Unterhalt ab 18 für Kind mit Kind

21. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lenny21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt ab 18 für Kind mit Kind

Hallo,
kann mir jemand bei diesem Problem helfen?
Mein Sohn ist gerade 18 geworden und lebtim Haushalt seiner wieder verheirateten Mutter. Es geht nun um die Unteraltsberechnung bei Volljährigkeit.Seine Mutter ließ mir anwaltlich mitteilen, daß sie nur ca 750 euro verdiene und somit nicht Unterhaltsfähig sei.Ich soll nun weiterhin den vollen Unterhalt leisten DT 105%.Da ich seiner Zeit beim Jugendamt einen Titel bis zur wirtschaftlichen Selbstständkeit unterschrieben hatte,und mein Sohn im Sebtember eine Ausbildung beginnt, wollte ich zur Klärung weiterer Leistungen eine neu Berechnung vom Jugendamt vornehmen lassen.
Er wird ca.650 euro netto bekommen.Laut meinen rescherschen müsste ich dann einiges weniger zahlen.
Der Clou, mein Sohn wird zu Beginn der Ausbildung Vater. Seine Freundin und Kind werden dann im Familienaushalt seiner Mutter wohnen. Kann es sein,daß ich bis zum ende der Ausbildung den vollen Unterhaltsbetrag weiter zahlen muß? Ich wäre Dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

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10 Antworten
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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2367x hilfreich)

Hallo Lenny21 ,

quote:
Mein Sohn ist gerade 18 geworden und lebtim Haushalt seiner wieder verheirateten Mutter. Es geht nun um die Unteraltsberechnung bei Volljährigkeit.Seine Mutter ließ mir anwaltlich mitteilen, daß sie nur ca 750 euro verdiene und somit nicht Unterhaltsfähig sei.


Wenn ihr neuer Mann sie ausreichend versorgen kann,dann
spielt ihr Selbstbehalt hier m.E. keine Rolle.
Sie kann ihre 750€ anteilmäßig zum Unterhalt beisteuern.

Vom Unterhalt wird sein Kindergeld so wie sein Azubi-Lohn
minus 90€ Ausbildungspauschale abgezogen,
der Rest wird auf beide Eltern im Verhältnis aufgeteilt.

Das mit der Vaterschaft:
Er ist seinem Kind und der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.

Dies könnte er mit seinen Mitteln dann gar nicht leisten.

Würde mich in diesen speziellen Fall mit dem JA in Verbindung setzen.

Ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht sehe ich als zwingende Notwendigkeit an.

lg
edy


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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert am 21.06.2011 23:35

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)


Hallo Lenny,

der Junior hat mit Ausbildungsbeginn ein anrechenbares Einkommen von rund 560 € plus 184 Kindergeld somit 744 € und deckt seinen Bedarf bis zur 9. Stufe der DT. Das Einkommen von dir plus das der Mutter müsste dann zusammen mindestens 4.701 € betragen, damit überhaupt noch ein Bedarf besteht. Derzeit zahlst du allein wohl nach der 2. Stufe.

Ich sehe somit ab Ausbildungsbeginn keinen Raum mehr für elterlichen Unterhalt, es sei denn, die Mutter deines Sohnes ist Großverdienerin.

Inwieweit an dich, die Mutter und die anderen Großeltern wegen des noch nicht geborenen Enkelkindes herangetreten wird, ist wieder eine ganz andere Frage. Hier ist der Level aber ein deutlich höherer, als bei Kindesunterhalt.

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"Viele Grüße mikkian"

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#4
 Von 
Lenny21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für eure vielfältigen Anregungen und Tipps.
Mein Sohn verlässt jetzt die Schule und bginnt seine Ausbildung anfang September.Ich muss ja nun auf das Schreiben des Anwaltes meiner Ex.bzw meines Sohnes reagieren
möchte jedoch nicht unbedingt gleich auch einen Anwalt einschalten.
Was für mich intressant ist, in wie weit der Selbsterhalt seiner Mutter dadurch das sie neu Verheiratet ist, verrechenbar ist und ob es dazu gesetzlche,bzw.gerichtliche Unterlagen zum Nachlesen
gibt.
Ich werde dem Anwalt nunmehr schreiben, das ich unter Vorbehalt den Unterhalt von 105%DT ca.330 Euro für 1.6, 1.7, 1.8 zahlen werde. Dazu werde ich Verdienstunterlagen der letzten 12 Monate meiner Ex anfordern damit eine neu Berechnung des Untehalts erreicht werden kann. Meinen Sohn werde ich zu einem perönlichen Gespräch bitten um eine Lösung zu finden. Bin nur nicht sicher ob es klappt.

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#6
 Von 
Lenny21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nick,
danke für diese Tipps.
Ja. Es ist das Schreiben wo drin steht, dass seine Mutter nur 750 Euro verdiene. Und ich soll somit weiter voll Unterhaltspflichtig sein. Was den Titel angeht; habe ich seinerzeit einen Titel bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit unterschrieben. Ich weiß nicht in wie weit mir das zum Verhängnis werden könnte.
Die Ausbildungsvergütung berägt über 800 Euro Brutto aber er wird halt Vater. Aus Platzgründen kann mein Sohn leider nicht mit Freundin und Kind bei mir leben.
lg Lenny21

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)


Hallo Lenny,

hast du meinen Beitrag und die Voraussetzung, dass ab September überhaupt noch eine Unterhaltspflicht besteht, eigentlich gelesen? Oder willst du für die drei Monate bis September noch ein Riesenfass aufmachen?

Dass dein volljähriger Sohn Papa wird, ist - zumindest unterhaltsrechltich - allein sein Problem, nicht deins.




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"Viele Grüße mikkian"

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#8
 Von 
Jimmy C.
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Er wird ca.650 euro netto bekommen.


Wie mikkian bereits geschrieben hat, dürfte ab September an den Sohn kein Unterhalt mehr zu zahlen sein.

quote:
Was den Titel angeht; habe ich seinerzeit einen Titel bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit unterschrieben.


Damit bist du zur Zahlung in der titulierten Höhe verpflichtet. Eine Zahlung unter Vorbehalt bringt dir überhaupt nichts! Und wenn du die Zahlung einseitig reduzierst, könnte dein Sohn im dümmsten Fall dein Gehalt pfänden lassen.

Eine Reduzierung der Zahlunghöhe kann nur im Einvernehmen erfolgen. Danach sieht mir das aber nicht aus. Und so bleibt dir meines Erachtens nichts anderes übrig als auf Abänderung bzw. Aufhebung des Unterhaltstitels zu klagen.

quote:
Ich muss ja nun auf das Schreiben des Anwaltes meiner Ex.bzw meines Sohnes reagieren möchte jedoch nicht unbedingt gleich auch einen Anwalt einschalten.


Die Idee, das ohne Anwalt machen zu wollen, halte ich nicht für opportun! Ganz im Gegenteil. Das solltest du vielleicht noch einmal überdenken. Schließlich hat dein Sohn auch einen Anwalt!


-- Editiert am 24.06.2011 10:04

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#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi,

ich denke, die wirtschaftliche Selbstständigkeit ist mit Aufnahme der Ausbildung gegeben, es errechnet sich ja aller Voraussicht nach kein Unterhaltsbedarf mehr. Dennoch solltest du den Junior auf jeden Fall um Herausgabe des Titels bzw. Verzicht auf seine Ansprüche bitten. Sonst kann er das Papier natürlich jederzeit wieder rauskramen, wenn etwas unvorhergesehen läuft. Sollte er es nicht freiwillig tun, bleibt dir nur der Weg zum Gericht.

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"Viele Grüße mikkian"

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#10
 Von 
Lenny21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke nochmals für eure Tipps.Ich habe einen Termin beim Rechtsanwalt gemacht, denke auch, dass ich wohl keine andere Wahl habe. Na ja mal sehen was bei raus kommt.Werde euch auf den laufenden halten.

Viele Grüße lenny

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