Hallo!
Ich habe damals (noch in der Ausbildung) einen Titel unterschrieben, der mich zu 135 % des Regelsatzes verpflichtet hat, da es damals das Existenzminimum darstellte... und ich nur für 1. Kind zahlen musste......
Damals hiess es, dass ich daher 3 Gruppen höher springen muss in der Düsseldorfer Tabelle.
Zuletzt habe ich ca. 2000 Euro verdient (alt: Gruppe 5) und habe nach Gruppe 8 gezahlt.
1. Frage: War das überhaupt korrekt? Oder müsste ich ganz losgelöst von der Tabelle immer 135 % des jeweiligen Betrages zahlen? Also 135% der Gruppe 5. ?
Oder ist das mit den 135 % hinfällig, da ja mittlerweile das Existensminimum schon längst bezahlt wird....
2. Frage: Was muss ich nun nach der neuen Tabelle zahlen?
Danke!
Unterhalt ab 01.01.08 - Titel?
30. Dezember 2007
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Frage vom 30. Dezember 2007 | 13:53
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 51x hilfreich)
Unterhalt ab 01.01.08 - Titel?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2007 | 14:44
Von
Status: Student (2429 Beiträge, 213x hilfreich)
Hallo Timmi11!
Nach der neuen Tabelle liegst du laut deinem bereinigten Einkommen in Gruppe 3.
Da die neue Tabelle von drei Unterhaltsberechtigten aus geht, du aber nur für ein Kind zu Leisten hast, könntest du zwei Gruppen höher angesiedelt werden, also in Gruppe 5.
Je nach Altersgruppe wären das als Zahlbetrag:
258 / 310 / 361 / 336 EUR
Ich glaube, so müsste das hin kommen.
Lieben Gruß!
#2
Antwort vom 31. Dezember 2007 | 18:02
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 10x hilfreich)
,,,,
-- Editiert von marxx am 31.12.2007 18:04:49
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