Unterhalt ab 18 - Ist es jetzt der richtige Weg über Jugendamt oder müssen wir zum Anwalt?

30. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
nixe
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Frischling
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Unterhalt ab 18 - Ist es jetzt der richtige Weg über Jugendamt oder müssen wir zum Anwalt?

Hallo Zusammen,
ich möchte um Eure Hilfe bitten.
Mein Mann hat vom Jugendamt einen unbefristeten Titel zum Unterhalt für seinen Sohn.
Wir möchten jetzt dem Jugendamt schreiben das die Urkunde geändert werden soll, da der Sohn im September 18 wird und beide Eltern barunterhaltspflichtig sind. So muss ja eine Neuberechung erfolgen.
Wir haben Sohn und Ex angeschrieben um Auskunft über deren Einkünfte zu bekommen, doch ohne Antwort...
Ist es jetzt der richtige Weg über Jugendamt oder müssen wir gar zum Anwalt ???
Lieben Dank für Hilfe

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32 Antworten
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#1
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guest123-1663
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#2
 Von 
guest123-2020
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#3
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir haben eine Frist von 2 Wochen gesetzt, doch leider kam nichts.
Wer macht die Neuberechnung, das Jugendamt ?
Danke für die Hilfe !

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#4
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben einen Titel, wenn wir nicht zahlen können wir doch direkt gepfändet werden oder ???

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#5
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Was der Sohn macht wissen wir ja auch leider nicht ....

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#6
 Von 
guest123-2020
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Praktikant
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#7
 Von 
guest123-1540
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Praktikant
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#8
 Von 
guest123-2020
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Praktikant
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#9
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke !
Versteh ich das dann richtig, das sich das Jugendamt jetzt vorher nicht mehr darum kümmert, den Unterhalt zum 18. Lebensjahr neu zuberechnen und den Titel dementsprechend abzuändern ???

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#10
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
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#11
 Von 
guest123-2020
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Praktikant
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#12
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Also müßen wir das Jugendamt bitten die Neuberechnung durchzuführen und den Titel abzuändern ???
Holen die sich dann auch die Auskunft über die Einkünfte von Sohn und Ex ???

Danke für die Hilfe

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#13
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
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#14
 Von 
guest123-2020
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Praktikant
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#15
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ist er ja nicht 18, hilft uns dann das JA noch ??

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#16
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#17
 Von 
guest123-2020
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Praktikant
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#18
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

selbst wenn der Sohn uns doch noch Auskunft gibt, wer nimmt die Neuberechnung vor ???
Sorry für die vielen Fragen, aber wir möchten das ganze auch richtig machen...

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#19
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Also müssen wir warten, ob sich der Sohn meldet und sonst müssen wir zum Anwalt ??
Das wird bestimmt teuer... hat jemand Erfahrung wie hoch sich diese kosten belaufen ?

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#20
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
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#21
 Von 
guest123-1663
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Lehrling
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#22
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

das wir weiter zahlen müssen sehen wir ja ein, aber da mit 18 beide Eltern zahlen müssen, möchten wir ja nur das das ganze neu berechnet wird und wir nicht mehr 320 Euro in Monat zahlen müssen !

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#23
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
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#24
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
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#25
 Von 
nixe
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Sohn wohnt noch bei Muttern, hat letztes Jahr die 10. Klasse gemacht und seit dem wissen wir nichts.. Wir haben versucht über das JA an Kopie der Zeugnisse zu kommen, aber vergebens...

Zu dem Prozesskostenrechner, ist der Streitwert der jetzige Unterhalt sprich 320 Euro und der wird mal 12 gerechnet ???????

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#26
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#27
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
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#28
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
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#29
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

mein Tipp:

Geht so schnell wie möglich zu einem RA bzw. kann man wohl bei jedem Familiengericht selbst Abänderungsklage einreichen. (Auskunft unseres Anwaltes).

Desweiteren seid Ihr sowieso ganz schön spät dran. Wenn der Sohn letztes Jahr die 10. Klasse gemacht hat und evtl. schon ne Ausbildung macht, hättet Ihr ab dann schon eine Neuberechnung vornehmen lassen können.
Haben wir genauso durch. Wir haben zwar seit September bis heute auch nichts in der Hand, was der Sohn tatsächlich macht, aber das JA hat zumindest versucht den Unterhalt neu zuberechnen.

Also, keine Zeit mehr verschwenden.

Viel Glück!

P.S. Wir haben nur noch einen Monat und 6 Tage Unterhalt zu zahlen. Dann ist er 18! Und somit ist erstmal Schluß!

beijing

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#30
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
@nixe

Ihr müsstet zum Beispiel gar nichts mehr zahlen, wenn der Sohn noch im Mütterlichen Haushalt wohnt, ein eigenes bereinigtes Einkommen von ca 350,00 € hat, und das Einkommen Deines Liebsten nicht über 3100,00 € monatlich hinaus geht.

Dann hätte er Anspruch auf: 490,00 €, wobei aber der Kindesunterhalt und sein eigenes Einkommen gegengerechnet werden.

154,00 € Kindergeld + 350,00 € eigenes Einkommen sind 504,00 €. Damit ist sein Bedarf schon gedeckt.

von Camper - 30.03.2008 11:32:46
Status: Philosoph (649 Beiträge)



Hier hat sich leider, leider ein kleiner Fehler eingeschlichen...

Kindesunterhalt - Unterhalt der minderjährigen Kinder

Eigene Einkünfte des Kindes z.B. Ausbildungsvergütung werden angerechnet. Dazu wird die um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 90,- EURO gekürzte Ausbildungsvergütung zur Hälfte von dem Bedarf (Tabellensatz) des minderjährigen Kindes abgezogen. Die andere Hälfte dient zur Entlastung des versorgenden Elternteils.

Da heißt, dass von 350,- eigenem Einkommen bis zur Volljährigkeit nur 130,- angerechnet werden können. ;)

Quelle: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhalt_minderjaeriger_kinder.php

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 30.03.2008 21:25:50

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