Hallo!
Der Unterhalt bei der Erstausbildung kann in der von den Eltern gewünschten Form geschehen. Ist kostenlos wohnen und essen ausreichend? Oder müssen auch Studiengebühren oder sogar Bücher, Kleidung etc übernommen werden? 640 € ist der Unterhalt nur bei eigener Wohnung, worauf ja niemand Anspruch hat.
Unterhalt Studium? Studiengebühren? Ist kostenlos wohnen und essen ausreichend?
30. Juni 2008
Thema abonnieren
Frage vom 30. Juni 2008 | 17:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Studium? Studiengebühren? Ist kostenlos wohnen und essen ausreichend?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Juni 2008 | 21:54
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 19x hilfreich)
Studiengebühren müssen auf jeden Fall übernommen werden.
( http://www.rommel-haisch.com/aktuelles/news_18.htm)
Kleidung in angemessener Form wohl auch, bei Büchern bin ich mir nicht sicher, inwieweit das noch dazugehört.
Und jetzt?
Schon
267.790
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten
-
43 Antworten