Unterhalt ab 18 Jahren - was passiert wenn Mutter nichts zahlen kann?

29. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
dennis332211
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt ab 18 Jahren - was passiert wenn Mutter nichts zahlen kann?

Hallo,

ich wohne derzeit mit meinem Bruder in dem Haus meiner Mutter (Vater verstorben). Wir sind beide schon über 18. Nun habe ich folgende Fragen zum Unterhalt:

1.) Unsere Mutte verdient ungefär 1200 Euro und laut Düsseldorfer Tabelle steht jedem 18-jährigem bei einem Gehalt der Eltern von bis zu 1500 Euro, 488 Euro zu. Doch das kann garnicht stimmen, denn sonst hätte meine Mutter am Ende des Monats 224 Euro übrig und davon kann doch keiner Leben.
Wie errechne ich also bei einem Einkommen von 1200 Euro den Unterhalt für mich un meinen Bruder?

2.) Wenn sich herausstellt, dass meine Mutter garnicht fähig ist, Unterhalt zu zahlen, haben ich und mein Bruder einfach Pech gehabt oder gibt es da irgendwelche Unterstützungen, z.B. vom Staat?

3.) Soweit ich weiß ist meine Mutter barunterhaltspflichtig, da wir beide ja schon 18 Jahre alt sind. Heißt, dass sie dann das ganze Geld auf unser Konto überweisen MUSS? Und wenn sie das nicht macht, soll ich sie etwa anzeigen oder wie soll ich das verstehen?


MFG Dennis


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Fangen wir mal ganz von vorne an: was macht Ihr denn so, beruflich?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Dennis,

was macht ihr beide denn eigentlich?

quote:
ich wohne derzeit mit meinem Bruder in dem Haus meiner Mutter


Wie habe ich das zu verstehen? Wohnt ir da allein, ohne eure Mutter oder mit der Kutter zusammen?

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dennis332211
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

@wirdwerden Wir gehen beide noch zur Schule. Ich hole gerade den Realschulabschluss nach und mach danach Abitur und mein Bruder macht gerade Abitur.

@nero070 Natürlich wohnen wir noch mit unserer Mutter.

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
dennis332211
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Wie ist das mit dem Kindergeld?


Zurzeit bekommt sie das. Kann ich das aber mit 18 Jahren nicht auf mich beantragen lassen? Und allgemein ist das Kindergeld doch für die Kinder gedacht und die Mutter kann es nicht zum Teil behalten und sagen, ich mache euch Wäsche, koche etc. , deshalb steht mir ein Teil des Kindergeldes zu, oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ich denke, ich bin hier nun wirklich allgemein für meine recht sachlichen Einlassungen bekannt, aber hier... ne.

Dennis, Du Dein Bruder, ihr wohnt bei eurer Mutter im Haushalt und seid in schulischer Ausbildung?! Ihr wohnt also im Hotel Mama. Bekommt Verpflegung, Unterkunft und Wäsche gemacht?!

Und jetzt wollt ihre Barunterhalt von eurer Mutter fordern? Sag mal, geht´s noch. Euch hat man doch den Scheitel mit ´nem Hammer gezogen.

Ich habe bis zum Ende meiner schulischen Ausbildung und Studium bei meiner Mutter gelebt, mein Vater hat Barunterhalt geleistet. Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, von meiner Mutter Unterhalt zu fordern. Taschengeld hat sie mir gegeben und ich habe neben dem Studium gejobbt.

Stellst ihr euch das so vor, ihr wohnt zu Hause, geht nebenher zur Schule und kratzt euch sonst dort wo die Sonne nicht hinscheint? Unterhalt gibt´s von der Mutter und dazu noch Bettchen, Happa und Laundy service? :bang:

Ihr wollt doch nicht wirklich so unverschänt sein, und von eurer Mutter Barunterhaltfordern?!

Bäh! :kotz:

Ne, da entfällt das LG.

nero



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-- Editiert nero070 am 29.09.2011 20:13

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dennis332211
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

@nero070 Ganz ehrlich? Wie dumm muss man sein, um nicht zu verstehen, was ich mit diesem Beitrag überhaupt erreichen will.
Ich will mich bloß informieren. Ich hatte nirgends erwähnt, oder direkt darauf angedeutet, dass ich meine Mutter nach Strich und Faden ausbeuten will. Das Einzigste, was anzumerken ist, dass ich im leicht provokanten Stil mein Text verfasst habe, mehr aber nicht.
Und zum Thema Taschengeld. Ich habe nich nie in meinem Leben Taschengeld bekommen.

Vielleicht solltest du dich schon um diese Uhrzeit hinlegen. Tut dir glaub ich gut.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo dennis,

wann ich mich in´s Bett lege, das überlasse doch bitte mir.

quote:
Wie dumm muss man sein, um nicht zu verstehen, was ich mit diesem Beitrag überhaupt erreichen will.


Da muss man nicht dumm sein, sondern sollte über hellseherische Fähigkeiten verfügen, um Deine Beweggründe zu kennen.

Du möchtest die rechtliche Lage erkunden, ok. Aber warum denn? Möchtest Du der Mutter an entsprechender Stelle vorhalten, dass sie euch eigentlich Unterhalt zahlen müsste?

Und um Deinen unterhaltsrechtlichen Wissendurst weiter zu befriedigen, sollte Ihr vorhaben, in eine eigene Wohnung zu ziehen, so wäret ihr nicht mehr privilegiert und der SB eurer Mutter würde auf 1.150€ steigen. In dem Fall müsste die Mutter nicht mal eine ausreichende Leistungsfähigkeit herstellen.

Erkläre doch mal Dein Beweggründe.

nero

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-- Editiert nero070 am 29.09.2011 20:38

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Dennis,

quote:
Wir gehen beide noch zur Schule. Ich hole gerade den Realschulabschluss nach


Realschulabschluss nach Volljährigkeit? Normalerweise hat man den mit 16. Wie alt bist du denn und wie sieht dein Werdegang aus? Um Anspruch zu haben, müssen Schule und Ausbildung zügig durchlaufen werden.

quote:
Und allgemein ist das Kindergeld doch für die Kinder gedacht


Kindergeld ist als Steuererleichterung für die Eltern vorgesehen und würde dir ab deinem Auszug zur Verfügung stehen. Bis dahin aber fließts aufs Konto deiner Mam.

Wer erhält die Halbwaisenrente für dich und in welcher Höhe beläuft sich diese?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 29.09.2011 21:09

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich glaube, der § 1612 BGB , Absatz 2, beantwortet die meisten deiner Fragen. Deine Mutter gibt Kost und Logis, damit macht sie auf jeden Fall genug und wenn du ausziehen willst, braucht sie auch nichts anderes zu machen.
Zum Kindergeld kannst du ja noch mal §1 BKGG lesen:

quote:<hr size=1 noshade>Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält... <hr size=1 noshade>
.

-- Editiert quiddje am 30.09.2011 10:50

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Du musst vom vereinigten Einkommen ausgehen, die quote berechnen, Kindergeld abziehen und dann wirst du sehen, dass das Kind gar nicht so schlecht da steht.

Du willst die Wahrheit nicht akzeptieren, hast als Mutter bei der Erziehung versagt, dass das Kind auf das Leben ab Volljährigkeit vorbereitet ist und eigentlich bist du nur sauer, dass du "deine" 100 Euro nicht mehr bekommst, die dir sowieso nicht gehört haben.

Endlich musst du erkennen, wie das Gesetz es regelt und dass nicht alles dauerhaft ein Selbstläufer ist.

Das das Kind leidtragend ist, kaufe ich dir nicht ab. Es hat Kontakt zum Vater, bekommt von ihm gutes Geld und will vermutlich gar nicht was du willst: Den Keil zwischen Vater ind Tochter. Wegen vielleicht 50 Cent Differenz.

Armes Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38489 Beiträge, 14014x hilfreich)

Glaubst Du nicht, dass sich das nach über 10 Jahren erledigt hat? Mannomannomann!

wirdwerden

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