@all,
könnte mir jemand helfen? Der Vater sollte den neuen Unterhaltsbetrag ab dem 01.12. zahlen, da hat er noch den alten Betrag in dem montat überwiesen. Außerdem habe ich damals auf ein Klage verzichtet (telefonisch), kann ich mich jetzt noch anders entscheiden und muss er noch die Restsumme für den Montat nachzahlen.
vielen dank
Unterhalt? - Vater überweist nur alten Unterhaltsbetrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Lischka,
worum gehts denn genau?
Kindesunterhalt? Und wie ist der geregelt?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Der VAter muss ab dem 01.12. die Erhöhung zahlen. das Jugendamt hat eine Prüfung durchgeführt und nun muss er dann ab da mehr zahlen. hatt er aber nicht gemacht, erst ab 01.01.
An dem selben Tag als ich den neue Unterhaltshöhe per Brief bekommen habe hat die Frau vom Jugendamt mich angerufen, dass ich klagen könnte oder nicht. Ich habe erstmal nein gesagt, aber nun bereue ich es, da die kinder das doch zusteht oder?
Kann man da noch was machen?
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--- editiert vom Admin
Hallo Lischka,
Du könntest natürlich ein riesen Fass aufmachen. Ob das die Situation entspannt, wage ich zu bezweifeln.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
wenn du mich so fragst, weiß ich es nicht genau. Erstmal für den 1 Montat ja. Wegen einen eventuellen neuen Titel wollte ich erstmal ein paar Ratschläge. Geht das? Wenn vielleicht ja, dann wie? Ich habe doch telefonisch auf eine Klage verzichtet ist es dann vorbei? (bekomme einfach vom Jugendamt keinen ans Telefon)
danke
Weißt du Loddar, da kann man nichts mehr kaputt machen. Er ist so unverschämt, dass ich es richtig bereue, dass ich damals ja gesagt habe.
Hallo Lischka,
fang einfach mal von vorne an:
Wie viel zahlt der Vater an wie viele Kinder und wie alt sind die?
Es gibt einen Titel?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
So:
Es sind zwei Kinder: ein Mädchen (7 Jahre) , er zahlt 294 euro und ein Junge (4 Jahre) er zahlt 244 Euro. Nach dem Titel ab dem 01.12.08, unterschrieben hat er am 12.12.08.
Im Januar 09 hat er den neuen Betrag überwiesen. Für den Montat Dez. nur den alten Betrag.
Am 16.12.08 bekam idch den neuen Titel per Brief und den Anruf wegen der Klage, denn eigentlich hatte die Kinder ab Juni oder Juli anrecht auf den neuen Unterhalt.
danke dir
Ab wann läuft der Titel? Da wird doch ein Zeitpunkt drin stehen. Wenn er danach ab Juli zahlen muss, dann schreib ihm freundlich, dass er wohl versehentlich die Nachzahlung vergessen hat und bittest ihn, die Summe bis zum xx.xx. zu überweisen. Reagiert er darauf nicht, kann man aus dem Titel auch vollstrecken.
Was in dem Fall eine Klage bringen soll, erschließt sich mir nicht.
Grüße
doppelposting...
-- Editiert von mikkian am 14.01.2009 12:50
--- editiert vom Admin
@Lischka,
wegen eines Monats...
Würde das Gesamtklima ungemein verbessern...:(
Grüßle
P.S. Du bist aber fleißig: 6 Beiträge... 8 Bewertungen...:)
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
wegen der Bewertungen. Ist das denn schlimm? ich lese mich schon seit Wochen hier durch und man kann doch bewerten. Macht man das nicht, ist das falsch. Das wollte ich nicht.
Wegend des einen monats. Ich weiß, es nicht so toll. Aber was soll ich denn machen. Soll ich oder nicht?
--- editiert vom Admin
@Lischka,
das musst du selbst wissen.
Die Entscheidung können wir dir nicht abnehmen.
Grüßle
Klaro kannst du bewerten. No Prob.
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ihr habt bestimmt recht. Wenn das nicht rechtl geht, dann geht es nicht. Aber vielen DAnk für eure Antworten.
Soll ich vielleicht in das Sozialrecht?
Lischka.
In welchen Thread? Kann mir einer sagen, wo?
Hi Paul,
quote:
oh @Loddar, das gibt jetzt
Aber warum denn? Ist mir halt aufgefallen...
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Um wieviel Geld geht es denn eigentlich?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hi Paul,
ich erinnere mich...
Ging eigentlich nur drum, dem verhassten Ex einen reinzuwürgen...
Und wenns dann mit KU nicht klappt, dann halt Sonderbedarf.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Patti,
es geht um mehr als 80 Euro. Für die restlich Monate wären es ca. 400 Euro.
Oh was ist passiert?
lischka
-- Editiert von lischka63 am 14.01.2009 13:19
Habe Euch bewertet, alle 5 Sterne, aber Loddar und Dromedar hatten schon 5 von mir bekommen. Kann jetzt nur noch dem Paul 5 geben. Patti auch. die Drittfrau habe ich noch vergessen.
-- Editiert von lischka63 am 14.01.2009 13:34
Ne, da ist nichts zu wechseln. Es ist Tatsache. Ich weiß, dass der eine oder andere das nicht gut findet, bin ja auch noch nicht entschlossen.
Was ist Sonderbedarf? Verstehe ich nicht. Darf man denn nicht fragen. Ich bekomme ja vom Jugendamt keinen ans Telefon. Wenn das mal geklappt hat, dann sage ich, was die gesagt haben.
Hallo Lischka,
das war ein anderer Thread. Sorry, dass wir das mit deinem vermischt haben.
Nene, es geht nicht um die Monate Juli bis Dezember, sondern nur um den Dezember.
Und wenn du die 80€ verschmerzen kannst, dann lass es dabei.
Grüßle
P.S. Das mit den Bewertungen war keine Kritik.
Nur, zum Verstehen für dich: Es tummeln sich in letzter Zeit hier so einige Gestalten, die nur bewerten ( das schlecht)....ansonsten ziemlichen Müll ablassen.:)
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Vielen dank an euch für die Ratschläge, habe ich mal gebraucht.
Ihr seid jetzt aber bewertet, war das schon wieder falsch?
danke nochmal lischka
Und jetzt?
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