Unterhalt ab 18, in Ausbildung

6. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
anroki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt ab 18, in Ausbildung

Meine 18 jährige Tochter befindet sich z. Zt. in Ausbildung. Sie verdient dort 440,- €. Brutto, also ca. 350,- € Netto.
Ich verdiene ca 2000,- Netto, bin neu verheiratet und habe in der jetzigen Ehe noch eine Tochter.
Meine geschiedene Ehefrau verdient ca. 1000,- Netto und lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Wie viel muss ich z. Zt. an Unterhalt zahlen?
Die Tochter hat schon eine Ausbildung abgebrochen. Falls sie auch diese abbricht, bin ich auch dann weiterhin zur Zahlung verpflichtet?

-----------------
""

-- Editiert am 06.12.2009 19:26

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo anroki,

ich vermute mal, einen ersten Ausbildungsabbruch würde ein Familiengericht der jungen Erwachsenen "verzeihen". Ob das bei einem zweiten Abbruch auch noch so ist, wäre sicher eine Enzelfallentscheidung und hängt dann im Falle einer Klage von der Laune des Richters ab.

Im Moment sieht es so aus. Ab Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile barunterhaltspflcihtig. Der SB ggü. dem Kind in Ausbildung beträgt 1.100€. Da die Mutter nur 1.000€ verdient, und keine gesteigerte Erbersobliegenheit besteht, ist dieses nicht leistungsfähig.

Der Unterhalt für die Tochter berechnet sich also nach allein nach Deinem Einkommen. Nehem wir mal an die genannten 2.000€ sind bereinigt, dann entspricht Deine Einkommen der EK-Gruppe 3 der DDT. Der Unterhalt für die Tochter läge demnach bei 476€. Angerechnet wird das volle Kindergeld, und die volle Azubivergütung abzüglich 90€ für berufsbedingte Aufwendungen.

Also 476€ - 164€ - 260€ = 52€ Zahlbetrag

Zu klären wäre aber noch, ob Du wirklich leistungsfähig bist. Ist das EK mit 2.000€ schon bereinigt? Was macht Deine jetzige Ehefrau, hat sie Einkommen? Wohnt die Tochter bei der Mutter, oder hat sie eine eigene Wohnung?

Schreib mal was dazu.

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anroki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 2000,- sind mein Nettoverdienst. Was könnte davon denn noch abgezogen werden?
Meine jetzige Ehefrau ist auch berufstätig. Halbtags, wegen unserer gemeinsamen Tochter. Netto 750,-.
Die Tochter wohnt bei ihrer Mutter.
Ergeben sich aus diesen Informationen neue Berechnungen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

HAllo,

die 2.000€ könnte man noch um berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% des Einkommens und Aufwendungen zur sekundägen Altersvorsorge in Höhe von 4% des Brutto-EK, wenn vorhanden, bereinigen.

Je nach OLG können auch die tatsächlichen Kosten für berufsbedingte Aufwendngen angerechnet werden. Schau dazu mal in die Leitlinien des für Dich zuständigen OLG.

Ich bereinige das jetzt mal: 2.000€ - 5% = 1900 - 4% vom Brutto( geschätzt 3.000€) = ca. 1.780€

Damit wärst Du dann in der EK-Gruppe 2 der DDT. Dann würden noch 30€ Unterhalt für die Tochter anfallen.

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hi, dabei sollte aber der Vollständigkeit halber nicht vergessen werden, das Nettoeinkommen aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate inkl. evtl. Steuererstattung und Einmalzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) zu ermitteln. Somit könnte das Netto auch gut über 2000 € monatlich liegen, auch wenn in "normalen" Monaten lediglich 2000 € ausgezahlt werden.

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

anroki hallo,
was hast du bis jetzt gezahlt? Gibt es einen Titel?
Hat deine Tochter Ansprüche gestellt? Oder regelt ihr das friedlich untereinander?

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen