Unterhalt Student - macht es Sinn, meine Mutter zu verklagen?

1. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
abeille
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Student - macht es Sinn, meine Mutter zu verklagen?

Hallo,
ich bin ein student in erster berufsausbildung und noch unter 27. für meine schwester gilt das Gleiche, sie hat allerdings auch noch ein 2 jahre altes kind. wir wohnen beide im eigenen haushalt.
Unsere Eltern haben sich vor kurzem scheiden lassen und es beginnt ein klassischer rosenkrieg um jeden cent. seit der trennung vor 2 jahren hat sich meine mutter vollkommen von uns distanziert, nur noch über den anwalt mit ihren kindern gesprochen und auch keinerlei finanzielle unterstützung sehen lassen. begründung: sie ist selbständig und verdient aber quasi nichts, also zahlt sie auch nicht. Sie lebt seit der trennung mit ihrem Neuen zusammen, den sie auch schon vor der trennung meiner eltern hatte.
offiziell verdient sie wirklich recht wenig (ich schätze, um die 700€/Monat). Allerdings hat sie schon immer schwarz gearbeitet und ich wette meinen kopf, daß sie das auch jetzt noch tut, was etwa noch mal der gleiche betrag ist, den sie offiziell verdient.
Von meinem vater erhalten meine schwester und ich das kindergeld und noch ne kleine dreingabe, so gut mein vater als einfacher arbeiter eben bewerkstelligen kann. Ich jobbe nebenher auch noch, meine schwester allerdings ist mit kind und studium genug belastet. außerdem kriegen wir bafög.
meine fragen:

macht es sinn, meine mutter gegen unterhalt zu verklagen?

muss sie, auch wenn sie wenig verdient (davon die hälfte ja schwarz) nicht auch vermögen zu unterhaltszahlungen aufwenden? sie hat wohl nicht viel, aber durch die scheidung und gütertrennung werden es wohl noch ein paar 10000€ werden.

macht es sinn, sie wegen schwarzarbeit anzuzeigen? das klingt vielleicht hart, aber sie hat ausdrücklich formuliert, daß sie mit ihren kindern nichts mehr zu tun haben will.

vielen dank für eure hilfe!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
abeille
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

dank für prompte reaktion!
ich verdien unterschiedlich, im durchschnitt 120€/monat.
und wenn die anzeige anonym läuft. die müssen der sache doch nachgehen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

immer wieder diese Beschuldigungen wegen Schwarzarbeit....Vermutungen reichen da eben nicht...weist eure Anschuldigungen nach, dann gibts vielleicht Unterhalt.
Und von diesem deutschen Denunzianten-Gehabe (anonyme Anzeigen) halte ich ja gleich gar nix. Es ist kein Wunder, das es hier im 3.Reich zur Perfektion kam. Wenn ihr solche Beschuldigungen erhebt, dann schaut eurer Mutter wenigstens ins Gesicht.

Eure Eltern sind nicht mehr gesteigert unterhaltspflichtig. Ihr Selbstbehalt liegt bei 1.000 €. Ohne Nachweis der Schwarzarbeit bringt es also nichts eure Mutter zu verklagen.
Desweiteren sollte die mangelnde Einkommenssituation bei der BaföG-Berechnung berücksichtigt worden sein.

Nun zu deiner Einkommenssituation:
154 € Kindergeld
120 € durchschnittliches eigenes Einkommen
???? "kleine Dreingabe" vom Vater
???? BaföG
Um überhaupt eine Diskussion über Unterhalt starten zu können, muss erstmal geklärt werden, ob du noch bedürftig bist. Deshalb meine eindeutige Frage: Wieviel BaföG bekommst du? Wieviel zahlt dein Vater noch extra?
Der Bedarf eines Studenten liegt bei ca. 600€. Wenn du also noch BaföG iHv ca. 300€ beziehst, dann ist dein monatlicher Bedarf annähernd gedeckt. Weitere Unterhaltsansprüche kannst du dann vergessen.
Wie siehts übrigens aus: Kannst du nicht noch bisl mehr jobben gehen? Du bist volljährig und nen bisl Eigenverantwortung kann man dir schon zumuten.

Nun zu deiner Schwester:
Alt genug um sich schwängern zu lassen, ist sie ja scheinbar. Nun sollen eure Eltern dafür bluten, weil sie wegen Kinderbetreuung nicht jobben gehen kann? Auch hier stelle ich mir wieder die Frage nach der Eigenverantwortung.
Außerdem ist in den ersten 3 Lebensjahren der Kindsvater deiner Schwester gegenüber unterhaltspflichtig. Also haltet euch erstmal an ihn, bevor ihr zu den Eltern geht. Er hat schließlich bisl mehr mit der Kindszeugung zu tun als die Eltern.



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hi Peron,

auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme - der erste Satz in deinem letzten Absatz ist so was von daneben! Sich schwängern lassen... du kennst weder dir konkreten Umstände, noch scheint dir bekannt zu sein, dass so etwas auch mal trotz Vorsichtsmaßnahmen passieren kann. Oder lebst du keusch und in Enthaltsamkeit, bis du dir ein Kind auch wirklich leisten kannst????

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich lebe weder keusch noch hinterm Mond! Es mag sein das dir meine etwas ironische Ausdrucksweise aufstößt, ABER:

Wenn das nunmal passiert ist, dann hat man verdammt nochmal auch die Verantwortung dafür zu übernehmen. Und nur darum geht es mir hier! Es kann doch nicht sein, dass man dies dann auf die eigenen Eltern abwälzen will.

Nochmal: die Verantwortung für diese Situation liegt in diesem Fall eindeutig bei der Schwester und dem Kindsvater!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
abeille
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hab zwar weder nach moralischer belehrung gefragt, noch wollte ich mir unqualifizierte unterstellungen anhören, aber trotzdem dank für die paar infos, die dann noch drinsteckten.
außerdem:
meine mutter hat sich ja schließlich auch schwängern lassen, ist gesetzlich verpflichtet ihren kindern eine ausbldung zu finanzieren und zieht sich seit 2 jahren ganz aus der verantwortung zurück und drückt meinem vater die ganze verantwortung aufs auge. das ist nun mal auch die feine art.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Und nochmal zum Abschluss:

Ich habe immer noch keine Antwort, wie hoch nun das BaföG ausfällt. Somit kann keiner hier beurteilen, ob ihr bedürftig seid oder nur die "Kuh melken" wollt.

Die Eltern sind nicht gesetzlich verpflichtet, alles zu bezahlen, wenn die Kinder über andere Einkünfte verfügen. Und dazu zählt nun mal das BaföG und der Nebenjob.
Sie haben erst einzuspringen, wenn diese Einkünfte nicht genügen. Die Aussage, dass Eltern die Ausbildung zu finanzieren haben, ist zu pauschal.

Im Falle deiner Schwester können deine Eltern unterstellen, dass sie einem Nebenjob nachgehen könnte, wenn das Kind nicht wäre. Damit können sie die Unterhaltspflicht auf den Kindsvater übertragen. Dies ist weder eine moralische Belehrung, sondern Tatsache.
Und wenn du dich wegen meiner Äußerungen zum Thema Schwarzarbeit moralisch belehrt fühlst, dann kann ich damit leben. Tue doch, was du nicht lassen kannst.
Von welchen Unterstellungen sprichst du überhaupt???

Gehe bitte zum Anwalt, wenn es für dich nicht möglich ist Kritik einzustecken. Der Anwalt wird lächeln, solange du ihn bezahlst. Vielleicht bekommst du ja dann auch noch "paar Infos" mehr.

..ach ja...und viel Spass bei der Unterhaltsklage! Aber sei bitte nicht dem Richter böse, wenn er das gleiche sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@abeille ,
das siehst du leider nicht GANZ richtig: Ihr seid keine KINDER mehr. Es ist rechtlich verankert, dass jeder volljährige Bürger dieses Landes sich grundsätzlich selbst versorgen muss!!!!
Gut, die Schulausbildung müsste sie mitfanzieren, wenn es ihr möglich ist. Dein Vater genauso. Das aber auch nur, wenn ihr die Ausbildung so schnell, wie möglich durchzieht. ( Regelstudienzeit + evtl. kleine Kulanz, wenn sie begründet ist )
Und ich gebe peron völlig Recht. Für deine Schwester ist erst einmal der Kindesvater heranzuziehen, nicht die Eltern.
Ausserdem spekuliere ich einfach mal, dass es einen Grund hat, warum eure Mutter nichts mehr mit euch zu tun haben möchte !?? Die wenigsten Eltern wenden sich einfach so von ihren Kindern ab.
Die "moralischen Belehrungen" solltest du dir vielleicht doch anhören, denn ein Richter entscheidet genauso aus dem Bauch heraus, da es im Familienrecht nur sehr wenige wirklich Gesetze gibt, sondern lediglich Richtlinien, die einem Richter sehr viel Spielraum einräumen !!
Anna

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.782 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen