Hallo
Mein Sohn wird im nächsten Monat 18 .Er ist zur Zeit in der Berufsausbildung (Realschulabschluß).
Ich zahle brav Unterhalt und das schon 16 Jahre.
Es besteht kein Titel !
Was passiert wenn mein Sohn 18 wird,oder besser gesagt was muß ich tun ? Was würdet ihr mir raten ?
Zahlung monatl. 200 €
An meiner Ex muß ich keinen Unterhalt zahlen.
MfG schlicht
Unterhalt ab 18 - kein Titel
Wenn kein Titel besteht,MUSST Du gar nichts tun!(außer Zahlung einstellen...)Dein Sohn müßte nun aktiv werden und den Unterhalt (nach Neuberechnung!) von Dir einfordern und dabei seine Berechtigung nachweisen!
Auch die Mutter ist nun barunterhaltspflichtig!
Realschulabschluß=Schulausbildung,oder?(nicht Berufs.)
Schau mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
-- Editiert von schnee-einsiedel am 09.04.2005 12:01:47
Hallo schnee-einsiedel
Mein Sohn hat Realschulabschluß und ist jetzt in der Berufsaubildung.Ist nächstes Jahr fertig.
Ist das Einstellen der Zahlung auch rechtens ?
Müsste ich dann bei einer Neuberechnung die rückliegenden Monate wieder zurückzahlen ?
Was sagt man dann am besten der Ex ,wenn sie anruft >> Es ist kein Unterhalt eingegangen !!!!! <<<
MfG schlicht
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Dann kannst du Deiner Ex sagen, dass ab 18
a) beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, also auch sie und der Unterhalt ohnehin neu berechnet werden muss
b) der Unterhalt, wenn Deinem Sohn von Dir noch welcher zusteht, in Zukunft auf das Konto Deines Sohnes gezahlt werden wird, da sie keinen Anspruch mehr darauf hat sondern einzig und allein Dein Sohn
und c) Dein Sohn von sich aus aktiv werden und den Unterhalt einfordern sowie den Bedarf nachweisen muss, dazu gehört der Nachweis der Berufsausbildung, Nachweis über eigenes Einkommen und Nachweis über das Einkommen der Mutter
(um eine Berechnung überhaupt zu ermöglichen)
Eigenes Einkommen (Ausbildungsvergütung abzüglich 85 € ausbildungsbedingter Aufwand, solange er zuhause wohnt) und das gesamte Kindergeld werden nämlich auf den Bedarf angerechnet und der Restbedarf auf beide Elternteile anteilmäßig nach deren Einkommen aufgeteilt.
Die Einstellung der Zahlung ist rechtens, solange kein Titel vorliegt, brauchst Du auch nicht rückwirkend zahlen, sondern erst ab dem Monat, in dem Du in Verzug gesetzt wirst (d.h., wenn Dich die Aufforderung erreicht, Unterhalt zu zahlen bzw. Dein Einkommen offenzulegen).
Du hast Deinem Sohn gegenüber dann übrigens einen Selbstbehalt von 1000 €, eventuelle Unterhaltsansprüche weiterer, minderjähriger Kinder gehen vor und werden auch vorab von deinem Einkommen abgezogen.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
-- Editiert von kuschelbaerr am 09.04.2005 12:47:22
Naja,der Ex würde ich empfehlen,sich über die Rechtslage zu informieren..
Wenn ihr einigermaßen miteinander reden könnt.könnt ihr die Berechnung auch selber machen(Beispiele sind auf der Seite die ich oben nannte).Ansonsten muß Sohn zum Anwalt!
Einkommen vom Sohn + Kindergeld sind zu berücksichtigen!
Es ist an deinem Sohn,dich "in Verzug" zu setzen(wenn er 18 ist),nur ab dann hat er Anspruch auf den Betrag,der zu errechnen ist!Klaro?
P.S. Na,das hätte ich mir ja sparen können...;
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
-- Editiert von schnee-einsiedel am 09.04.2005 12:54:30
Hallo KuschelbaerR
Das hört sich ja garnicht mal so schlecht an.
Was muß eigendlich meine Ex an meinem Sohn zahlen ? Sie arbeitet z.Z. nicht (hat ein Kind vom neuen Mann).Ist nur zu Hause.
Wie ist es da mit der Berechnung oder mit dem Einkommen der Ex ?
PS. Vorab schon mal vielen Dank an Euch für die schnellen Antworten . Prima !
MfG schlicht
Dann ist es durchaus möglich, dass Deine Ex nicht leistungsfähig ist. Dann bemißt sich der Unterhalt alleine nach Deinem bereinigten Einkommen, abzüglich Ausbildungsvergütung (- 85 €) abzüglich ganzes Kindergeld (154 €). Wenn Du mal Dein bereinigtes Einkommen und seine Ausbildungsvergütung (netto) hier reinschreibst, kann man ja mal durchrechnen, obwohl ich glaube, wenn du bisher nur 200 € gezahlt hast, dass dann nichts mehr oder nur wenig übrigbleibt.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Hallo KuschelbaerR
Ich verdiene 1450 € netto. Sohn 480 € Lehrlingsentgeld.
Was meinst Du jetzt mit bereinigtem Einkommen ?
MfG schlicht
Bereinigtes Einkommen = Nettoeinkommen der letzten 12 Monate inkl. Weihnachts - und Urlaubsgeld + 1/12 der Steuererstattung + sonstige geldwerte Vorteile abzüglich 5 % berufsbedingte Aufwendungen.
Die 480 € Deines Sohnes sind netto?
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Hallo KuschelbaerR
Passt Alles !!!
480 € auch
MfG schlicht
Dann bist Du nicht mehr unterhaltspflichtig (zahlst jetzt eigentlich schon zuviel
).
Berechnung:
Vater: bereinigtes Netto 1450 €
Mutter: nicht leistungsfähig
Bedarf lt. DT nach Einkommen des Vaters: 350 €
eigenes Einkommen des Kindes. 480 € - 85 € = 395 €
Unterhaltsberechnung:
350 € Bedarf
- 395 € eigenes Einkommen
- 154 € Kindergeld
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- 199 € = Bedarf ist ohne Unterhaltszahlung mehr als gedeckt
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Das Kindergeld hat die KM (die es ja sicherlich erhält) an Deinen Sohn weiterzuleiten - kann natürlich von ihm Kostgeld verlangen, solange er zuhause wohnt.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
-- Editiert von kuschelbaerr am 09.04.2005 13:46:58
Hallo KuschelbaerR
Ist ja prima ! Werde aber weiterhin meinem Sohn was zukommen lassen ! Und nicht mehr der Ex !!!! Da bin ich erst mal froh .
Möchte mich nochmals bei allen bedanken !
Besonders Dir !!!!!!
Tolles Forum
MfG schlicht
Hallo Schlicht,
ich finde es toll, wenn du Deinen Sohn trotzdem weiter unterstützen willst! <img src=http://www.mainzelahr.de/smile/janein/icon_ja.gif>
Alles Gute für Euch und so wenig Stress wie möglich mit der Ex!
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
hallo,meine tochter wird im feb, 18 ab wann oder darf ich unterhaltzah. einstellen sie hat kein eigenes einkommen und mit der schule ist sie auch fertig gruss
Und jetzt?
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