Unterhalt Trennungsjahr

23. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
babyvivi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Trennungsjahr

Ich werde mich von meinem Mann trennen und mit meinen beiden Kindern (7 Jahre, 16 Monate) vorrübergehend bei meinen Eltern wohnen, möchte jedoch bald eine eigene Whg. . Kindergeld, 400,-€- Job und Reserven reichen jedoch dafür nicht aus. Mein Mann (Hauptverdiener) weigert sich uns zu Unterstützen, hat alle finaziellen Mittel gestrichen (wir haben getrennte Konten). Gemeinsam besitzen wir eine ETW, die noch nicht abbezahlt ist. Wie verhält sich das mit seinen und unseren Rechten bzw. Pflichten? Danke für viele nützliche Infos i.V. !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da man rückwirkend keinen Unterhalt verlangen kann, sollten Sie schleunigst einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.

http://www.datentransfer24.de/Unterhalt22.html

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

am besten wäre natürlich eine einvernehmliche Trennung...:)

Um von deinem Mann Trennungsunterhalt verlangen zu können, muss Leistungsfähigkeit vorliegen.
Vorab ist dein Mann gehalten, KU zu zahlen. Die Belastungen für eure Wohnung werden einkommensmindernd angesetzt.
Anspruch besteht aber erst ab Trennung.

quote:
Kindergeld, 400,-€- Job und Reserven


Reserven? Deine? Könnte zum Zugewinn gehören?

Grüßle








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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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