Meine 18 jährige Tochter befindet sich z. Zt. in Ausbildung. Sie verdient dort 440,- €. Brutto, also ca. 350,- € Netto.
Ich verdiene ca 2000,- Netto, bin neu verheiratet und habe in der jetzigen Ehe noch eine Tochter.
Meine geschiedene Ehefrau verdient ca. 1000,- Netto und lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Wie viel muss ich z. Zt. an Unterhalt
zahlen?
Die Tochter hat schon eine Ausbildung abgebrochen. Falls sie auch diese abbricht, bin ich auch dann weiterhin zur Zahlung verpflichtet?
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-- Editiert am 06.12.2009 19:26
Unterhalt ab 18, in Ausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo anroki,
ich vermute mal, einen ersten Ausbildungsabbruch würde ein Familiengericht der jungen Erwachsenen "verzeihen". Ob das bei einem zweiten Abbruch auch noch so ist, wäre sicher eine Enzelfallentscheidung und hängt dann im Falle einer Klage von der Laune des Richters ab.
Im Moment sieht es so aus. Ab Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile barunterhaltspflcihtig. Der SB ggü. dem Kind in Ausbildung beträgt 1.100€. Da die Mutter nur 1.000€ verdient, und keine gesteigerte Erbersobliegenheit besteht, ist dieses nicht leistungsfähig.
Der Unterhalt für die Tochter berechnet sich also nach allein nach Deinem Einkommen. Nehem wir mal an die genannten 2.000€ sind bereinigt, dann entspricht Deine Einkommen der EK-Gruppe 3 der DDT. Der Unterhalt für die Tochter läge demnach bei 476€. Angerechnet wird das volle Kindergeld, und die volle Azubivergütung abzüglich 90€ für berufsbedingte Aufwendungen.
Also 476€ - 164€ - 260€ = 52€ Zahlbetrag
Zu klären wäre aber noch, ob Du wirklich leistungsfähig bist. Ist das EK mit 2.000€ schon bereinigt? Was macht Deine jetzige Ehefrau, hat sie Einkommen? Wohnt die Tochter bei der Mutter, oder hat sie eine eigene Wohnung?
Schreib mal was dazu.
LG Nero
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Die 2000,- sind mein Nettoverdienst. Was könnte davon denn noch abgezogen werden?
Meine jetzige Ehefrau ist auch berufstätig. Halbtags, wegen unserer gemeinsamen Tochter. Netto 750,-.
Die Tochter wohnt bei ihrer Mutter.
Ergeben sich aus diesen Informationen neue Berechnungen?
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HAllo,
die 2.000€ könnte man noch um berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% des Einkommens und Aufwendungen zur sekundägen Altersvorsorge in Höhe von 4% des Brutto-EK, wenn vorhanden, bereinigen.
Je nach OLG können auch die tatsächlichen Kosten für berufsbedingte Aufwendngen angerechnet werden. Schau dazu mal in die Leitlinien des für Dich zuständigen OLG.
Ich bereinige das jetzt mal: 2.000€ - 5% = 1900 - 4% vom Brutto( geschätzt 3.000€) = ca. 1.780€
Damit wärst Du dann in der EK-Gruppe 2 der DDT. Dann würden noch 30€ Unterhalt für die Tochter anfallen.
LG Nero
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Hi, dabei sollte aber der Vollständigkeit halber nicht vergessen werden, das Nettoeinkommen aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate inkl. evtl. Steuererstattung und Einmalzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) zu ermitteln. Somit könnte das Netto auch gut über 2000 € monatlich liegen, auch wenn in "normalen" Monaten lediglich 2000 € ausgezahlt werden.
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
anroki hallo,
was hast du bis jetzt gezahlt? Gibt es einen Titel?
Hat deine Tochter Ansprüche gestellt? Oder regelt ihr das friedlich untereinander?
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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"
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