Muss Vater Unterhalt für Studium zahlen trotz Ausbildung davor?

6. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Katrin_K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Vater Unterhalt für Studium zahlen trotz Ausbildung davor?

Hallo Leute,

ich studiere seit 2 Jahren Architektur und habe durch Zufall einen Text über Unterhaltszahlungen während des Studiums gelesen. Meine Geschichte: ich erhielt Unterhalt bis zum Ende meiner Ausbildung zur Bauzeichnerin, danach habe ich 1 Jahr Pause gemacht um Geld fürs Studieren zu verdienen (Laptop und Möbel). Als ich das 1. Mal Bafög beantragen ging, sagte man mir, mein vater müsste Unterhalt zahlen, ich dachte, da er eine Ausbildung bezahlt hatte, wäre das nicht so, habe mich aber beim Jugendamt erkundigt, da sagte man mir nur, dass ich das einklagen müsste, konnte ich mir nich leisten...Dazu muß ich sagen, dass mein Vater und ich keinen Kontakt haben, er hat noch eine Tochter, die jetzt in Ausbildung ist, deswegen hat er keinen Kinderfreibetrag mehr und ich bekomme ca. 60 Euro weniger an Bafög...schon ziemlich blöd.... Nun zu meiner Frage, in dem Artikel, den ich gelesen habe, steht dass Ausbildung und Studium, die quasi wie bei mir zusammengehören als sozusagen eine Ausbildung zählen, allerdings habe ich ja noch die Pause dazwischen...Kann es sein, dass ich die ganze Zeit doch hätte Unterhalt bekommen müssen? Hoffe mir kann jemand helfen...

LG Katrin

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Das Studium hätte direkt (zeitnah)an die Ausbildung anschließen anschließen müssen, also ist nix mit ein Jahr arbeiten zwischendurch und damit noch Unterhaltsanspruch.
WENN es denn so wäre, wäre deine Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig, bitte nicht vergessen... ;)

Warum hast du denn keinen Kontakt zu deinem Vater?

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Katrin,

ja, dein Studium wäre weiterhin unter Rubrik *Erstausbildung* gelaufen und du hättest Anspruch auf Unterhalt gehabt.
U.U. hättest du den noch immer.
Und zwar von BEIDEN Elternteilen.

Wie wärs, wenn du dich einfach mal mit Vater und Mutter diesbzgl. unterhältst?
Viele Eltern unterstützen ihren Nachwuchs freiwillig.:)

Grüßle





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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,

wie begründest du denn das *u. U. hättest du den noch immer*? *grübel*

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Oooch Azrael,

solch schwere Fragen am Abend....:)

Meine persönliche Vermutung wäre, dass die einjährige Pause nicht unbedingt eine Unterhaltsverwirkung nach sich ziehen müsste.

Siehst du das anders?

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Öh... ja ... seh ich anders. Da meines Wissens ein Studium im zeitnahen Zusammenhang zur Ausbildung stehen muss.
Sonst kann sich ja jeder, der eine Ausbildung absolviert und nicht wirklich Lust zum Arbeiten hat, mal eben überlegen zu studieren und auf Elterns Kosten noch ein paar angenehme Jahre zu haben...

Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren. :)

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Azrael,

ich weiß nicht, wie ein Richter das sehen würde...

Eine Ausbildung muss auch zügig vorankommen.
Und wieviele Studenten brechen nach zwei Semestern ab, um sich neu zu orientieren?
Verlieren die etwa ihren Unterhaltsanpsruch?:)

Am besten wäre, wie immer, eine gütliche Einigung zwischen Kind und Eltern.

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis gilt das Studium in so einem Fall erst nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Jahren nicht mehr als Erstausbildung. Eine Pause von weniger als 3 Jahren gilt noch als zeitnahe Aufnahme eines Studiums.

Dir hätte also von Anfang an noch Unterhalt durch beide Elternteile zugestanden. Beide Elternteile hätten im Gegenzug auch noch einen Kinderfreibetrag eingetragen bekommen.

Unterhalt kann aber immer nur für die Zukunft gefordert werden, auch dann wenn Dir für die bisherige Studienzeit eigentlich bereits Unterhalt zugestanden hätte.

Wenn Du Dir eine Klage nicht leisten kannst, dann steht Dir Prozesskostenhilfe zu. Ich schließe mich aber den vorhergehenden Antworten an, dass man das zuerst ohne Klage versuchen sollte.

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#9
 Von 
Katrin_K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten.

Natürlich möchte ich keine Klage, das is nur teuer und nervenaufreibend...
@azrael Tja wenn sich dein Vater während deiner Kindheit nicht für dich interessiert und nach Bitte meiner Mutter, meine Ferien bei ihm zu verbringen dies ablehnt, dann kann man sich das späta auch schenken...

danke für eure Antworten, ich denke drüber nach was ich mache...

LG Katrin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Die Kindheit ist ja die eine Sache, wie wäre es denn, wenn du heute mal versuchst, mit ihm Kontakt aufzunehmen? Unabhängig von den Kosten für ein Studium?



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"gruß azrael"

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