Guten Abend,
die Tochter meines Mannes wurde im September 18 Jahre alt, deshalb baten wir um Neuberechnung des Unterhaltes. Jetzt kam ein Schreiben der Mutter, mit der Aufforderung, die letzten 12 Lohnstreifen an die Mutter zu schicken.
Sollte das Kind die Aufgabe nicht selbst übernehmen bzw.benötigen wir eine Vollmacht des Kindes für die Mutter?
Ist es korrekt, dass die Lohnstreifen an Mutter bzw. Kind gehen? Bisher konnten dies immer an das Jugendamt versandt werden? Wenn nur nach Lohnstreifen entschieden wird, welche Rolle spielt denn dann unser gemeinsames minderjähriges Kind?. Das 18jährige Mädchen besucht im 2. Jahr eine Fachoberschule und ist demzufolge priviligiert.
Danke
Grit
Unterhalt ab 18 - benötigen wir eine Vollmacht des Kindes für die Mutter?
2. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 2. Oktober 2007 | 19:56
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt ab 18 - benötigen wir eine Vollmacht des Kindes für die Mutter?
#1
Antwort vom 2. Oktober 2007 | 20:10
Von
Status: Student (2180 Beiträge, 157x hilfreich)
Hallo Grit,
die Mutter bleibt außen vor und hat ohne Vollmacht nix zu fordern.
Das Jugendamt könnte bis zum 21. Lebensjahr die Berechnung durchführen, kümmern muss sich aber die Tochter drum.
Zur Berechnung ist aber auch das Einkommen der Mutter von Bedeutung, denn ab Volljährigkeit ist auch sie zu Barunterhalt verpflichtet.
Und beim privilegierten Kind unterliegt sie auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Euer gemeinsames Kind wird genauso berücksichtigt wie das privilegierte volljährige Kind und auch du, solltest du kein oder wenig Einkommen haben, wirst, noch, mitberechnet.
Schau mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Grüßle
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.841
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten