Unterhalt Volljährige

30. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
tombaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt Volljährige

Guten Tag,


nach einer Trennung ist die Mutter ausgezogen. Die gemeinsame volljährige Tochter lebt beim Vater.
Der von der Mutter zu zahlende Unterhalt müsste demnach direkt an die volljährige Tochter gehen.
Diese möchte jedoch einen ger. Streit mit der Mutter aus dem Wege gehen.
Somit zahlt der Kindesvater den Unterhalt allein bzw wendet diesen auf, da die Tochter bei ihm wohnt.
Kann der Vater die Unterhaltsaufwendungen von der Mutter anteilig fordern oder sich den Anspruch auf den Unterhalt von der Tochter abtreten lassen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das kann man so nicht beantworten. Deine Angaben sind vorsichtig formuliert zu allgemein.

Erst einmal wäre zu klären, was die Tochter beruflich macht und wie alt sie ist. Volljährig ist man von 18 bis 100, sofern man so alt wird. Dann wäre zu klären, ob die Tochter noch priviligiert ist, wenn denn überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Wenn die Tochter nicht priviligiert ist und ein Unterhaltsanspruch besteht, dann wäre zu klären, was die Mutter bereinigt netto verdient. Und, was der Vater verdient, dann ab 18 sind beide Elternteile verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.

wirdwerden

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#2
 Von 
tombaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Die Tochter befindet sich in Erstausbildung.
Die Mutter verdient netto bereinigt 1615.-€, der vater 2290.
Wie ist das mit dem Unterhalt der Tochter vom Vater?
Er müsste ihr ja auch erst einmal formal zahlen und sie dann ggf Unkosten für die Lebenshaltung die der Vater aufbringt zurückzahlen?
Hmm, macht praktisch keiner, sondern er zahlt Essen, Wohnung, Klamotten etc., und sie hat ihre Ausbildungsvergütung für sich.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo tombaer ,

Wie hoch ist die Azubi-Vergütung der Tochter?

bekommt sie noch Kindergeld? (i.d.R. ja).

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
tombaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

sie erhält netto 349.-€ und das KG erhält der KV.

gruß

Tombaer

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Um was ist bereinigt worden? Außerdem ist das Kindergeld ab Volljährigkeit voll mit möglichen Unterhaltsansprüchen zu verrechnen.

wirdwerden

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo


Der Bedarf der Tochter liegt bei 625€.

Davon wird der Azubilohn und das Kindergeld angerechnet.

Der restliche Betrag von 92€ wäre von beiden Eltern im

Verhältnis ihrer EK zu zahlen.

Also Vater ca.54€ Mutter den Rest.

Die Mutter muss (kann) dann ihrerseits einen Betrag für

Kost und Logis von der Tochter verlangen.

lg
edy





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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#7
 Von 
tombaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke.
allerdings kann die Mutter wohl kaum Kost und logie verlangen, wenn die Tochter beim Vater wohnt und nicht bei der Nutter.

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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo tombaer,

quote:
wenn die Tochter beim Vater


richtig erkannt,

dann sollte dies der Vater tun.

Zitat:
Logis" (= Wohnung, Bleibe) stammt aus dem Französischen.


lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 30.07.2012 12:09

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hatte mich schon über die von edy durchgeführte Geschlechtsumwandlung gewundert.

wirdwerden

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