Unterhalt????

24. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
1985
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt????

Hallo zusammen,
ich habe eine frage meine freu möchte mich nach 2 Jahre und 2 Monate ehe verlassen (sie sprach von keiner Scheidung) meine frage ist wie siehtes aus mit Unterhalt zahlung oder deren gleichen(falls Sie die scheidung einreicht) wir haben KEINE Kinder. Sie ist 22 Jahre und ich 25 Jahre Sie sowie ich gehen vollzeit arbeiten! Sie will mich wegen einem Anderen verlassen der 300km weit weg wohnt! Meine vermutung ist das sie dort hinzieht ohne ein job und ich für sie Zahlen muss!!!
Desweiteren hätte ich gerne ein Paar infos über den ablauf bei Trennungsjahr (Steuerkarte usw.) und wer und wie teuer eine scheidung sein könnte. Über die schulden bzw. die abzahlung von raten sind wir uns einig geworden! dies werde ich auch schriftlich festhalten!!
MfG
Marcund vielen Dank

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11 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 1985,

Unterhalt kann schon ab Trennung (Trennungsunterhalt) gefordert werden.

Wenn Sie während der Ehe Vollzeit gearbeitet hat,kann Sie nicht ihren Job
aufgeben und vollen Unterhalt verlangen.

Wenn Sie weiterhin arbeiten geht,werden eure beiden Einkommen zusammen
gezählt und jeder bekommt die Hälfte.( ganz ganz grobe Rechnung).

Du hast einen Selbstbehalt von 1000€.

Steuerklassenänderung ist das Folgejahr nach dem Trennungsjahr.

Scheidungskosten siehe "google" ca, 3-Faches Einkommen.

Besonderheit kurze Ehedauer:

http://www.scheidungsrecht-praxis.de/nuetzliches/kategorie01/510572994d1284313.html

lg
edy








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"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

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#2
 Von 
1985
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

und wie lange müsste ich dieses Zahlen??? Sie zieht ja schließlich zu dem Typen der auch arbeiten geht!!

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 1985,

Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung verlangt werden.

Ob, und wie viel du überhaupt zahlen musst,ist doch noch gar nicht klar.

Wenn du zahlen müsstest,dann ab dem Zeitpunk ,an dem du z.B. ein Schreiben
von ihrem RA bekommst.

Wie hoch ist denn euer jeweiliges Einkommen? ca.

Habt ihr ehebedingte Schulden?

lg
edy




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"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

-- Editiert am 24.10.2010 11:33

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#4
 Von 
1985
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

wir haben ehebedingte schulden! alles zusammen(Kredit,Otto,Neckermann) 16,000.€ ich verdieneca. 1500€ netto und sie 754€ sie ist aber erst seit dem 1.3.20110 wieder arbeiten sie war wärend der ehe ca. 12 monate arbeitslos davor war sie geringfügig beschäftigt!!

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 1985,

Würde erstmal abwarten bis Sie von dir Unterhalt fordert.

Könnten ca.250€/mtl. sein.

Bedenke, so lange ihr nur getrennt und nicht geschieden seid,läuft ihr
Anspruch von deiner Rente weiter.

lg
edy





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"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

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#6
 Von 
1985
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

wir haben uns drauf geeinigt das wir keinen anspruch erheben und die auch schriftlich festlegen

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 1985,

Unterhaltsverzicht ist o.k. aber leider nur so lange gültig,

bis einer der Partner Sozialleistungen ( Hartz4 usw.) benötigt.

Dann verlieren diese Vereinbarungen ihre Gültigkeit.

lg
edy

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"Mein Motto:
irgend wie geht's schon.."

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#8
 Von 
1985
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

auch wenn sie mit dem neuen zusammen Wohnt?
bzw. das zählt ja zwichen uns als Trännungsjahr und bei den beiden als Ehe änliches verhältniss

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 1985 ,

eheähnliches Verhältnis muss man nachweisen können und

zählt vor Gericht erst ab 2-3-Jahre.

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#10
 Von 
1985
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

achso okay das mit dem nachweisen bekomme ich schon hin!! Muss ich das trennungsjahr irgendwie "beantragen" oder wie wird das gehand habt? wegen der steuerklasse und steuer erklärung?! Wer muss den für die scheidung auf kommen, ich meine jetzt finanziel!? Das ist schon alles ärgerlich! wir waren gerade mal 2 jahre und ja 1 1/2 monate verheiratet und jetzt will sie weg und riskiert einen Festen job und ich müsste je nach dem Zahlen wenn sie durch eigenverschulden in hatz 4 rutscht!!!! das ist schon nicht mehr fair! wir haben nicht mal kinder! Die hat fas schon intieligent gemacht warten bis die 2 jahre vorbei sind damit sie falls sie die scheidung einreicht (oder ich weiß noch nicht) und in Hartz 4 rutsch ich zahlen muss! Sie weiß nichteinmal wann sie dort hin ziehen will! Ich glaube es ist wohl besser zum anwalt zu gehen! Muss nur abklären wegen den kosten ich habe keine rechtschutz! :(

Vielen Dabk edy das du mir immer antworten geben kannst!


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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo 1985,

RA würde ich mir erst nehmen wenn Gegenseite eine Forderung stellt.

ansonsten gibt mal Begriffe z.B. in google ein wie:

Unterhalt,Trennungsunterhalt,Unterhalt Hartz4,Scheidungskosten,
Trennungsjahr Steuer, usw. ein
es gibt viel zu lesen.

lg
edy

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