Unterhalt Student - wie hoch ist der Bedarf?

31. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nicom88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt Student - wie hoch ist der Bedarf?

Hallo,

ich werde demnächst Rechtswissenschaften studieren und bin im Moment dabei, Unterhalt von meinem Vater einzufordern.

Meine Frage ist nun:
Meine Anwältin sagte mir, der Bedarf eines Studenten liege bei ~700 (je nach Bundesland unterschiedlich), abzüglich Kindergeld sind das dann um die 500 Euro (grobe Schätzung von mir, habe Ihre genauen Worte nicht mehr im Kopf).
Dieser Betrag wird unter den Eltern nach ihren Einkommensverhältnissen aufgeteilt.

Bedeutet das, dass ein Miliardär seinem Sohn im Extremfall nur 500 Euro zahlen muss? Mir kommt diese Grenze etwas seltsam vor, da sich dies von dem regulären Unterhalt, den man bekam, bevor man Student war, erheblich abgrenzt...


Vielen Dank für eure Mühe =)

Liebe Grüße


-- Editiert am 31.08.2010 09:22

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

ein Student der nicht mehr zu Hause wohnt hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern! von 640-670 € abzgl. Kindergeld von 184€.

Vorerst musst Du einen Bafögantrag stellen. Hier müssen beide Elternteile ihre Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheid) einreichen. Daraus ergibt sich Dein evtl. Bafögbetrag den Du erhälst. Bekommst Du kein Bafög erhalten Deine Eltern einen entsprechenden Bescheid über die Höhe des zu leistenden Unterhaltes - unter Berücksichtigung des anteiligen Kindergeldes.

Ist Dein Vater Millionär?- dann bekommst du natürlich kein Bafög;-)
Aber er kann aber muss dir nicht 1 Million Unterhalt zahlen.....wahrscheinlich etwas mehr als ein normaler Student...aber ob er das muss...????
Mit Millionäre kenn ich mich nicht so aus....;-)



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicom88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier trat ein komischer Fehler auf, sorry!

-- Editiert am 31.08.2010 10:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nicom88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier trat ein komischer Fehler auf, sorry!

-- Editiert am 31.08.2010 10:55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nicom88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, er verdient zwar ordentlich, aber Millionär ist er leider nicht =)
Also Bafög werde ich nicht bekommen. Er wird mir jetzt ca 75% des Betrages von ~ 650 Euro abzüglich des Kindergeldes bezahlen.
Aber genau hier setzt meine Frage an. Bedarfssatz von 640 Euro ungeachtet der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Eltern? Also wenn mehr als 640 Euro gezahlt wird, dann auf freiwilliger Basis?
Ich bin da skeptisch. Unterhalt berechnet sich ja an dem Einkommensverhältnis, dies beim Studium so drastisch zu verändern?

Also er zahlt nicht freiwillig, von daher geht es mir darum, was er seitens des Gesetzes zahlen muss .

Danke für Deine/Eure Mühe =)

-----------------
""

-- Editiert am 31.08.2010 10:56

-- Editiert am 31.08.2010 10:59

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

guck mal hier

quote:
Also wenn mehr als 640 Euro gezahlt wird, dann auf freiwilliger Basis?


So ist das.
quote:
Unterhalt berechnet sich ja an dem Einkommensverhältnis,


Das betrifft privilegierte Kinder, dazu gehörst du nicht mehr.

Grüßle





-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn man bedenkt, dass schon mancher Student hier schrieb, er verdiene monatlich 1000,-EURO, verstehe ich die Frage nach Unterhalt nicht so recht.

-----------------
"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.627 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen