Hab folgende Frage:
Bin geschieden, 2 Kinder, 15 und 18 Jahre alt, leben beide
bei der Mutter im Haushalt!
Unterhaltszahlung z.Zt.: je 300.- Euro (zusammen 600.-)!
Nun hat das Kind, das 18 Jahre ist, eine Ausbildungsstelle
im 2. Lehrjahr und verdient ca. 400.-Euro!
Wieviel kann ich vom Unterhalt ca. abziehen,
bzw. wie wird das berechnet?
Hat hier jemand Erfahrung? Im www. kann ich nichts 100%iges
finden!
Bitte um eine aussagekräftige Nachricht!
Vielen Dank.
-----------------
"es lebe die Gerechtigkeit bei geschiedenen!!!"
Unterhalt ab 18 Jahren!
11. März 2007
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Frage vom 11. März 2007 | 12:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt ab 18 Jahren!
#1
Antwort vom 11. März 2007 | 14:23
Von
Status: Master (4939 Beiträge, 785x hilfreich)
Vorab `ne andere Frage: was ist mit Muttern? Leistet sie auch Barunterhalt? Sie ist nämlich seit dem 18. Geburtstag auch barunterhaltspflichtig!
Erst mal zum Nachlesen:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Ist der Unterhalt vom Kind brutto oder netto?
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"gruß azrael"
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