Unterhalt-Unterhaltsvorschuss

13. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
margret19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt-Unterhaltsvorschuss

Hallo,

der KV hat sich von mir wegen Eheschließung mit nicht EU-Ausländerin (lebt noch nicht in D.) getrennt. Kindesunterhalt(m, 5) kann er angeblich nicht zahlen. Berufstätig "normales Einkommen" aber div Zahlungsverpflichtungen durch nicht verkaufbare Eigentumswohnung in den neuen Bundesländern und Anteilseigner an zwei Mehrfamilienhäusern in Großstadt Citylage in den alten Bundesländern. Was noch weiter an Schulden existiert, ist nicht bekannt. Wenn er jetzt Unterhalt zahlen soll, müsse er eine Verbraucherinsolvenz beantragen, würde womöglich alo werden und bekäme dann nur ALG.
Termin wegen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt ist bereits vereinbart.
1. Sind bei der Unterhaltsberechnung seine "Schulden" absetzbar?
2. Besteht eine "Verpflichtung" zur Veräußerung der Immobilien?
3. Sollte Verbraucherinsolvenz eingeleitet werden, hat dies Auswirkungen auf die Verpflichtungserklärung nach §84 AuslG?
4. Was ist mit der Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestregelunterhalt? Macht das das JA mit oder ist Rechtsanwalt erforderlich?

Danke, an alle

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 276x hilfreich)

Am besten richtest Du eine Beistandschaft beim JA ein. Die kümmern sich dann um alles.

Zu 1.)Nein, nicht wenn es sich um Kindsunterhalt handelt.
Zu 2.)Solange kein Titel besteht nicht, KU muß nur aus laufenden Einnahmen gezahlt werden.
Besteht ein Titel, kann Eigentum gepfändet werden.
Zu3.) Kann ich nicht beantworten, sorry....aber selbst bei Insolvenz...KU steht vor allem.
Zu4.)
Verstehe die Frage nicht ganz. Das JA gewährt UV, wenn Vater nicht zahlt....es wird sein Einkommen etc. genau prüfen, ihm Auflagen verhängen(gesteigerte Erwerbsobliegenheit, Nebenjob, Umzug, wenn irgendo in BRD besser Verdienste erzielt werden können et.).der geleistete UV wird vom Vater zurückverlangt....er baut also mehr Schulden auf.

Da Dein Kind ein Recht auf KU hat, und Du das Geld auch wohl brauchst, richte eine Beistandschaft beim JA ein.
Anwalt geht danach immer noch.

Wie bringst Du Dich und den kleinen noch durch?
Gehst Du arbeiten, oder wirst nun Hart4 beantragen müssen?

Das Amt wird nämlich auf einen Titel bestehen....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
margret19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Merline,
gehe arbeiten, leider will mir momentan aber auch mein AG die Arbeitszeit nicht verlängern. Daher braucht mein Sohn auf lange Sicht den KU.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 276x hilfreich)

Hallo margret,

ich verstehe Dich schon.....jedoch gehst Du ja derzeit den richtigen Weg.
Das JA wird ausrechnen, was der Vater zahlen kann und muß.

Eventuell könntest Du noch ergänzend Hartz 4 beantragen/Sozialgeld?

Das liegt natürlich an Deinen Einkünften.

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