Unterhalt ab 18: bei Ausbildung

2. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Yugioh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt ab 18: bei Ausbildung

Hallo zusammen,
mit meinem bereinigten Einkommen von ca. € 3.800,-- und des der KM € 1.350,-- beträgt der Bedarf meines Sohnes (20 Jahre) € 662,-- lt. DT. und Ausführung der gegnerischen Anwaltsseite.
Ich habe in neuer Ehe auch einen 8 Jahre alten Sohn und habe folgende Fragen:
1. Wird bei der Bedarfsberechnung das Einkommen der Eltern addiert und dann der Betrag aus der DT. errechnet?
2. Ist nicht der Unterhaltbetrag den ich zu zahlen habe maximal der Betrag, der aus dem Netto € 3.800,-- aus der Tabelle abzuleiten ist?
3. Welche Reduzierung erfolgt wegen meinem 8 Jahre alten Sohn.
Wäre toll, wenn ich hierzu Antworten erhalte, damit ich nicht zu viel zahle.
Danke und Gruß




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 189x hilfreich)

---ich spar mir dann doch lieber den Kommentar...und lasse diese Aussage noch ein bisschen auf mich einwirken :grins: Zitat' ...damit ich nicht zu viel zahle.' Zitat Ende.




-- Editiert von Löni am 02.07.2007 18:37:56

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#2
 Von 
Yugioh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Löni,:)
laß es ruhig wirken.
Ich habe übrigens neben dem 20 Jahre alten Sohn noch eine 17 Jahre alte Tochter aus 1. Ehe für die ich auch zahle. Zu beiden Kindern habe ich seit deren 5 Lebensjahr fast keinen Kontakt, weil die KM das unterbunden hatte. Obwohl ich alles dafür getan habe, hatte es nicht geklappt.(Das Kindeswohl steht über allem!) Dennoch habe ich seitdem immer pünktlich den Unterhalt gezahlt. Irgendwann denkst Du, es reicht jetzt langsam.
Gruß Yugioh

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

1.Schau mal hier,ob die Gegenseite richtig gerechnet hat:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

2.Ja

3.Da könnte eine niedrigere Einstufung möglich sein,wird aber im Zweifelsfall vor Gericht ausgefochten werden müssen.

habe ich seit deren 5 Lebensjahr fast keinen Kontakt, weil die KM das unterbunden hatte

Das kenn ich,trotzt *Umgangsrecht und Umgangspflicht*...
Ich bin froh (wegen zu geringem Einkommen) seit dem 18. Geburtstag aus der Nummer raus zu sein.


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#4
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Und wenn er was tut wie eine Ausbildung machen wird sein Einkommen angerechnet...


...damit ich nicht zuviel zahle...

Ich kann den Satz verstehen. Mein Mann hat 1 Jahr zuviel Unterhalt gezahlt, weil man *vergessen* hatte, dass Sohnemann nach der 12 vom Gymnasium gegangen ist und ein - natürlich bezahltes - einjähriges Praktikum gemacht hat. Und da gezahlter Unterhalt ja bekanntlich als verbraucht gilt...

-----------------
"gruß azrael"

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#6
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Axel 1965
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wollte mich mal auf diesem Wege bei den vielen Autoren im Forum bedanken die Qualität der Beiträge ist sehr gut, ich bin hier gerade fündig geworden, was mir im Moment sehr hilfreich ist.
:banana:

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"LG Axel"

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