Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir helfen :-)
Ich bin 23Jahre alt und Studentin.
Meine Eltern sind schon seit Jahren geschieden.
Unterhalt hat mein Vater nie gezahlt.
Ich weiß das ab dem 18. Lebensjahr ich zuständig bin für die Klärung dieser Situation.
Ich weiß allerdings nicht wen man als Ansprechpartner dafür wählen kann weil das Jugendamt ist ja nicht mehr für mich zuständig.
Am wichtigsten wäre mir zu erfahren ob man den Unterhalt auch rückwirkend noch erhalten kann also für die letzten Jahre.
Das weitere Problem ist das mein Vater die hälfte meines Studiums im europäischen Ausland gelebt und gearbeitet hat.
Ich weiß ist sehr kompliziert :-)
Danke!!
Unterhalt ab 18. Jahren
13. Juni 2007
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Frage vom 13. Juni 2007 | 11:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt ab 18. Jahren
#1
Antwort vom 13. Juni 2007 | 11:27
Von
Status: Praktikant (821 Beiträge, 110x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 13. Juni 2007 | 16:13
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 236x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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