Unterhalt ab 18. ohne ausbildung und Schule

16. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
juppeman
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhalt ab 18. ohne ausbildung und Schule

Hallo.Ich habe eine frage zum Unterhalt für meiner Tochter die am 05.06.2008 18. jahre alt geworden ist.Sie Arbeitet zur zeit schwartz und Verdiendt da 6 euro die stunde.Sie hat einen Hauptschulabschluss und hat vor einem jahr eine Fachschule zur Sozialhelferin angefangen.die Schule hat sie vor etwa 2. Monaten nach eigenen angaben abgebrochen.Beim Arbeitsamt ist sie nicht gemeldet,ich zahle seit 12 Jahren Unterhalt zuletzt 370 Euro monatlich.Jetzt ist sie !8. Jahre keine Schule und bemüht sich auch nicht um eine Ausbildung,verdient ja im Moment ganz gut. Sie lebt bei ihrer Mutter Hartz4 Empfängerrin. Muss ich den jetzt noch Unterhalt Zahlen bitte um Antworten. soryy bin neu im Forum wen ich mich nicht richtig ausgrdrückt habe.


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5 Antworten
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#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
juppeman
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Sorry muss noch mal nachhaken. Habe jetzt mit meiner Tochter gesprochen und nun auf einmal will sie eine Ausbildung beginnen.Muss ich jetzt doch weiter Unterhalt zahlen in voller höhe oder erst wen sie einen Ausbildungsvertrag hatt.Habe gelesen das man ihr eine übergangszeit zugestehen muss um einen Ausbildungsplatz zu finden. wie ist das mit der höhe vom Unterhalt ab 18 laut Tabele ist er höher als das was ich jetzt bezahlt habe .Wie ist das mit dem Kindergeld wird das in voller höhe angerechnet. Sorry wen ich euch nerve möchte mir aber bei meinen nächsten schritten sicher sein.

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"vielen dank für ihre antworten"

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi juppeman,

im Moment musst du gar nix.
Sie unterhält sich doch grade selbst mit ihrem Job.
Und wenn dir der Ausbildungsvertrag vorliegt, wärst du u.U. wieder in der Pflicht.
Genauso wie die Mutter.

Schau mal hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle

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#4
 Von 
Blauweis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich habe einen Sohn der 18 ist,und eine Ausbildung als Mauer in einer Berufsbilden Schule macht. Da ich geschieden bin wohnt und lebt er bei seiner Mutter.Ich zahle auch regelmäßig Unterhalt ! zuerst an sie nun seid mein Sohn 18 geworden ist an Ihn.

Nun meine frage ! Da mein Sohn seine Ausbildung nicht so ernst nimmt, und auch schon von seinen Ausbilder eine Abmahnung bekommen hat. Macht er nichts um sein verhalten zu ändern.Der Ausbilder sagte nun meiner ex Frau das es ganz schlecht um Ihn steht das,er die Ausbildung nicht schaft.
Wenn dieses der fall ist muß ich dann immer noch an meinen Sohn zahlen.

Wie sieht es aus wenn er zum Sozialhilfeempfänger wird ,muß ich dann auch weiter an meinen Sohn Unterhalt zahlen?????
Vielen dank für euer Antworten

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#5
 Von 
Nachtelfe789
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die Ausbildung viell. nochmal verlängert wird, so dass er nochmal eine Möglichkeit hat, die Prüfung abzulegen, befindet sich dein Sohn weiterhin in Ausbildung = Du müßtest zahlen.

Bei Nichtbestehen der Prüfung und anschließender Arbeitslosigkeit = Kein Unterhalt mehr, da er ja weder in Schul- noch in Berufsausbildung ist - so habe ich zumindest die bisherigen Beiträge immer verstanden.

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