Unterhalt ab 18 Jahren!

11. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kalender 2007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt ab 18 Jahren!

Hab folgende Frage:
Bin geschieden, 2 Kinder, 15 und 18 Jahre alt, leben beide
bei der Mutter im Haushalt!
Unterhaltszahlung z.Zt.: je 300.- Euro (zusammen 600.-)!
Nun hat das Kind, das 18 Jahre ist, eine Ausbildungsstelle
im 2. Lehrjahr und verdient ca. 400.-Euro!
Wieviel kann ich vom Unterhalt ca. abziehen,
bzw. wie wird das berechnet?
Hat hier jemand Erfahrung? Im www. kann ich nichts 100%iges
finden!
Bitte um eine aussagekräftige Nachricht!
Vielen Dank.

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"es lebe die Gerechtigkeit bei geschiedenen!!!"




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Vorab `ne andere Frage: was ist mit Muttern? Leistet sie auch Barunterhalt? Sie ist nämlich seit dem 18. Geburtstag auch barunterhaltspflichtig!
Erst mal zum Nachlesen:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Ist der Unterhalt vom Kind brutto oder netto?

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"gruß azrael"

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