Unterhalt Student eigene Wohnung

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Unterhalt Student eigene Wohnung

Hallo,

in anderen Foren wird gestritten über folgende Frage:

Student mit eigener Wohnung hat einen pauschalen Bedarf von z.Zt. 860€

Auf den Bedarf wird das volle BAFöG und das volle Kindergeld angerechnet.

Es ist nur ein Elternteil leistungsfähig ( aber mit gutem Einkommen).

in den Leitlinien der OLG steht meist:

Für die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein
Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem
Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.


Was bedeutet dieser Satz?

Muss der nun leistungsfähige Elternteil dann evtl. bis zu seinem Selbstbehalt die Pauschale "auffüllen" ?

Oder muss der Student evtl. mit weniger als die Höhe der Pauschal auskommen ?

edy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1078x hilfreich)

Dieser Satz gilt nur für das im Haushalt lebende volljährige Kind. Hintergrund dieser Regelung ist, dass sich der Bedarf für diese Kinder aus dem Gesamteinkommen beider Eltern ergibt. Ist jetzt dennoch nur ein Elternteil leistungsfähig, so soll nicht dieser die Mehrlast tragen, die er allein durch eine höhere Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle durch das Einkommen des nicht leistungsfähigen Elternteils erlangt hat.

Für das nicht im Haushalt lebende volljährige Kind gilt dagegen ein fester Bedarfssatz, der sich (im Regelfall) nicht am Einkommen der Eltern orientiert. Daher ist diese Konstellation für nur einen leistungsfähigen Elternteil wesentlich teurer. Die Grenze liegt dann bei dessen Selbstbehalt oder ggf. einer Angemessenheitsprüfung.

Ein möglicher Restbedarf des Studenten müsste durch das Zusammenspiel mit BAföG normalerweise gedeckt sein.

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