Zahlen knapp 2.000 Euro zahlen muss. Zudem möchte Sie, dass ich mich noch zusätzlich an dem Schulgeld und Klassenfahrten/Schulausflüge für die Kinder beteilige.
Diese Kosten sind doch aber mit dem Unterhalt abgedeckt oder ?

Thema Umgang..

Leider hatte das JA letztes Jahr einen sehr großen Fehler gemacht und mir die Kinder dank falscher Tatsachen für mehrere Monate den Umgang untersagt.. Seitdem hatte ich "regelmäßig" die Kinder alle 14 Tage die Wochenenden. Seit dem laufenden Prozess wegen dem Unterhalt sehe ich meine Kinder noch unregelmäßiger. Es werden Ausreden erfunden, wie spontane Ausflüge, ein Kind ist krank, ein Kind möchte nicht zu dir dann bleiben die anderen auch Zuhause.
Ich habe keinerlei Möglichkeit mit meinem großen Kind in Kontakt zu treten und zu erfragen ob er denn zu mir kommen möchte.
Ich möchte die Kinder gerne regelmäßig sehen um die Bindung nicht zu verlieren. Wenn die Kinder denn mal bei mir sind, dann wird Streit provoziert und Lügen bei der Mutter erfunden um nicht mehr zu mir zu müssen. Ich zwinge niemanden zu mir zu kommen.. aber wie bereits erwähnt, wenn ein Kind nicht möchte, müssen die anderen auch Zuhause bleiben obwohl die anderen gerne zu mir wollen und es auch genießen bei mir zu sein.
Mit der Mutter ist kein Gespräch möglich und sie werden dementsprechend psychisch von ihr unter Druck gesetzt und der böse Papa ist an allem schuld.
Wenn die Kinder bei mir sind versuche ich immer schöne Ausflüge mit Ihnen zu unternehmen und Ihnen die "Welt" zu zeigen. Für die Mutter natürlich selbstverständlich denn ich habe sie ja nur alle 2 Wochenenden. Das dies auch locker pro Ausflug 200 Euro kostet interessiert sie nicht.

Das Jugendamt steht nur hinter meiner Ex-Frau. Auf keinerlei Aussagen, Erklärungen oder Anregungen wird eingegangen. Ich bin dabei eine Beratungsstelle zu finden, in der Hoffnung, dass diese mir Sachen erklären und evtl. bei der Kommunikation mit meiner Ex-Frau helfen.

Meine Ex manipuliert alle um sich herum und mir wird kein Stück geglaubt. Selbst die Kinder glauben ihre Lügen und erzählen dem JA was die Mutter denen eingetrichtert hat.

Mir liegt natürlich alles daran meine Kinder weiterhin sehen zu dürfen und ich bin gewillt auch mitzuarbeiten. Nur leider wird mir alles im Mund umgedreht und alles falsch ausgelegt. Hauptsache sie bekommt mehr Geld.
Ich bin langsam echt verzweifelt und habe langsam auch keine Kraft mehr. Ich liebe meine Kinder.
Ich befürchte auch, dass sie drauf und dran ist, beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

Ich hoffe, das diese Situation niemand so durchmachen muss, wäre aber über jeden Rat extrem dankbar.

Dankeschön.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39455 Beiträge, 6474x hilfreich)

Zitat (von Papa-von-3):
Sie und ihr Anwalt wollen, dass ich für meine Kinder noch mehr zahle..
Könnte sein, dass Mindestunterhalt nicht genügt und nicht *alles* abdeckt. Der Anwalt wird formuliert haben, was Frau ex will.
Zitat (von Papa-von-3):
Seit dem laufenden Prozess wegen dem Unterhalt
Was ist das für ein Prozess? Liegt die Klage schon beim Gericht?
Zitat (von Papa-von-3):
Ich möchte die Kinder gerne regelmäßig sehen um die Bindung nicht zu verlieren.
Das wird dann wohl das Familiengericht entscheiden/beschließen müssen, wenn das außergerichtlich nicht klappt.
Das Jugendamt steht selbstverständlich hinter bzw. vor den Kindern und hat im Interesse des Kindeswohls zu agieren.
Wie alt sind die Kinder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18925 Beiträge, 10206x hilfreich)

Zitat (von Papa-von-3):
Ich bin dabei eine Beratungsstelle zu finden, in der Hoffnung, dass diese mir Sachen erklären und evtl. bei der Kommunikation mit meiner Ex-Frau helfen.

Ich fürchte, Sie brauchen eher einen Anwalt als eine Beratungsstelle - allein schon weil die Gegenseite einen hat (Stichwort Waffengleichheit).

Zitat (von Papa-von-3):
Letztes Jahr hat sie wieder einen Antrag auf Unterhaltsprüfung bei Gericht gestellt, obwohl die Frist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen war.

Wenn die Gegenseite Anhaltspunkte dafür hat, dass Sie mehr verdienen als es dem Mindestunterhalt entspricht, wäre das zulässig.

Zitat (von Papa-von-3):
Zudem möchte Sie, dass ich mich noch zusätzlich an dem Schulgeld und Klassenfahrten/Schulausflüge für die Kinder beteilige.
Diese Kosten sind doch aber mit dem Unterhalt abgedeckt oder ?

Klassenfahrten / Schulausflüge: im Regelfall ja
Schulgeld: Geht es um eine Privatschule? Wenn ja, dann wäre das Schulgeld meist zusätzlicher Bedarf, der anteilig zusätzlich zum Unterhalt gezaht werden muss. Sie haben vermutlich der Anmeldung an der Privatschule zugestimmt.

Zitat (von Papa-von-3):
Das dies auch locker pro Ausflug 200 Euro kostet interessiert sie nicht.

Das braucht sie auch nicht zu interessieren. Die Kosten, die der Umgangsberechtigte (also Sie) beim Umgang hat, sind ja dadurch abgegolten, dass das Kindergeld hälftig auf den Unterhalt angerechnet wird. Bei 3 Kindern sind also 375€ pro Monat für "tolle Wochenenden beim Papa" schon in die Unterhaltssätze eingepreist.

Zitat (von Papa-von-3):
Das Jugendamt steht nur hinter meiner Ex-Frau. Auf keinerlei Aussagen, Erklärungen oder Anregungen wird eingegangen.

Ich denke, die Ex-Frau hat einen Anwalt. Wenn ein Anwalt vorhanden ist, dann kommuniziert man mit dem Anwalt, nicht mit dem Jugendamt. (Evtl. dem Jugendamt mitteilen, dass die Ex-Frau einen Anwalt beauftragt hat und man zukünftig nur noch mit dem Anwalt kommunizieren wird.) Das ist ja für Sie vielleicht auch nicht ganz schlecht, wenn das Jugendamt "raus aus der Nummer" ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41103x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich fürchte, Sie brauchen eher einen Anwalt als eine Beratungsstelle - allein schon weil die Gegenseite einen hat (Stichwort Waffengleichheit).

Volle Zustimmung.

Das herumwursteln mit irgendwelchen Beratungsstellen für Kommunikation dürfte eher der Ex nutzen als einem selber ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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