Unterhalt Urkunde - Haftung für Zustellung

13. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
gladis
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhalt Urkunde - Haftung für Zustellung

Aus dem Urteil: „Die Jugendamtsurkunde wurde errichtet am 21.09.2004. Die Jugendamtsurkunde wurde der Klägerin jedoch erst am 19.10.2004 zugestellt. Die Klage wurde am 05.10.2004 eingereicht.
Die Beklagte hätte die Möglichkeit gehabt nach Erstellung der Urkunde am 21. September2004 die Klägerin in Kenntnis zu setzen.“

Die Urkunde wird durch das Jugendamt verschickt. Aus diesem Grunde hat mir das Jugendamt beim 1. Termin geraten, die Urkunde nicht zu errichten, weil die höher gestellte Urkunde des Vaters noch nicht vorlag.
Sicher hätte ich informieren können.
Dieses Urteil heißt für mich, ich hätte es gemusst.
Woher hätte ich das wissen sollen?

Muss ich wirklich die Kosten dieses Verfahrens tragen?

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 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
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