Unterhalt - Titel unterschreiben

17. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Robert K.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 472x hilfreich)
Unterhalt - Titel unterschreiben

ich wurde vom Jugendamt aufgefordert, den Titel zu unterschreiben bezüglich des Unterhalts für meinen Sohn.

Ich werde zum Jugendamt gehen wegen dieses Titels.

Weiß jemand, ob ich zunächst vom Jugendamt verlangen kann, daß ich dieses "Blatt" oder Dokument, daß ich unterschreiben muß,
mit nach Hause nehmen kann, um mir in Ruhe vor dem Unterschreiben alles, was mit diesem Titel zusammenhängt, durchzulesen

Wie wird man beim Jugendamt reagieren, wenn ich sage, ich möchte vor dem Unterschreiben dieses Blatt erst'mal mit nach Hause nehmen zum gründlichen Durchlesen bzw. kann ich das überhaupt verlangen.
Ich nicht bereit etwas zu unterschreiben, was ich nicht in Ruhe geprüft habe evtl. zusammen mit dem Anwalt - zumal der Anwalt sagt, der von mir zu zahlende Mindestunterhalt betrage
284 Euro und das Jugendamt sagt der Betrag laute 298 Euro.

Wer kann mir helfen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Robert K.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 472x hilfreich)

Habe vergessen zu sagen:

das Kind, für das ich Unterhalt zahlen muß, ist 14 Jahre alt.
Ich bin Architekturstudent und habe vor Beginn des Studiums den Tischlerberuf erlernt und auch als Tischler gearbeitet.
Während meines Studiums (bis heute) unterstützt mich meine Mutter.
Jetzt muß ich arbeiten gehen neben dem Studium, um den geforderten Mindesunterhalt iHv 284 oder 298 Euro zahlen zu können.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#3
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

An Deiner Stelle würde ich darauf achten dass der Titel zeitlich befristet wird.
Z.B. ein Jahr oder zwei Jahre, manche JAs machen das, fragen.
Auch würde ich keinen dynamischen sondern nur einen staatischen Titel unterschreiben.

Ach ja vergessen, zum JA immer einen Zeugen mitnehmen.

-- Editiert von flucht am 18.10.2004 12:53:54

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)

hi
das mit nach hause nehmen ich weis nicht so recht, es kommt wahrscheinlich darauf an in was für einer stimmung du den Ja beamten triffst
zeuge ist immer gut, und befristet ist wichtig, mein JA amt machts aber im moment klagt die gegenseite das sie einen unbefristeten will

falls einer von euch darüber was weis ob sie das recht hat ihn zu fordern!!!

statisch ist auch wichtig obwohl sie jederzeit einen dynamischen verlangen kann

würde über die höhe dem RA glauben da die vom JA recht wenig plan haben und eigenlich titulieren was man selbst will, so bei mir geschehen

gruß henny

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#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Robert,
klar kannst du den Titel prüfen, so was sollten alle Menschen machen.
Unterlagen nie ungeprüft unterzeichnen.

Lasse dir das schriftlich vom Anwalt geben, das die 284 Euro beurkundet werden soll, dann machen die das i. d. R. auch.

Und, wie schon einige hier erwähnt haben, immer jemanden mitnehmen, alles wichtig machen und Notizen dazu schreiben von dem Bekannten oder Familiemitglied.

Viele meinen ja die Ämter helfen immer zu unserem Nutzen, dem ist leider nicht so.
Ein Titel hat nicht immer nur Vorteile.

In unserem Fall zahlen wir 100 % der Junge ist 13, vermutlich will sie mehr, wenn er nächstes Jahr 14 wird allerdings wird mein Mann dem nicht nachkommen können.

Alles Gute und habe nur Mut das sind auch nur Menschen lasse dich nicht verunsichern.




-----------------
"Anny
Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt "

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