Hallo.
Mein Name ist Andreas.
Ich bin 20 Jahre alt und wohne in Leipzig. Ich bekomme im Monat 479€ BaföG und 184€ Kindergeld.
Ich habe folgende Frage :
Muss mein Vater ( geschieden von meiner Mutter) an mich Unterhalt zahlen?
Mein Vater hat ein Nettoeinkommen von ca. 1060€ (laut Lohnzettel) und hat eine neue Freundin und ein 4 jährigen Sohn mit dieser. Sie sind aber nicht verheiratet.
Soweit ich weiss muss er wegen des niedrigen Einkommens keinen Unterhalt zahlen oder irre ich mich?
Jedoch hat mein Vater durch den Tod meiner Oma ein Haus geerbt was verkauft wurde und der Kaufpreis 50/50 zwischen meinen Vater und meiner Tante aufgeteilt wurde. Also hat mein Vater 12.500€ geerbt. Kann ich daraus Ansprüche geltend machen?
Vielen Dank schon mal.
MfG Andreas
juristlpz ist gerade online
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Unterhalt Vater für Student
20. April 2010
Thema abonnieren
Frage vom 20. April 2010 | 00:05
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt Vater für Student
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#1
Antwort vom 20. April 2010 | 00:17
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Muss mein Vater ( geschieden von meiner Mutter) an mich Unterhalt zahlen?
Nein. Dein Vater liegt mit seinem Einkommen unterm Selbstbehalt von 1100€.
Außerdem wäre das weitere Kind, sowie dessen Mutter dir vorrangig.
Dein Bedarf von 640€ ist mit Bafög und Kindergeld gedeckt.
Das Erbe ist nicht relevant.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 20.04.2010 00:21
#2
Antwort vom 23. April 2010 | 10:35
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 35x hilfreich)
Warum werden bei all der Rechnerei immer die Mütter vergessen?? :-(
Beide sind unterhaltspflichtig!
Bei der BAFÖG Berechnung wurde doch sicherlich das Einkommen des Vaters geprüft.???!!! lt. Steuerbescheid. Und es wurde sicherlich da schon festgestellt - dass er noch unterm Selbstbehalt liegt und nicht zahlen kann. Vermögen (wenn man bei 12.500€ von großem Vermögen reden kann) werden nicht berücksichtigt.
...deshalb auch ein Baföganspruch von 479€ !! + Kindergeld sind das = 663€ !
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