Unterhalt Vater im Studium

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Persephone13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt Vater im Studium

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich bin 25 Jahre alt und studiere im Master. Ich habe nach dem Abitur eine Zweijährige Ausbildung gemacht und bekomme seit meinem Abitur keinen Unterhalt von meinem Vater. Damals wollte ich meinen Vater nicht verklagen, was ich mittlerweile bereue. Jetzt ist es aber so, dass ich finanzielle Probleme bekomme. Bisher habe ich auch kein Bafög erhalten und mein Studium komplett selbst finanziert. Meine Mutter hat mir stützend unter die Arme gegriffen. Nun ist es aber so das ich die letzten Jahre zu viel gearbeitet habe und mich völlig verausgabt habe - samt Diagnose vom Arzt. Ich habe heute noch einmal beim Bafög Amt angerufen - denn prinzipiell steht mir Bafög zu... die Dame meinte meine Eltern seien auch trotz der Ausbildung die ganze Zeit und immer noch unterhaltspflichtig! Da aber mein Vater noch einige andere Kinder nach mir gezeugt hatte, wäre er bei der Berechnung des Bafög rausgefallen und meine Mutter müsste für das gesamte Geld aufkommen. Ich habe der Dame gesagt, das meine Mutter nur Brutto gut verdient, sie muss ein Haus alleine abbezahlen das wir seit 18 Jahren besitzen und einige andere Kredite.. da bleibt nicht viel übrig. Die Dame meinte es wäre dann doch ihre eigene Schuld und wenn müsste ich sie verklagen. Unglaublich.. dabei hat meine Mutter mir immer geholfen.

Jetzt ist meine Frage... wenn mein Vater per se unterhaltspflichtig ist, kann ich ihn darauf verklagen? Vielleicht auch für eine gewisse Zeit rückwirkend? Ich bin wirklich verzweifelt...

Lieben Gruß
Persephone

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Persephone13,

wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast,steht dir kein Unterhalt mehr zu.(außer die Ausbildung
wäre Vorraussetzung für dein Studium gewesen ).

Selbst wenn dir Unterhalt zustehen würde, wäre BAFöG vorrangig zu beantragen ( und würde auf den Bedarf
angerechnet werden).

Zitat:
Da aber mein Vater noch einige andere Kinder nach mir gezeugt hatte, wäre er bei der Berechnung des Bafög rausgefallen und meine Mutter müsste für das gesamte Geld aufkommen


Das musst du falsch verstanden haben.

lg
edy


Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wie lange wurdest du ausgebildet und wie viele Jahre hast du danach gearbeitet?

Tendenziell hat das BAFÖG-Amt recht: wenn dir kein elternunabhängiges BAFÖG zusteht, haben die Eltern sich vorrangig um ihre Unterhaltspflichten zu kümmern. Dass du es lieber hättest, dass deine Mutter mit ihrem Geld ihr Vermögen mehrt und die Allgemeinheit für deinen Unterhalt sorgt, ist irrelevant.

Bevor du deinen Vater auf Unterhalt verklagst, müsstest du ihn erst mal überhaupt auffordern, Unterhalt zu leisten. erst ab dem Zeitpunkt dieser Aufforderung ist eine rückwirkende Forderung möglich.

wenn du dich "völlig verausgabt" hast: studierst du überhaupt zurzeit? Wenn du zur Rekonvaleszenz ein Urlaubssemester eingelegt hast, sind deine Eltern dafür sowieso nicht unterhaltspflichtig - da Wäre dann bei Bedarf Hartz IV (das ist elternunabhängig9 angesagt oder, wenn du da wegen deiner Krankheit auch nicht reinfällst, Sozialhilfe (die sich dann auch wieder für das Einkommend einer Eltern interessiert).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Wie oft denn noch? Das BaföG-Amt interessiert sich nicht für familienrechtliche Ansprüche. Der fiktive Elternanteil ist lediglich eine öffentlich-rechtliche Rechnungsgröße, mehr nicht. Anders ausgedrückt: der BaföG-Anspruch kann sich verringern, weil fiktiv die Unterhaltsansprüche gegen die Eltern mit einfliessen. obwohl familienrechtlich kein Anspruch besteht. Und nach abgeschlossener Ausbildung besteht nun mal in der Regel familienrechtlich gesehen kein Anspruch mehr.

So, nun zur Berechnung von Unterhalt, wenn denn wider Erwarten noch ein Anspruch bestehen würde. Nach BGB ganz klar. Erst wird das Einkommen bereinigt, dann kommen die minderjährigen oder volljährigen priviligierten Kinder dran, dann die Ehepartner oder Ex-Ehepartner. Und erst dann der Student. Soweit zur Unterhaltspflicht des Vaters. Da ist wohl nichts.

Nun zur Mutter: Kredite und Eigentumsbildung (Hausabzahlung) spielen keine Rolle. Aber, da ohnehin kein familienrechtlicher Anspruch besteht, ist das eh einerlei.

Noch in Ergänzung: ab Volljährigkeit gibt es keinen Unterhalt nur von einem Elternteil. Das bedeutet: die bereinigten Einkommen beider Eltern werden addiert, dann Unterhaltsanspruch ausgerechnet, dann wird gequotelt. Oder, wenn das Kind auswärts lebt, werden dann die 735 € gequotelt, die das Kind benötigt. Und dann sind wir dabei, dass zwingend BaföG zu beantragen ist, welches in die Berechnung mit einfliesst.

@ quiddje: bei einer 25-jährigen interessiert sich das Job-Center nicht für das Einkommen der Eltern. Selbst wenn sie noch bei der Mutter wohnt, ist das keine Bedarfsgemeinschaft mehr, sondern nur eine Haushaltsgemeinschaft.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 14.01.2016 11:29

-- Editiert von wirdwerden am 14.01.2016 11:37

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Persephone13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zunächst einmal danke für die Antworten - auch wenn ich so einigen scharfen oder genervten Ton nicht verstehen kann. Ich habe nur eine Frage gestellt, mehr nicht.

@edy: inwifern habe ich etwas falsch verstanden? Mir wurde ein Bedarf von circa 650 Euro ausgerechnet.. das bereinigte Gehalt meines Vaters wurde nicht angerechnet, nur das meiner Mutter. Diese kann aber keine 650 Euro an mich zahlen.

"Dass du es lieber hättest, dass deine Mutter mit ihrem Geld ihr Vermögen mehrt und die Allgemeinheit für deinen Unterhalt sorgt, ist irrelevant." -> Diese Aussage finde ich nicht in Ordnung, da es nicht darum geht das meine Mutter ihr Vermögen mehrt, sondern das sie es nicht schafft alleine alles zu finanzieren. Es hört sich immer leichter an als es ist.

@Quiddje: Ja ich studiere gerade noch. Ich habe auch kein Urlaubssemester eingelegt. Ich habe zwei Jahre meine Ausbildung gemacht und danach gleich angefangen zu studieren. Das war auch von vornerein klar.

Gut so wie es aussieht scheint mir keine andere Möglichkeit übrigzubleiben als einen hohen Kredit aufzunehmen um mein Studium zu schaffen.

Danke für die Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Sehe ich auch so. Ist einfach so, dass familienrechtlich nichts drinnen ist. Und selbst wenn, würden beim Vater ja viele Bereinigungsfaktoren (also Reduzierung des Einkommens) auflaufen, bei der Mutter offensichtlich keine.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Das BaföG-Amt interessiert sich nicht für familienrechtliche Ansprüche. Der fiktive Elternanteil ist lediglich eine öffentlich-rechtliche Rechnungsgröße, mehr nicht.
Er gibt aber auch ungefähre Aufschlüsse darüber, wie eine Haftung für den Unterhalt so aussehen könnte, wenn denn überhaupt ein Unterhaltsanspruch bestehen würde (was ich nicht mit Sicherheit ausschließen würde). Wenn nach Bafög-Rechenweise der Vater s viee andere Verpflichtungen hat und die Mutter auf der anderen Seite gut verdient, dann legt das den Schluss nahe, dass auch eine Unterhaltsklage eher gegen die Mutter erfolgversprechend wäre. Genau das will der TE aber nicht. Dann kann man Ihnen auch nicht helfen.

Zitat:
Ich habe nur eine Frage gestellt, mehr nicht.
Ganz nebenbei haben Sie sich noch nicht darüber erschrocken gezeigt, dass man in diesem Land tatsächlich von Eltern erwartet, erstmal die eigenen Kinder angemessen zu versorgen, bevor man Kohle in sein Häuschen pumpt:

Unglaublich.

Ob di Dame nun recht hatte oder nicht, kann hier keiner wissen. Nichtmals SIe selber oder die Dame können das wissen, weil SIe den Antrag anscheinend noch nicht gestellt haben. Solange Sie aber keinen schriftlichen Bafög-Bescheid vor sich liegen haben, müssen SIe über das Thema Unterhalt aber gar nicht erst nachdenken. Also beantragen Sie nun entweder Bafög oder Sie finden Sich mit Ihrem Dilemma ab. Hier kann Ihnen keiner helfen.

Sie wollen anscheinend den Vater über Gebühr gegenüber der Mutter belasten und insbesondere die Subsidiarität von Unterhaltsansprüchen gegenüber Versorgung aus eigener Kraft (was auch Kindergeld+Bafög bedeutet) ignorieren. Sie halten das wohl für moralisch richtig. Sie sollten aber Verständnis dafür haben, wenn Gerichte und Behörden sich mehr für das Recht als für Moral interessieren.


Fahrplan:

1. Bafög beantragen
2. Unterlagen von Vater+Mutter anfordern
3. Bafög-Bescheid erhalten
4. Unterhaltsanspruch von einem Anwalt (Beratungshilfe!) berechnen lassen

Oder Sie einigen sich irgendwie anders mit der Mutter oder gehen doch wieder arbeiten. Müssen Sie selber wissen. Aber Sie bekommen kein Geld vom Vater, ohne dass Sie vorher Bafög beantragt und die Leistungs(un)fähigkeit der Mutter nachgewiesen haben. Selbst dann kann man noch bezweifeln, ob Sie Geld vom Vater bekommen. Entweder könnte der seit der Ausbildung raus aus der Nummer sein, so wie es die User hier sehen. Oder er könnte zu viele andere Verpflichtungen haben, so sieht es die Frau vom Bafög-Amt.

Freilich könnten Sie den Bafög-Antrag noch mit einem Antrag auf Vorausleistung und einer Abtretungserklärung der Unterhaltsansprüche gegen die Mutter versehen. Müssen Sie selber wissen.

-- Editiert von Rechtschreibung am 14.01.2016 18:34

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