Unterhalt+Studium

15. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
lukas1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt+Studium

Hallo,

ich habe ein paar Fragen bezüglich Kindesunterhalt und würde mich um Eure Meinungen/Antworten freuen :-)

Ich bin ein uneheliches Kind und bekomme von meinem Vater den Regelunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Derzeit bin ich 17 Jahre und ich werde im Frühsommer 2007 (dann bin ich schon 18) mein Abitur machen. Ich besuche ein Internat in England, und hier ist es ganz normal dass man sich bereits vor seinem Abschluss an den entsprechenden Universitäten vorstellt und bewirbt. Das ist auch der Grund warum ich mir bereits jetzt schon Gedanken über die Finanzierung meines Studiums Gedanken mache. Gerne hätte ich das natürlich lieber mit meinem Vater selbst geklärt, aber er reagiert leider nicht auf mich oder meine Mutter:-( ...
Ich hätte gute Chancen an einer renomierten, aber leider kostenintensiven Universität, einen Platz zu bekommen. Meine Mutter würde ihr möglichstes zutun, nur weiß ich jetzt nicht in wie weit mein Vater ab meinem 18. Geburtstag unterhaltspflichtig ist. Genau aber das zu wissen wäre für mich jetzt ausschlaggebend um überschlagen zu können ob ich das Studium finanziert bekomme...
wenn mein vater nach meinem 18. Geburtstag noch unterhaltspflichtig wäre, wäre es dann in etwa der gleiche Betrag wie jetzt?
wäre ich auch unterhaltsberechtigt wenn ich im Ausland studiere?

vielen Dank im voraus für Eure Mühe
Lukas

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
lukas1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Palma,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Selbstverständlich erwarte ich nicht von meinem Vater, dass er mein komplettes Studium finanziert ;-)
Meine Mutter und meine Oma würden ihr möglichstes tun damit die horrenden Studiengebühren bezahlt wären. Natürlich möchte ich nebenher noch jobben, aber wahrscheinlich wird das nicht ganz für wohnen und leben reichen...

Die Adresse von meinem Vater habe ich erst mit 14 Jahren vom Jugendamt erfahren. Zuvor hat meine Mutter (übers Amt) jedes Jahr nachfragen lassen ob er Kontakt zu mir möchte. Kam leider immer die gleiche Antwort: Kein Kontakt und die Adressdaten für Mutter und Kind gesperrt...
Seit ich 14 bin habe ich ihn mehrmals angeschrieben, ganz nett natürlich, aber es kam nie eine Antwort zurück:-( Sein Telefonanschluss ist nicht eingetragen. Ich weiß nur vom Jugendamt, dass es ausser mir noch ein uneheliches Kind gibt, und dass er verheiratet ist und mit seiner Ehefrau ebenfalls nochmal 2 Kinder hat. Ziemlich produktiv mein Daddy!

Du hast recht, ich sollte mal ein wenig googeln...
In den Weihnachtsferien bin ich in Deutschland, dann werde ich Versuch Nummer xxx unternehmen und meinen Vater kontaktieren...

Danke schön
Lukas

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#3
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

An lukas1989,
Meine Hochachtung für Dich. Wäre er ein guter Vater würde er sich Dir gegenüber nicht so verhalten. Schreibe ihm noch einmal und schlage ein persönliches Treffen vor. Sollte er ablehnen klage Deine Forderung mit Hilfe eines Rechtsbeistandes des Jugenamtes ein. Denn dann hat er es nicht anders verdient.

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#4
 Von 
zoe2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat
Kein Kontakt und die Adressdaten für Mutter und Kind gesperrt...
Zitat Ende

Hat jetzt nix direkt mit der Sache zu tun, aber ist das wirklich zulässig?

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#5
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lukas1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hunter54,
Danke schön!
Den Gedanken mit dem Rechtsbeistand hatte ich ehrlich gesagt auch schonmal, schäm...
Allerdings ist das Jugendamt ab meinem 18. Geburtstag nicht mehr für mich zuständig, somit müsste ich mir selbst einen Anwalt nehmen, welches die nächste Frage aufwirft: Wer müsste dafür die Kosten tragen? Wahrscheinlich ich...

Gruss Lukas

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#7
 Von 
lukas1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Junior,

Ja das scheint tatsächlich zulässig zu sein!
Bis zu meinem 14. Lebensjahr wusste ich keine Adresse von meinem Vater. Ich konnte ihn nur über den Sachbearbeiter des zuständigen Jugendamtes kontaktieren bzw. anfragen lassen, ob er mich denn sehen wollen etc. pp.

Gruß Lukas

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#8
 Von 
lukas1989
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Palma,
seine Adresse habe ich ja mitlerweile, nur keine Telefonnummer und die ist auch nirgends verzeichnet. Das mit dem Bierchen ist eine klasse Idee, nur weiss ich leider garnicht wie mein Vater aussieht! Da sollte ich wohl in den Weihnachtsferien Detektiv spielen :-)

Danke Dir für den Rat
Lukas

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich habe in diesem Forum schon einmal erwähnt,dass der Elternteil der seinen Umgangspflichten nicht nachkommt zu Schmerzensgeld verurteilt werden kann. Vielleicht ist das bei Dir der Weisheit letzter Schluss.

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