Unterhalt - Wenn wir heiraten würden, könnte ihr Ex mich zu Zahlungen zwingen?

28. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
neo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - Wenn wir heiraten würden, könnte ihr Ex mich zu Zahlungen zwingen?

Meine Lebensgefährtin hat 2 Kinder aus erster Ehe die beim Ex leben ,wir ( Ehe ähnliches verhältniss ) haben ein gemeinsames Kind . Wenn wir heiraten würden , und sie keinen eigenen Verdienst hätte , könnte der Ex mich zu Zahlungen ( Unterhalt )zwingen ????

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Nein, denn es sind nicht deine Kinder. Der Unterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle entsprechend dem Einkommen des jeweiligen Elternteiles, bei dem die Kinder nicht wohnen. In Ihrem Falle Ihrer Lebensgefährtin. Wenn diese wiederrum nichts verdient, kann davon auch kein Unterhalt abgezogen werden. Sie haben aber rechtlich gesehen kein Verhältnis zu den Kindern Ihrer Lebensgefährtin, so dass auch keine Unterhaltszahlungen von Ihnen abgeleitet werden können, auch wenn Ihre Lebensgefährtin keinen eigenen Verdienst hätte.

Gruß

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#2
 Von 
Fiba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie verhält es sich mit der Unterhaltszahlung, wenn geschied. Frau ein Haus gebaut hat und dadurch viele Schulden (Kredit) abzahlen muss? Werden die Schulden bei der Unterhaltsberechnung für das bei mir lebende Kind (alleinige Sorgerecht) angerechnet oder nicht? Dies würde mich brennend interessieren, da sie ja nun dadurch am Existensminimum lebt und sie der Meinung ist, sie ist von der Unterhaltszahlung an das Kind befreit. Stimmt das?

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr "Hammer",

(1) Grundsätzliches:

nein, die Schulden aufgrund des Immobilienkaufs werden hier nicht angerechnet. Ihre Ex-Frau ist weiterhin aus dem Titel zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Dass sie jetzt am Existenzminimum lebt beruht auf ihrer eigenen Entscheidung zum Immobilienkauf.

Anders verhielte es sich nur, wenn die Unterhaltsverpflichtete aus besonderem wichtigem Grunde die gewaltigen Investitionen gemacht hat. Dieses müsste sie natürlich dann auch beweisen. In so einem Falle wäre es dann unbillig dem Unterhaltsverpflichteten weiterhin am Unterhalt festzuhalten, wenn dieser dann nicht mehr in der Lage wäre, für sich selbst zu sorgen. Aber in Ihrem Fall ist dieses wohl nicht gegeben.

(2) Was ändert sich?

Ihre Ex-Frau hat jetzt natürlich ihr Barvermögen in Immobilienwert umgewandelt. Deshalb stellt sich an dieser Stelle die Frage nach der Durchsetzbarkeit des Unterhalts, weil der Anspruch ja besteht. Bares Vermögen scheint ja nicht mehr vorhanden zu sein. Doch es besteht immer noch die Möglichkeit, bei einer Vernachlässigung der Unterhaltsverpflichtung seitens Ihrer Ex-Frau, in den Immobilienwert hineinzupfänden z.B. in Form einer Grundschuld. Auch besteht die Möglichkeit einer Sachpfändung (Wertgegenstände).

Vielleicht konnte ich Ihnen ja ein wenig weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

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#4
 Von 
Wanderknabe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

habe 2 Kinder mit meiner Ex-Freundin(wir waren nicht verheiratet), nun hat sie aber einen anderen geheiratet( US -Amerikaner) und ist mit ihm nach Amerika gezogen mit unseren Kindern,war eine Nacht und Nebelaktion. Muß ich jetzt noch Unterhalt für meine Kinder zahlen die jetzt in Amerika leben
und zu denen ich absolut keinen Kontakt mehr habe,weil ich nicht weiß wo sie sind???

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
Wanderknabe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Kanalmeister,
kann Sie das wirklich,auch wenn ich die Kinder nicht mehr sehen kann,und sie einen Mann geheiratet hat, der Arbeitet? Und wie sollte sie es denn einklagen wenn sie in Amerika lebt,da zählt das Deutsche Gesetz nicht. Meine Kinder haben sogar jetzt die Amerikanische Staatsangehörigkeit. Kann ich mich dagegen irgentwie wehren, sehe es nicht ein das ich auch nir einen Euro zahle, wo ich die Kinder womöglich nie mehr sehen werde, gibt es da einen Weg? Ich wäre über jeden Tip froh.
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
Wanderknabe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, aber ich habe Post vom Jugendamt bekommen, Ich soll eine sehr hohe Nachzahlung leisten. Ich war erst Arbeitslos dann war ich bei der Bundeswehr, nun arbeite
ich schon seit 1 Jahr wieder,das Jugendamt hat mir geschrieben, das sie vom Arbeitamt erfahren haben das ich schon längere Zeit wieder arbeite. Und einen Unterhaltsrückstand von 7000 Euro habe,die ich bezahlen soll,und monatlich 241 Euro Unterhalt für meine Tochter zahlen soll, ich denke das jetzt auch bald der selbe Brief für das 2. Kind kommt. Ich glaub die wissen garnicht das meine EX in Amerika ist,und überweisen ihr immer monatlich Geld auf ihr Konto,und sie holt sich das Geld dann irgentwie .Es ist alles etwas kompliziert, habe wohl voll die A....karte gezogen.Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Wäre es nicht kriminell wenn sie es dem Jugendamt nicht meldet das sie weg ist?haben uns Januar 2000 getrennt,sie ist dann 2002 nach Amerika.konnte auch die ganze Zeit nicht bezahlen da ich Arbeitslos dann beim Bund war, und dann wieder Arbeitslos bis 06.2003, frage mich wie ein so hoher Unterhaltsrückstand in denen 4 Jahren zustande gekommen ist???Ich verdiene auch nur 1250 netto, wieviel können mir das Jugendamt den abziehen für 2 Kinder, gibt es nicht einen bestimmten Betrag der mir zum Leben bleiben muß,weil 241 Euro und das vieleicht 2mal wäre echt zuviel für mich, würden ja nur knapp 770 Euro übrig bleiben. Sorry das ich dir jetzt meine ganze Leidensgeschichte vortrage. Und wenn sie einen Anwalt eigeschaltet hätte dann hätte ich doch einen Brief vom Anwalt gehabt,oder???
Was soll ich machen, ich soll mich jetzt beim Jugendamt melden, wenn ich das nicht mache bekomme ich eine Lohnpfändung und ein Strafverfahren.Ich bitte um ein Ratschlag, soll ich einen Anwalt nehmen???

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#9
 Von 
verliebterbär
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
so einfach ist es nicht, soweit ich informiert wurde, aber nichts entsprechendes finde. Laut Grundsatz muß sie alles mögliche tun um der Unterhaltspflicht nach zu kommen gegenüber Ihrem Kind. Der Mann wird zu allem gezwungen, auch wenn er krank ist notfalls 14 Stunden und mehr zu arbeiten, die Frau nicht? Steht Ihr nicht ein Haushaltsgeld zu, wenn sie nicht arbeitet, damit davon wenigstens einen Teil des Unterhaltes bezahlt werden kann?
Aber jedes Gericht handelt unterschiedlich. Ich bin auf der Suche wie ich vor dem EU Gericht klagen kann, denn laut Grundsatz des BGB ist Gleichberechtigung und niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden, oder?

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#10
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Also 840 Euro müssen Dir noch zum Leben bleiben wenn Du arbeitest.
Es gibt Bilaterale Verträge auch mit den USA die dafür sorgen das Kinder auch Geld in einem anderen Land bekommen wenn sie nicht im gleichen Land wie der Unterhaltspflichtige leben.
Wurde damals wegen der CI's die hier fleißig Kinder machten und sich dann wieder in die USA absetzten gemacht.
Die meisten Staaten die mit der BRD keine derartigen Verträge haben sind in Asien.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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