Unterhalt ab 18 Jahren - mein Nettoeinkommen liegt bei 1600 Euro

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
juppeman
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhalt ab 18 Jahren - mein Nettoeinkommen liegt bei 1600 Euro

meine tochter wird im juni 2008 18 jahre sie lebt bei ihrer mutter die kein einkommen hat meine tochter hat im august2007 eine fachschulausbilding als sozialhelferin begonnen die 2 jahre dauern wird aktuell bezahle ich 370 euro unterhalt mein netto einkommen mit weihnachtsund urlaubsgeld liegt bei 1600 euro Meine frage ist wie lange und in welcher höhe mus ich noch unterhalt bezahlen meine tochter hat kein einkommen

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"vielen dank für ihre antworten"

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27 Antworten
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#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Deine Tochter kann und sollte Bafög beantragen, ihr stehen somit 192,- zu, die auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden.

quote:
2. zumindest zweijährige Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (ohne abgeschlossene Berufsausbildung) 192 €
Quelle: http://www.bafoeg.bmbf.de/fragen_fhoehe_antw02.php




Desweiteren kannst du bei Nichtleistungsfähigkeit der Mutter das komplette Kindergeld abziehen. Wieso ist die Mutter denn nicht leistungsfähig?

Wenn man also von einem Unterhaltsanspruch von 401,- ausgeht (Stufe 4 der DüTa) wären das 401 - 192 - 154 = 55,-. Und das erst mal bis zum Ende der schulischen Ausbildung.

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
juppeman
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

es geht noch mal un den unterhalt für meine tochter sie ist 17.jahre und macht seit august 2006 eine zwei jährige schulfachausbildung als sozialhelferin sie lebt bei ihrer mutter die keine weitteren kinder hat sie geht nicht arbeiten und bekommmt wohl hartz 4 ich bezahle im monat 370 euro unterhalt man hatt mir gesagt das meine tochter bafög in höhe von 192 euro beantragen kan meine frage 1. kann sie das ab sofort oder erst ab 18. jahren. wen sie bafög bekommen sollte kann ich dann den betrag von meinem unterhalt abziehen 2. was ist wenn meine tochter kein bafög haben will.weil sie angst hatt das bafög wieder zurück zahlen zu müssen.3. da die mutter kein einkommen hat braucht sie sich um nichts zu kümmern ? 3. wie lange bin ich überhaubt für meine tochter unterhaltsplichtig 4. da ich meine tochternicht zutraue das sie die schulausbildung durschhält was wen sie abbricht?

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#3
 Von 
juppeman
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

es geht noch mal un den unterhalt für meine tochter sie ist 17.jahre und macht seit august 2006 eine zwei jährige schulfachausbildung als sozialhelferin sie lebt bei ihrer mutter die keine weitteren kinder hat sie geht nicht arbeiten und bekommmt wohl hartz 4 ich bezahle im monat 370 euro unterhalt man hatt mir gesagt das meine tochter bafög in höhe von 192 euro beantragen kan meine frage 1. kann sie das ab sofort oder erst ab 18. jahren. wen sie bafög bekommen sollte kann ich dann den betrag von meinem unterhalt abziehen 2. was ist wenn meine tochter kein bafög haben will.weil sie angst hatt das bafög wieder zurück zahlen zu müssen.3. da die mutter kein einkommen hat braucht sie sich um nichts zu kümmern ? 3. wie lange bin ich überhaubt für meine tochter unterhaltsplichtig 4. da ich meine tochternicht zutraue das sie die schulausbildung durschhält was wen sie abbricht

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"vielen dank für ihre antworten"

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

zu
1. ab sofort
2. das Bafög muss sie nicht zurück zahlen
3. wenn die Mutter kein Einkommen hat ist sie nicht leistungsfähig => kein Unterhalt von ihr
3. Unterhaltspflicht besteht bis Ende der Ausbildung
4. wenn sie als Minderjährige die Schule abbricht, musst du bis zum 18.Unterhalt zahlen.
Abbruch über 18 => kein Unterhalt.



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"gruß azrael"

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#5
 Von 
mallo89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich steige da nicht durch
mein vater will nicht zahlen,bin seit August in Ausbildung ,verdiene Netto 337 E
mein Vater Netto 2100E(mit Abzüge Fahrkosten,Versicherung usw. 1556E Netto) meine Mutter bei der ich wohne hat 672+700Mietvorteil= 1372Netto(wo nichts abgerechnet wird)
und 154E Kindergeld bekomme ich,27km eine Fahrt habe ich zur Arbeit bekomme ich das auch angerechnet?
Danke für Antwort.

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wohnst du bei einem Elternteil?

Gibts noch mehr Unterhaltsberechtigte?

Grüßle

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#7
 Von 
mallo89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja wohne bei meiner mutter, nein mehr gibt es nicht

lg mallo89

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#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

das zusammengerechnete, bereinigte? Einkommen deiner Eltern ergibt nach DDT einen Bedarf von 530€.
Das Kindergeld und dein Ausbildungsgehalt werden verkürzt um berufsbedingte Aufwendungen von i.d.R. 90€ voll angerechnet.

530 - 154 - 247 (337 - 90) =129€, die von deinen Eltern einkommensanbhängig zu zahlen sind.

Ganz grob geschätzt sind das ca. 80€, die dein Vater zu zahlen hat und 50€ für deine Mutter.

Die allerdings kann ihrer Unterhaltspflicht natural nachkommen. Und... weil mit ihren 50€ deine Wohnkosten kaum gedeckt sein können, auch von dir Kostgeld verlangen.

Grüßle

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#9
 Von 
mallo89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schwesterchen
vielen dank von dir,aber bist du sicher, das er nicht mehr zahlen braucht,wenn ja ,hat er mal wieder Glück wie immer, :bang:

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#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

ziemlich sicher, ja.

Mit seinem Unterhalt, deinem Einkommen und KG dürftest du doch zurecht kommen, oder?

Grüßle

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#11
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Also wenn ich das als mit dem Naturalunterhalt durch Muttern lese, komm ich immer auf die Idee mir nen Dönerwagen zuzulegen und die Kids ab 18 damit zu besuchen.
Was für Mama gilt, sollte doch auch für Papa gelten oder ?

Gruss
leinad

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#12
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

leinard, wie stellst du dir das vor mit dem Naturalunterhalt?
Soll Papi dann jeden 2. Tag mit Essen vorbeikommen, einmal die Woche die Wäsche waschen????
Oder soll Töchterchen einen halben Monat bei Mama, und nen halben Monat bei Papa wohnen?
:cheers:

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#13
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Durchaus vorstellbar Henriette.
Ich denke immer nur an die Gleichberechtigung.

:dance:
leinad

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#14
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

ist nur die Frage der durchführbarkeit...
dann wäre ja keiner zu Unterhalt verpflichtet.
Schwierig wird es dann nur mit der Berechnung wenn Töchterchen Kostgeld abgeben soll....
:fight:
Wie dem auch sei, ein interessanter Vorschlag, aber in der Realität wohl leider nur selten durchführbar....

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#15
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

ist eigentlich eine tolle Sache das 50/50 Modell, aber wenn ich mich hier durchs Forum lese doch eher die Ausnahme. Ich bin grundsätzlich der Meinung das man Kompromisse schließen sollte. Und zwar so das ALLE Beteiligten damit zufrieden sind.

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#17
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ah ich verstehe,
ihr meint also Wohnmobil mit Dönerhänger.
Papa als Unterhaltsnomade.
Schon raffiniert die Gesetzgebung.....

:respekt:
leinad

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#18
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

kann man dich mieten?????
:rock:

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#19
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Jow Leutz,
bald Wochenende.
Eigentlich sollte ich heimgehn, Unterhalt für den Monat schon abgeackert.

Schönes Wochenende @all
leinad

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#22
 Von 
mallo89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Schwesterchen

klar würde ich hin kommen so gerechnet ja,
nur das kg bekommt meie Ma, weil ich sie damit unterstütze,unser Vater hat uns mit Den Schulden allein gelassen und da macht kein Gericht der Welt was dagegen,alles schon hinter uns.
Unsere Oma unterstützt uns wo es nur geht,
kann hier nicht alles erzählen.

Danke Schwesterchen :love:

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#23
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ach Mallo,

wart ihr anwaltlich nicht gut vertreten?

Das KG steht deiner Ma schon zu, schließlich wohnst du in ihrem Haushalt.
Dir würde es gehören, wenn du ausziehst.

Grüßle

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#24
 Von 
juppeman
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

kann mir jemand sagen wen meiner tochter bafög zusteht sie das bafög aber aus faulheit nicht beantragen will ich das bafög aber von meinem unterhalt abziehen könnte was kann ich tun mus ich trotzdem jetzt für die zeit ihres studiums den vollen unterhalt bezahlen

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#25
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Wenn dir das Jemand sagen hätte können, dann hätte derjenige das wohl auch gemacht... in deinem eigenen Thread.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

dann hätte derjenige das wohl auch gemacht... in deinem eigenen Thread.

Ist doch seiner...

:party:


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#27
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Uuuups Einsiedler,

gut, dass es dich gibt und du mich darauf hinweist... :neck:

Dann nehm ich natürlich alles zurück.

Grüßle

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