Hallo Zusammen,
schaut doch mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38460
Ist das nicht ziemlicher Blödsinn, weil die Barunterhaltspflicht der Mutter nicht und die Fahrtstrecke zur Arbeit mit Hin- und Rückfahrt statt einfach berücksichtigt wurde???
Grüße
Unterhalt ab 18 - Barunterhaltspflicht der Mutter und Fahrtstrecke zur Arbeit
Ach Mikkian,
solch wüste Berechnungen tauchen dort regelmäßig auf...:(
Besser isses, man gerät im Falle eines Falles nicht an einen solchen Anwalt.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Aber echt, Schwesterchen! Was mich wieder mal in der Meinung bestärkt, man/frau kann sich leider auf nichts verlassen... Schade eigentlich
Servus
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Hi Mikkian,
ich finds einfach nur schlimm, wenn man an einen Anwalt gerät, der einen solchen Schwachsinn verzapft.
Von dem abgesehen, dass das verflucht teuer werden kann.:(
Servus zurück
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
--- editiert vom Admin
Hallo, Leute!
Nun habe ich mir den Link mal flüchtig angeschaut, aber so ganz kann ich eure Aufregung nicht verstehen.
Die Aufwendungen, für Fahrten zur Arbeit und zurück werden in den Leitlinien der OLGs unterschiedlich gesehen.
Ich hatte zum Jahresanfang hierüber und ohne Mühen zu scheuen einen eigenen Beitrag eingestellt.
bitte klickt nochmal <a href="http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=107027">hier!
</a>
Hier, auf dem platten Land (OLG Celle) gilt keine Begrenzung und es werden erstmal 0,30€/km angerechnet und angenommen.
Im Einzelfall kann hiervon abgewichen werden, wenn z.B. durch eine zumutbare Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel das Einkommen angehoben werden kann.
Es gibt OLGs, die kappen ab einer Grenze die Vergütung teilweise oder - wie in Thüringen - sogar ganz.
Soll der Alte eben dichter an die Arbeit ran und dann was auf den Umgang gesch...!!!
Auf mich trifft diese Ausnahme nicht zu und ich bin auf das Kfz angewiesen.
Im Übrigen gibt es bisher keinen, per Benzinmotor angetriebenen PKW, der für dieses Geld ausreichend seine Arbeit verrichtet.
Will schreiben, dass ein PKW, inkl. aller Kosten und Wertverlust mindestens 0,40€/km kostet.
Was schließen wir daraus?
Der zu Unterhalt verpflichtete macht noch mehr Nase, je weiter er von seiner Arbeitsstätte entfernt wohnt und Scheiden tut weh.
Unter Berücksichtigung der Einkommen beider Elternteile und des nunmehr stark bereinigten Einkommens des KV, kann man schonmal von einer kräftigen Umschichtung der Verhältnisse schreiben.
Kommen noch anrechenbare Aufwendungen in Frage ist Papi ruckzuck in der untersten Einkommensgruppe angelandet und Muttchens Einkommen bekommt langsam echtes Gewicht.
Was ich noch nicht nachvollziehen konnte sind die Unterhaltsbeträge, unter III.
Dem *Kleinen* hätte ich weiterhin mal 288€ zugebilligt.
Diese 108€, für den *Großen* kann mir aber bestimmt jemand von euch erklären oder zumindest wenn dort ein Fehler war, Welcher!?
Liebe Grüße und bis gleich!
-- Editiert von ARTiger am 27.03.2008 18:59:25
Hey ARTigerchen,
weiß nicht, ob ein Gericht wirklich 792€ Fahrtkosten anerkennt?
Ok, gehen wir mal aus, es tut:
Verbleibt ein Einkommen beim Vater von 1483€.
Davon zahlt er KU an das jüngere Kind von 307€ (eine Stufe höher), verbleiben noch 1176€.
Bei der Mutter bereinigt: 1440€
1176 + 1440 = 2616€, enstpricht Stufe 4 DDT, Bedarf 470€. Abzgl KG = 316€.
Vater: 1176 - 900 = 276 +
Mutter: 1440 - 900 = 540 = 816€.
Vater: 276 : 816 x 316 = 107€.
Mutter: 540 : 816 x 316 = 210€.
Wow, hast recht.:)
Allerdings bezweifle ich, dass die Fahrtkosten in dieser Höhe angerechnet werden.
Müsste das Einkommen um einiges steigen, von einer saftigen Steuerrückerstattung hab ich nix gelesen.:)
Grüßle
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Hey, Schwesti:
Mein
Die Berechnung hast du toll hin bekommen.
Bei der Distanz und unter Berücksichtigung der Umstände, dass der KV einen Teil der Fahrten nicht mit dem eigenen PKW zurücklegt, kann man von 161 verbliebenen Tagen ausgehen.
Das ergäben knapp 580€, anzurechnende Fahrtkosten.
Aus Steuererstattung - auch deren Nichtbeachtung hast du richtigerweise erkannt - kommen noch ein paar € oben drauf (können schon mal 100€-150€/Monat sein).
Leider wissen wir nicht, ob es sich bei den Fahrtkosten um Pendlerpauschale oder Reisekosten handelt und wie der PKW bei der Steuer behandelt wird ( Pauschale oder tatsächliche Fahrzeugkosten?).
Mach´s noch einmal, bitte!
Nun hatte aber der gute RA auch keine detailierteren Angaben erhalten und somit ist zumindest seine Berechnung im Grunde nach nicht wesentlich zu bemängeln.
Was die erschrockene KM betrifft, kann ich mir ein wenig Häme nicht verkneifen.
Erstmal diese etwas keifige Anschreibe und dann noch die Tatsache, ein PKW auf dessen Spritkosten zu reduzieren.
Während der Ehe war das wohl alles in Ordnung, dass Papi seine *Freizeit* im Auto und oftmals im Stau verlebt, aber wenn´s um zu erhaltenden Unterhalt geht, fallen manchmal alle Schranken des Anstands.
Da wird dem Papi die Fahrgemeinschaft vorgehalten, die dieser bestimmt nicht beim FA angegeben hatte. Von dem eingesparten Geld hat er dann möglicherweise seiner Frau und den Kids Geschenke gemacht oder ein gemeinsames Haus aufgepeppt.
Hätte leider und in dieser Form auch von meiner Frau kommen können.
Auch dir, @mikkian - und bitte nicht böse sein - möchte ich zu bedenken geben, dass ein Auto auch eine Wegstrecke wieder zurück zu fahren hat. Stelle dir bitte einmal vor, einfache Wegstrecke wird angerechnet.
Wie kommt Papi wieder nach Hause?
Eine Fahrt mit dem Auto und per Daumen zurück und am nächsten Tag mal umgekehrt?
Lieben Gruß!
-- Editiert von ARTiger am 27.03.2008 21:17:29
Menno ARTigerchen,
quote:
Mach´s noch einmal, bitte!
DAS ist jetzt nicht dein Ernst???:)
Ok, weil du`s bist.:)
Vater: 2275 - 580 + 125(Steuer) = 1820
Abzgl. KU für jüngeres Kind 307 (bleibt gleich) = 1513€.
1513 + 1440 = 2953€ entspricht Stufe 5 DDT = 336€.
Vater 1513 - 900 = 613 +
Mutter 1440 - 900 = 540 = 1153€.
Vater: 613 : 1153 x 336 = 179€
Mutter: 540 : 1153 x 336 = 157€.
Zufrieden???
Wir könnten jetzt nochmals an den Fahrtkosten schrauben oder die Steuerrückerstattung erhöhen oder auch reduzieren....
quote:
Was die erschrockene KM betrifft, kann ich mir ein wenig Häme nicht verkneifen.
Hauptsächlich bestand die Empörung darin, dass so wenig KU auf IHR Konto geht.:)
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Hi, nochmal!
quote:
Zufrieden???
Na gut, für heute!
quote:
Hauptsächlich bestand die Empörung darin, dass so wenig KU auf IHR Konto geht.
...und das ist wieder mein Aufreger!
Verletzter Stolz und dann, aus der Rolle der ach so schwachen und armen Frau, immer kräftig gegen´s Schienbein treten und wenn er dann am Boden liegt, einmal kräftig zwischen die Beine und dann ein Prosit, mit einem gepflegten Sektchen!
Darüber, dass aus den Kindern solcher Mütter überwiegend beziehungsunfähige Egoisten und somit Asoziale werden, sollte sich niemand mehr wundern.
Das macht mich echt sehr, sehr traurig.
Liebe Grüße und nochmals Danke, für deine Berechnung!
-- Editiert von ARTiger am 27.03.2008 22:18:23
Büdde büdde,
für dich doch immer.:)
Grüßle
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Guten Morgen ARTiger,
bin nicht böse, mir ist natürlich auch klar, dass Papa (und jede/r andere ArbeitnehmerIn) den Arbeitsweg zweimal täglich in Angriff nehmen muss. Ich hatte aber gedacht, dass bei der Berechnung des bereinigten Einkommens nur die einfache Fahrt abzugsfähig ist (wie bei der Steuer). Und im Familienrecht gibt es ja soviel schräges Zeug...
Ich fand die Antwort des Anwalts einfach unzureichend und wenig nachvollziehbar. Offenbar hat er aber doch nicht so ganz daneben gelegen, insofern leiste ich Abbitte und einen Dank an Schwesterchen und dich, für die Nachhilfe.
Lieben Gruß
Hallo Mikkian,
quote:
Offenbar hat er aber doch nicht so ganz daneben gelegen, insofern leiste ich Abbitte und einen Dank an Schwesterchen und dich, für die Nachhilfe.
Ich lag genauso daneben und konnte diese Rechnung auch nicht nachvollziehen.:(
Trotzdem bin ich der Meinung, dass kein Gericht bei einer Entfernung von 72km, 792€ Fahrtkosten berücksichtigt.
quote:
Ich hatte aber gedacht, dass bei der Berechnung des bereinigten Einkommens nur die einfache Fahrt abzugsfähig ist
Das hatte ich eigentlich auch gedacht, aber ist vielleicht nicht so.
Weiß das Jemand?
Grüßle
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--- editiert vom Admin
Guten Morgen!
@mikkian:
quote:
bin nicht böse,...
Ich freue mich, wenn du meinen Einwand nicht persönlich, sondern sachlich aufgenommen hast.
Danke!:)
quote:
Ich hatte aber gedacht, dass bei der Berechnung des bereinigten Einkommens nur die einfache Fahrt abzugsfähig ist (wie bei der Steuer). Und im Familienrecht gibt es ja soviel schräges Zeug...
Mit dem schrägen Zeug hast du recht, aber das liegt auch an der Vielschichtigkeit des zivilen Lebens und somit seines Rechtswesens.
Was die steuerliche Anrechenbarkeit betrifft, trifft deine Aussage auf das Pendeln zu.
Ich mache wegen Einsatzwechseltätigkeiten Reisekosten geltend und dort gelten alle Kilometer.
@Schwesterchen:
quote:
Trotzdem bin ich der Meinung, dass kein Gericht...
Es kommt ja auch hier und wieder einmal auf den Einzelfall an.
Wenn ich zu einer bestimmten Zeit meine Tätigkeit aufzunehmen habe, ich soweit abseits wohne, dass ich keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann, dann kann mir nahegelgt werden, mir eine günstiger gelegene Wohnung zu suchen oder mir würde der Kilometersatz - nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der eigenen Lebensumstände und Unterhaltsverpflichtungen - gekürzt werden können.
In meinem Fall sitze ich in einem gemeinsam erworbenen Eigenheim.
Wie soll ein Richter jetzt entscheiden, solange das Haus nicht verkauft ist?
Die Frau ist mit den Kindern ausgezogen und macht Unterhaltsansprüche geltend.
Das Geld reicht nicht aus.
Wenn das Haus schnell verkauft würde, wären anrechenbare Restschulden übrig un würden ihren Unterhalt schmälern.
Bleibe ich, bis das Haus entsprechend - für uns günstig - verkauft ist, haben wir bis dahin mit den hohen Fahrtkosten zu leben und ich bezweifel stark, dass ein Richter diese Umstände nicht abwägen könnte.
Das letzte wäre eine Entscheidung zugunsten meines Arbeitsplatzverlustes, da ich dann zukünftig erst recht nicht leistungsfähig wäre.
@Camper:
Es steht in allen Leitlinien, die den Punkt 10.2.2 anführen.
@all:
Ihr solltet euch was schämen, meiner Fleißarbeit so wenig Beachtung zu schenken.
Liebe Grüße!
--- editiert vom Admin
Hi ARTigerchen,
quote:
Ihr solltet euch was schämen, meiner Fleißarbeit so wenig Beachtung zu schenken.
Aber, das haben wir doch....und tun es immer noch...:)
Grüßle
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Und jetzt?
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