Unterhalt - Was darf einem zugemutet werden und wer ist wem pflichtig?

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
erika254
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Was darf einem zugemutet werden und wer ist wem pflichtig?

Hallo alle zusammen,
lebe seit 2 Jahren getrennt. Mein EX war kaum, mit meiner Unterstützung seinen 2 großen Kinder gegenüber mit Unterhalt fertig, als er sich von mir und unserer gemeinsamen Tochter trennte. Sie geht dieses Jahr in Ausbildung (Schulgeld pflichtig/erhält wahrscheinl. Bafög)und wird zum Jahresende 18. Den Unterhalt bestreite ich für mich und mein
Kind allein, wir leben zusammen in unserem (zu je 50% Eigentümer)schuldenfreien Haus.
Weder erhalte ich Trennungsunterhalt noch meine
Tochter Unterhalt vom Vater - da sein Geld nicht reicht - Berufsunfähigkeitsrente 806 € zzgl. Pflegestufe 1, er besitzt unsere Eigentumswohnung (zu je 50% Eigentümer) mit Schulden (gemeinschaftl.)von mtl. 375 € (Zins u. Tilg.) zzgl. Eigenheimzulage von 3075 € im Jahr (noch 5 J.).
Er hatte es beim Auszug entschieden - wir Beide sollten im Haus abgesichert sein dafür erhält er die Wohnung + Schuldenübernahme, Auto, Wohnwagen u Haushaltsgeräte.
Nun ist alles nicht mehr wahr- er verlangt Nutzungsentschädigung, lebt bei seiner Oma in der Wohnung u lässt sich versorgen (nach 2 weiteren gescheiterten Lebenspartnerschaften), da er angeblich nicht alleine in der Eigentumswohnung leben kann. Will auch nicht beide Immobilien veräußern, überhaupt nicht die ET-Whg., aber uns am liebsten auf die Straße setzen, denn das Haus könnte verkauft werden, um die gem. Schulden (45 T€) abzutragen.
Jeder sollte seine Kosten selber tragen, doch nun stehen Baumaßnahmen bei der ET- Whg. an, diese soll ich auch noch mit finanzieren .
Zum Notar sollte ich mit um auf den Versorgungsausgleich zu verzichten.
Ich komme mit Kindergeld meiner Tochter nicht mal auf das Einkommen meines EX durch seine BU Rente. (bin im Angestelltenverhältnis)
Kann wir vielleicht jemand Tipps geben mit ähnlicher Situation.
Was darf einem zugemutet werden und wer ist wem pflichtig?

ich hoffe nicht eine zu große Welle auszulösen und freue mich auf Eure Anregungen und Antworten
:pc

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Erika,

eigentlich ganz kurz und bündig:
Ab zum Fachanwalt für Familienrecht.
Vorher gehst du zum Amtsgericht und beantragst einen Beratungsschein, kostet ca. 10€, für eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt.

Unterschreiben tust du erstmal nix, schon gar keinen Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

So mal ganz grob:
Natürlich müsstest du deinem Ex Nutzungsentschädigung für das gemeinsame Haus zahlen, er dir aber im Gegenzug für die Wohnung auch.

Wenn er BU-Rentner ist, wird bzgl. KU und TU nix zu holen sein.
Sein SB eurer Tochter liegt, noch, bei 770€, wenn Tochter volljährig und in Ausbildung steht, bei 1100€.
Inwieweit Pflegegeld aus der Pflegestufe angerechnet wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Sicherlich hat er Aufwendungen, die wiederrum abgezogen werden.
Rente zzgl. Eigenheimzulage, abzgl. Schulden... ich befürchte, für eure Tochter wird nix mehr bleiben. Für dich genausowenig.

Wie hoch ist dein Einkommen?

Grüßle


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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 02.04.2008 19:02:50

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#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
erika254
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, und erst mal danke
Einkommen 605 €.
Pflegekasse wird besch...., da er nicht gepflegt wird, sein Hauptwohnsitz von ihm nicht genutzt wird, seine Mutter dwahrscheinlich als Pfleger angegeben wurde und er 1/2 Jahr bei seiner Freundin gelebt hat bevor er wieder zu seiner Oma zog die selbst Pflegegeld bezieht.(Aber das prüfen die Kassen nicht, wenn es einmal bestätigt wurde.)
Das Konto unserer Tochter (durch seine Oma bespart mit Vollmacht Vater) wurde geplündert unsere Aktien verkauft (meine Vollmacht entzogen, da auf seinen Namen ) und nun hat er nix.
Ich will ja nur meine Ruhe und das er für sein Kind sorgt wie wir es Beide auch gemeinsam für seine anderen Kinder getan haben.
Beide Immobilien sind annähernd gleichwertig.
Ich spiele schon mit dem Gedanken wegzuziehen, somit wäre das Haus leer. Könnte ich dann nicht für Beide Immobilien Nutzungsentschädigung verlangen.
Um die Kosten so gering wie möglich zu halten erledige ich alle anfallenden Arbeiten eigenständig (mitunter bleibt mir nicht mehr viel Freizeit, aber darüber beklage ich mich nicht). Jedoch soll ich dann auch noch sein Hausgeld für die Verwaltung der Wohnung mit tragen - was mache ich falsch?
Darf er z. B. ein Auto auf Kredit kaufen und es als Schulden ansetzen um Unterhalt auszuschließen?

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Erika,

scheiden lassen wollt ihr euch nicht?

quote:
Ich spiele schon mit dem Gedanken wegzuziehen, somit wäre das Haus leer.


Wie die Wohnung auch. Warum verkauft ihr nicht und teilt euch den Erlös? Damit wäre doch wohl allen geholfen.

quote:
Könnte ich dann nicht für Beide Immobilien Nutzungsentschädigung verlangen.


Natürlich kannst du das, dein Mann aber im Gegenzug von dir auch.
Wenn ihr nicht verkaufen wollt, dann vermietet doch und teilt euch die Einnahmen

Mein Rat, dass du einen Anwalt aufsuchst, ist dir zuwider?

Grüßle






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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ich finde, ein Anwalt ist hier wichtig.

Könntest Du nicht Deine Arbeitsstunden etwas aufstocken? Dein Gehalt ist ja sehr geríng und so würde mehr Geld reinkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
erika254
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch scheiden lassen wollte sich mein Ex gleich beim auszug, da er eine Neue hatte.
Doch da ist ja das Trennungsjahr und er hat anschließend nicht eingereicht sondern ich.
Wahrscheinlich gehts ihm so aber ganz gut.

Er möchte seine Wohnung nicht verkaufen, aber wir sollen das Haus abgeben, damit die Schulden der Wohnung beglichen werden können.

Mein Vorschlag Beides zu veräußern lehnte er stets ab.

Mit Vermietung hat er auch ein Problem. Unsere Wohnung (durch ihn für sich zugewiesen) steht nun seit 2 Jahren leer.

Minusbeträge, Schulden darf ich mit tragen, jedoch keine Guthaben. (Steuerrückerstattung - dann komkmen gleich wieder Gegenforderungen)

Kann ich nicht auch einen fiktiven Mietpreis ansetzen - da die Wohnung (120 m²)ja hätte vermietet werden können und damit ein Selbstläufer wäre (Kredit/Miete).
Den Mehrerlös hätte er behalten können.
Nutzungsentschädigung kann er doch auch nicht zur Hälfte von mir abverlangen wenn unsere Tochter bei mir wohnt. Habe mich da belesen, dass dan die m² durch die Personen zur alleinigen Nutzung ermittelt werden und der Rest den event. Forderbetrag ausmacht.

:pc:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Erika,

du musst dir doch zunächst mal darüber klar werden, wie das mit dir und deinem Ehemann überhaupt weitergehen soll!

Wollt ihr auf dem Papier weiter zusammen bleiben. Oder wollt ihr euch definitiv trennen?

Zunächst mal steht der Tochter Kindesunterhalt zu. Allerdings bist auch du mit Eintritt der Volljährigkeit zum Barunterhalt deiner Tochter gegenüber verpflichtet! Das kannst du natürlich mit der Gewährung von Kost und Logis verrechnen.

Ob dein Mann LEISTUNGSFÄHGIG ist, das bezweifle ich sehr stark! Er ist berufsunfähig und sein Einkommen liegt unter dem Selbstbehalt. Es könnte schon sein, dass er unter diesen Umständen nichts oder nicht viel zahlen muss.

Und wer nun wem Trennungsunterhalt zahlen muss, dass ist hier die Frage!

Sprechen wir es doch mal ganz offen aus: du hast keine minderjährigen Kinder mehr zu betreuen und du bist nicht erwerbsunfähig - da könntest du doch eine Vollzeitstelle annehmen und DEINEN Unterhaltsverpflichtungen deiner Tochter gegenüber nachkommen. Denn sollte sie mit Eintritt der Volljährigkeit noch privilegiert sein, dann unterliegst du ihr gegenüber der verstärkten Erwerbsobliegenheit!

Ansonsten ist die Geschichte mit dem Haus und der ETW zu regeln. Wenn du im Haus wohnst, dann müsstest du Nutzungsentschädigung an deinen Mann zahlen. Abzüglich anteiliger Zinsen und Tilgung, wenn du allein dafür aufkommst. Umgekehrt, müssten Erlöse abzüglich Aufwand aus der ETW geteilt werden.

Ihr habt eben eine Menge Verbindungen miteinander am Hals: eheliche Ansprüche, Kindesunterhalt, Eigentumsverhältnisse ...

Das ist keine einfache Kiste. Und deshalb solltest du dir schon intensiv Gedanken darüber machen, wie man diesen gordischen Knoten lösen könnte ... Aber am besten wäre es schon für beide Seiten, wenn es gelingt, EINVERNEHMEN zu erzielen! Z.B. indem man die Immobilien aufteilt ... oder gemeinsam verwertet ... oder ... oder ... Da kann man sich eine Menge tragfähiger Modelle vorstellen!

Einfach ausziehen ist nicht! Die Sache wird dich noch wohl noch lange Zeit begleiten ...

Grüße


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-- Editiert von Groellheimer am 03.04.2008 17:10:08

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