Unterhalt ab 18 - wie nun vorgehen?

1. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)
Unterhalt ab 18 - wie nun vorgehen?

Hallöchen,

haben uns durch diverse Beiträge durchgekämpft, allerdings sind für uns noch ein paar Fragen offen - vielleicht könnt Ihr uns ja den einen oder anderen Tipp geben :-)

Kurz zur Geschichte:

Vater, vollzeit berufstätig, geschieden, 2. Ehe ohne gemeinsame Kinder, 2 Kinder aus 1. Ehe, Sohn 16 Jahre alt, Tochter jetzt im Oktober 18 Jahre alt geworden, zahlt(e) je Kind 307,- Euro Unterhalt mtl. Für die Tochter hat er im Oktober das letzte Mal gezahlt; Tochter wohnt noch bei Muttern und besucht eine Schule, um den Realschulabschluss nachzumachen. Mutter ist stundenweise berufstätig, seit mehreren Jahren erneut verheiratet, Einkommen unbekannt. Informationen kommen auch auf Anfrage so gut wie keine, es ist jedes Mal ein Kampf, eine aktuelle Schulbescheinigung der Kinder zu erhalten.

Nun unsere Frage(n): Wie gehen wir bzgl. der volljährigen Tochter am sinnvollsten vor? Wir gehen davon aus, dass in spätestens 1 Woche eine Unterhaltsforderung bei uns eingehen wird - der Unterhalt wurde bis einschl. Oktober auf das Konto der Mutter eingezahlt. Da die Mutter lt. unseren Internet-Recherchen ebenfalls barunterhaltspflichtig ist (in welcher Größenordnung auch immer), müsste ja auch ihr Einkommen offengelegt werden, oder?

Da wir in den letzten Jahren immer wieder (großes, teures) Theater hatten, möchten wir dieses Mal nichts falsch machen - der Tochter steht Unterhalt zu, keine Frage, doch wie gehen wir nun vor, um kein Gerichtsverfahren zu riskieren oder einen teuren Anwalt einschalten zu müssen?

Es wäre toll, wenn Ihr uns ein paar Tipps geben könntet.

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45 Antworten
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#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Hallo,

Habt ihr ein Gerichtsurteil oder eine Titulierung vom Jugendamt? Gerichtsurteil muss erst durch einen Abänderungsklage geändert werden, solange ist der Unterhalt zu zahlen wie gehabt.Habt ihr eine Titulierung vom Jugendamt(mit Altersbegrenzung) ist eine Änderung einfacher.
Also ich habe dies jetzt alles durch.Ich -als Mutter eines jetzt 18 jährigen Sohnes, habe mich um eine Neuberechnung gekümmert. Mein Sohn hat mir eine Vollmacht erteilt und dann war ich beim Jugendamt.Er wohnt noch bei mir und macht Fachabitur.Sein Vater hatte mich diesbezüglich auch schon lange vorher aufgefordert eine Neuberechnung zu veranlassen.
Also eine Neuberechnung erfolgt nur auf Grundlage beider Eltern-Einkommen der letzten 12 Monate. Grundvoraussetzung ist natürlich auch der Nachweis einer Schulbescheinigung.Selbstbehalt liegt bei 890€(West)820€(Ost)Auch die KM ist jetzt Barunterhaltspflichtig und muss sich prozentual zzgl. hälftiges Kindergeld(wenn sie das Kindergeld erhält) an der Unterhaltszahlung beteiligen.In meinem Fall zahlt KV jetzt 110 € weniger!Also grundsaätzlich müsst ihr euch jetzt an die Tochter wenden bzw. sie sich an euch und nicht mehr an die KM.Ich würde den Zahlbetrag ab November zurückbehalten und dann muss und wird Tochter sich kümmern und dann wird sie sich auch bei euch melden.Aber nicht nur sie kann von euch fordern auch ihr habt eine Auskunftsrecht. Aus der entsprechenden Neuberechnung könnt ihr dann ersehen wieviel Unterhalt die KM und ihr ab November zu zahlen habt.

Gruß Thessa

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Thessa,

erst einmal herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.Deine Ausführungen decken sich gut mit den von uns aus dem Internet zusammen gesuchten Informationen.

Der Titel ist mit Altersbeschränkung, endet also mit dem 18 Lebensjahr.

Dann gehen wir also Recht in der Annahme, dass die Tochter selbst bzw. die Mutter mit der entsprechenden Vollmacht Unterhalt geltend machen kann? Allerdings kann dann eine Berechnung ja auch erst stattfinden, wenn die Mutter ihre Einkommensverhältnisse offen gelegt hat - verstehen wir doch richtig? Erfolgt die Berechnung (nach Offenlegung der Einkommen von Mutter & Vater) immer durch das Jugendamt?

Die Tochter muss auch ein Konto für die Überweisungen bekanntgeben, nicht wahr?

In welchen zeitlichen Abständen kann unsererseits geprüft werden, ob die Tochter weiterhin zur Schule geht und / oder sich die Einkommensverhältnisse von Tochter / Mutter sich geändert haben? Wie gesagt, von alleine kommen leider keine Infos (geschweige denn Kontakt, was wir sehr, sehr schade finden)...


Gruß
Sabine

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Abwarten,bis die Tochter sich meldet.
Konkrete Forderungen kann sie erst nach Neuberechnung stellen.Auf Offenlegung der Einkommensverhältnisse (Mutter+Tochter)bestehen!
Das Jugendamt KANN bei der Berechnung helfen,muß aber nicht(mehr).
Man kann es auch selber machen,ansonsten eben ein Anwalt.Hauptsache alle erkennen das Ergebniss an.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallochen,

freut mich das ich euch einwenig helfen konnte.Tja im Interesse meines Sohnes habe ich mich um diese Angelegenheit gekümmert, denn Sturheit von meiner Seite bringt ja hier wirklich nichts.Klar muss auch ich meinen Anteil zum Unterhalt leisten und vom Prinzip mach ich dies doch schon immer.Versteh nicht, warum KM sich so quer stellt. Egal - wenn euer Titel befristet ist, so endet dies mit dem 18 Lebensjahr.
Wenn sich die Tochter bei euch meldet, gebt ihr den Tipp mit dem Jugendamt und das ihr gewillt seit natürlich weiter zu zahlen aber eben auf einer ganz anderen Berechnungsgrundlage. Jetzt wird eben auch das Kindergeld voll angerechnet bzw. KM müsste es an ihr auszahlen.Das Jugendamt wird eine Berechnung auf Grundlage beider Einkommen durchführen und auch die Schulbescheinigung verlangen.Es vertritt hier die Rechte des Unterhaltsberechtigten sowie der Unterhaltsverpflichteten!Das Jugendamt (so war es bei mir)wird alle Unterlagen von beiden Seiten anfordern. Die haben sich auch um die neue Adresse von meinem Ex bemüht, welche ich nicht wusste.Also die Tochter kann natürlich auch zum Anwalt gehen aber warum? Ihr seit doch gewillt und nur die andere Seite zickt da einbißchen rum.
Es gibt auch Jugendämter die es nicht machen - was ich persönlich nicht verstehe.

Ja was eine nochmalige spätere Überprüfung der Einkommensverhältnisse betrifft, so wurde meinem Ex mitgeteilt, wie lange mein Sohn noch vorraussichtl. die Schule besucht. Diese Daten könnt ihr aus der Schulbescheinigung entnehmen bzw.es wird euch in der Bescheinigung mitgeteilt.Danach (bzw. auch schon während der Schule)muss sich Tochter um Ausbildungsplatz bemühen und dies auch nachweisen, wenn dies nicht ausreichend (oder garnicht)erfolgt, könnt ihr die Zahlung nach ca. 3-4 Monaten (nach Schulabschluss)einstellen.Diese Zeit sollte ihr zur Orientierung nach dem Schulabschluss gegeben werden.Sobald sie eine Ausbildung beginnt erfolgt wieder erneut ein Anspruch auf Unterhalt.(Nur für Erstausbildung)Die Berechnung erfolgt ähnlich, nur wird neben dem Kindergeld auch die Ausbildungsvergütung abzgl. einer Pauschale berücksichtigt.Der Selbstbehalt ist dann auch für die Eltern höher. (ca. 1100€)Sobald sie eine Ausbildung beginnt wird sie sich auch rechtzeitig wieder bei euch melden.

Ja und der zu zahlende Unterhalt wird dann auf das Konto der Tochter überwiesen. Wenn sie es aber möchte, dass die Mutter es erhält, würde ich da kein Problem draus machen und es zahlen. Schließlich wisst ihr ja nicht, welche Regelungen dort zwischen ihr und der Mutter getroffen wurden.Jedenfalls so lange sie noch zu Hause wohnt ist das auch OK. Spätestens wenn sie eine eigene Wohnung hat, gibt sie die Kontonummer freiwillig;-).

Wie gesagt, sobald ihr bzw. KV nicht mehr zahlt, wird Tochter sich bei ihm melden. Aber auch sie hat eine Auskunftspflicht über ihre momentanen Einkommensverhältnisse.
Sie ist jetzt volljährig und ihre Mutter hat gleiche Pflichten wie ihr Vater.

Ich hoffe du kommst mit meinen Ausführungen klar. Drücke die Daumen, dass ihr wieder zu einander findet.Mein Sohn hat auch keinen Kontakt zum Vater.Ich finde das auch schade, nur das mein Ex vor 6 Jahren den Kontakt abgebrochen hat.Jetzt möchte mein Sohn nicht mehr, kann ihn auch jetzt nicht mehr dazu zwingen.

Gruß Thessa

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallöchen,

nun ist es soweit: Ein Brief vom Anwalt ist eingetruddelt :-( Es gab ein kurzes Telefonat, in dem die KM nur Gehässigkeiten von sich gab und nach vielem Hin- und Her der Tochter den Hörer gab und sie kurz mit ihrem Vater sprach - natürlich nur wegen dem KU. Vattern teilte ihr mit, dass sie ihm doch bitte ihre Forderungen inkl. der Unterlagen von sich und ihrer Mutter übermitteln solle und das war's dann auch mit dem Telefonat (echt frustrierend, mein Mann tut mir einfach nur leid :-( Aber das nur am Rande...

Der Anwalt schreibt einfach nur eine Summe von 750,- Euro als Einkommen der Mutter in den Brief und sagt, dass die Mutter daher nicht unterhaltspflichtig sei (unterhalb des Selbstbehaltes von 890,-). Ist der Selbstbehalt nicht 1100,- bei Volljährigen Kindern? Der Anwalt schreibt weiterhin, dass das Kindergeld hälftig angerechnet wird, also nur mit 77,- Euro - wir dachten, dass es voll in Abzug gebracht werden muss, oder?

Wie gehen wir nun vernüftig vor, ohne eine Klage zu riskieren? Dem Anwalt pauschal zurückschreiben und als erstes die Unterlagen von Mutter & Tochter fordern? Einen geringen Betrag (dachten an ca. 200 Euro) ab Dezember 05 auf das Konto der Tochter überweisen? Der Unterhalt wird übrigens rückwirkend ab Nov. 05 gefordert, das Schreiben ging heute (12.12.) bei uns ein - rückwirkend ist nicht, oder?

Ausserdem hätten wir schon gerne eine Schulbescheinigung, aus der Schulform und erwarteter Abschluß hervorgeht - uns liegt nur eine unbeglaubigte Kopie einer sehr allgemein gehaltenen Schulbescheinigung vor. Diese kann doch auch von uns gefordert werden, oder?

Für Antworten schon mal herzlichen Dank :-)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Doscholino
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo , schau mal hier nach
www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Geht selber zu einem Anwalt , damit ihr an Unterlagen herankommt und er es richtig ausrechnen kann. Das kostet nicht die Welt, scheint sich aber in eurem Fall zu lohnen.Wenn die Mutter nicht Unterhaltsfähig ist wird euch das ganze Kindergeld angerechnet. www.123recht.de/printarticle.asp?a=15237
d.h. das von Eurer Unterhalspflicht das volle Kindergeld abgezogen wird und das Ausbildungsgeld ( abzügl. Mehraufwand ) .
Was bekommt sie an Ausbildungsgeld ?Wenn sie eine Ausbildung macht muß sie einen Ausbildungsvertag haben . Nichts überweisen erst wenn was unterschrieben ist und 200,- sind auch viel.
Wenn ihr auch beim Anwalt erst mal unterschrieben habt ist das bindend , auch wenn sich später heraustellt, das es falsch berechnet war.Dann wird es neu berechnet, aber ihr bekommt nicht zurück.
MfG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Da sie in allgemeiner Schulausbildung ist,stimmt das mit dem Selbstbehalt von 890,-.
Wenn sie eine Berufsausbildung anfängt sind es 1100,- Euro!

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

da das Kind als privilegiert anzusehen ist ist Mama verpfichtet alles zu tun um Unterhalt für ihr Kind zu leisten, dh. wenn sie 750 € verdient, kann sie diese zum Unterhalt verwenden weil sie ja ihren "Ernährer" hat.

Ich glaub auch nicht, dass Ihr das ohne Anwalt schafft :(

trotzdem viel Glück

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo & vielen Dank schon mal für die Tipps :-)

Wir haben nun folgenden Text aufgesetzt - und es würde uns Eure Meinung dazu interessieren:

Sehr geehrter Herr xxx,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom xxx. Dezember 2005, welches ich aufgrund einer falschen Adressangabe Ihrerseits erst am xxx Dezember 2005 erhalten habe. Ich bitte bei zukünftigen Schriftverkehr unbedingt auf die richtige Anschrift zu achten, um unnötige Postlaufzeiten zu vermeiden. Im übrigen habe ich Ihrer Mandantin meine seit xxx geänderte Anschrift bereits 2 x mitgeteilt.

Bzgl. der Geltentmachung von Volljährigenunterhalt für meine Tochter xxx bitte ich um Übermittlung der folgenden Unterlagen, damit ich den exakten Volljährigenunterhalt konkret berechnen kann:

·Aktuelle Schulbescheinigung im Original, aus dieser muss ersichtlich sein, welche Schulform besucht wird, die voraussichtliche Dauer des Schulbesuches sowie welcher Schulabschluss erreicht werden soll.

·Vermögensaufstellung meiner Tochter xxx

·Verdienstbescheinigung der Kindesmutter der letzten 12 Kalendermonate, der letzten Steuererklärung sowie den letzten Steuerbescheid

·Weitere Belege, die weiteres Einkommen der Kindesmutter belegen

Als Frist für den Eingang der Unterlagen habe ich mir den xxx notiert. Sobald mir alle Unterlagen meiner Tochter sowie der Kindesmutter vorliegen, werde ich meinerseits die Berechnung eines evtl. fälligen Volljährigenunterhaltes vornehmen und Ihnen die angeforderten Unterlagen bzgl. meines Einkommens übersenden.

Im Übrigen ist kein Unterhaltsrückstand eingetreten; da der Volljährigenunterhalt erst mit Ihrem Schreiben vom xxx Dezember 2005 seitens meiner Tochter eingefordert wird. Sollte sich nach Vorlage sämtlicher Unterlagen ein Unterhaltsanspruch ergeben, werde ich diesen selbstverständlich rückwirkend ab Dezember 2005 auf das Konto meiner Tochter zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Reicht das für eine erste Stellungnahme sowie Einforderung der Unterlagen? Kommen wir so weiter und müssen uns vorab die angeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden? Wir wollen keine Fehler machen...

Vielen Dank & Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

hi bine,

liest sich gut .... aber ICH würde schon mal vorab n gewissen betrag überweisen. so als guten willen (ihr müsst euch ja nciht auf die gleiche stufe stellen wie prinzessin).

so quasi:
ich bin gerne bereit ab dez. 100 euro unter vorbehalt bzw. evtueller späterer verrechnung zu leisten.
natürlich mit nen weihnachtsgruß, "man(n) ist schließlich höflich" ;)

-- Editiert von datoli am 13.12.2005 08:53:31

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

@datoli

Hört sich gut an, ich glaube, wir sollten den Brief wohl noch ein wenig überarbeiten ;) Mal sehen, was mein Göttergatte dazu sagt - er würde am liebsten gaaaaaaaaaaanz offen & ehrlich schreiben, wenn Du verstehst, was ich meine ;) Frau ist da schon etwas höflicher bzw. (trifft besser) diplomatischer ;) ;) ;)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Kawabine,

ich versteh wirklich nicht warum die Ex sich so zickig hat.Ihr seit wirklich nicht zu beneiden.
Der Brief liest sich schon mal gut.Aber ob er wirklich von den Beiden ernst genommen wird bezweifle ich etwas - nach all dem was ich gelesen habe.
Der Tipp mit dem Anwalt war nicht schlecht und kostet nicht die Welt, denn ihr wollt doch einfach nur! eine Neuberechnung durchführen- was nun mal ab der Volljährigkeit sein muss bzw. auch euer gutes Recht ist.Ich würde den Unterhalt zurückbehalten, denn dann müssen sie sich DREHEN!!Erst wenn der genaue Betrag errechnet ist, wird er fällig.(Titulierung).Nachzahlen kann man(n) immer!!! Wenn die Beiden sich so zickig haben, müssen sie eben auch mit Verzögerung Eurerseits rechnen.
Also jetzt ist die andere Seite in der Pflicht alle Unterlagen einzureichen-zu dieser Überzeugung müssen sie aber erst einmal kommen;-)Sturheit bringt sie hier so wieso nicht weiter!Mit der Volljährigkeit haben sich die(viele)Dinge nunmal grundlegend verändert.

Schade das euch nicht das Jugendamt als NEUTRALERE! Stelle in dieser Angelegenheit helfen kann.
Vielleicht kann euch ja trotzdem das zuständige Jugendamt (dort wo die Tochter gemeldet ist)weiterhelfen?

Gruß Thessa

Drücke euch die Daumen!



1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Thessa,

schön, wieder von Dir zu hören und vielen Dank für Deine Antwort :)

Bist Du Dir sicher, dass der Unterhalt wirklich erst nach der genauen Berechnung fällig wird? Er wird doch ab Dezember (bzw. auch rückwirkend, doch das gilt ja eh nicht) gefordert - ist es hier anders als beim Minderjährigenunterhalt?

Nein, das Jugendamt wird uns wohl eher keine Hilfe sein, die Tochter wohnt ziemlich weit entfernt und mit dem JA unserer Stadt haben wir bzw. ich selbst sehr ungute Erfahrungen gemacht :(

Tja, warum ist die Ex so zickig? Ich denke, auch hier geht es (wie bei soooooo vielen anderen) darum, dem Ex-Partner eins auszuwischen, wo es nur geht. Klar haben bei einer Trennung fast immer beide Schuld, doch ich kenne meinen Mann als Menschen gut genug und das ihm seine Kinder über Jahre entzogen werden, hat er wirklich nicht verdient. Ach, ich könnte dazu noch soooo viel schreiben, doch bringen tut es nichts... Er ist und bleibt nun mal der böse Papa :(

Mal sehen, ich werde mich heute Nachmittag nochmals mit meinem Mann besprechen, ob wir vorab etwas überweisen oder nicht - irgendwie geht es mir ganz gehörig gegen den Strich.

Hat jemand eine Ahnung, was ein Anwalt für solch eine Sache in etwa kosten wird?

Lieben Gruß :)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Doscholino
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, nichts zahlen, denn was ist wenn sie 400,- Lehrlingsgeld bekommt (gibt es in manchen Ausbildungen ) dann seit ihr nicht mehr in der Pflicht.Schick euren Brief ab und warte was kommt. Das JA kann es auch berechnen.Ruf sie noch mal an und frage warum sie einen Anwalt bezahlt,wenn das JA es kostenlos macht. Wir haben da mit der Bearbeiterin der Tochter sehr gute Erfahrungen gemacht. Gehst du eigentlich arbeiten ? Wenn nicht bist auch Du Unterhaltspflichtig Deinem Mann gegenüber.Ruf bei einer Kanzlei an und erkundige Dich.
MfG

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Doscholino,

zur Klarstellung: die Tochter macht unseres Wissens KEINE Ausbildung, sondern sie besucht eine Schule - daher fordern wir ja auch die Schulbescheinigung an, aus der Hervorgehen soll, was für eine Schule das ist.

Das ich meinem Mann gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bin, ist mir klar - doch darum geht es ja gar nicht. Er wird aufgrund seines Einkommens Unterhalt zahlen müssen (für den minderjährigen Sohn zahlt er übrigens auch regelmässig), sofern Anspruch der Tochter besteht, das ist schon klar - es geht hier um den Anspruch an sich und um die Höhe.

VG

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

So, nun habe ich das Schreiben mal etwas angepaßt:

(Letzte Absätze)

Sobald mir alle Unterlagen meiner Tochter sowie der Kindesmutter vorliegen, werde ich meinerseits die Berechnung eines evtl. fälligen Volljährigenunterhaltes vornehmen und Ihnen die angeforderten Unterlagen bzgl. meines Einkommens übersenden.

Im Übrigen ist kein Unterhaltsrückstand eingetreten. Sollte sich nach Vorlage sämtlicher Unterlagen Ihrer Mandantin sowie der Kindesmutter ein Unterhaltsanspruch ergeben, werde ich diesen nach der detaillierten Berechnung selbstverständlich auf das Konto meiner Tochter zahlen.

Ich wünsche Ihnen sowie Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins Jahr 2006.

Mit freundlichen Grüßen

:)

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Hallo Kawabine,

ja so ist das richtig gut geschrieben.

Was sucht hier eigentlich deine Unterhaltsverpflichtung gegenüber deinem Mann?Verstehe nur Bahnhof! Dein Mann hat Arbeit +Einkommen, zahlt für das mind. Kind und kann, wenn zahlungsfähig, auch für die vollj. Tochter zahlen. Dein Einkommen interessiert doch hier eigentlich nicht.Es würde doch nur bezgl.des Zusammenlebens und der damit verbundenen Kostenteilung evtl. zur Anrechnung kommen(Selbstbehalt).

Mach dich also nicht verrückt und schick den Brief so ab.Er ist OK so!
Zahlt erst den festgelegten Unterhalt wenn ihr ihn schwarz auf weiß habt!Eure Verpflichtung ist mit der Volljährigkeit(vorerst)erloschen und wie gesagt nachzahlen kann man immer noch.
Da ihr ja keinen Kontakt habt, könnt ihr ja schließlich auch nichts über den weiteren (Beruflichen oder Schulischen)Werdegang der Tochter wissen.

Also abwarten -denn jetzt ist Tochter am ZUG!


Zum Thema Kontakt zu den Kindern oder böser Papa könnte ich auch viel schreiben oder fast ein Buch verfassen.In den 10 Jahren Partnerschaft und jetzt schon nach fast 1 jähriger Ehe(wollte eigentlich nie wieder heiraten;-))habe ich auch viel erlebt.Mein Mann hat auch 2 Kinder!

Ich drücke dir fest die Daumen!

Gruß Thessa

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

Hi Thessa,

danke für Deinen Beitrag - ich finde es lieb, wie Du antwortest und auch Deine Meinung :)

Wir werden den Brief morgen so absenden und abwarten, was passiert.

Das mit meinem Einkommen und Unterhaltspflicht meinem Mann gegenüber ist nicht auf "meinem Mist" gewachsen - kam aus einem anderen Beitrag, den ich beantwortet habe, wollte das dort nur klarstellen :)

Noch etwas: auch ich wollte nicht wieder heiraten und ein Mann sollte mir schon gar nicht mehr ins Haus kommen *grins* Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt ;)

Wir haben übrigens zusammen 4 Kinder, allerdings wohnt keines bei uns (schade, ich hätte gerne eine richtig große Großfamilie, kann man aber leider nicht ändern und so kriegen halt die Tierchen die ganze häusliche Fürsorge ab ;) )

LG

Sabine

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Doscholino
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, war ein Schreibfehler ,dass Du Unterhaltspflichtig bist. Wenn Du nicht arbeitest ist es Dein Mann auch Dir gegenüber, was in der Berechnung mit vorgenommen wird , wenn Kinder volljährig werden. Vom Nettoeinkomen Deines Mannes werden die vorranigen Kinder abgezogen und nichtverdienende Hausfrau.Wenn dann noch was übrigbleibt bis zum SB wird das auf das Kind angerechnet. Könnt Ihr auch grob selbst ausrechnen
MfG

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Kawabine,

wie gesagt ich drücke dir ganz fest die Daumen und vielleicht teilst du uns ja ein positives ERGEBNIS eurer Bemühungen mit.
Bin schon ganz gespannt!!! Liebe Grüße an deine VIERBEINIGEN Kinder;-)- ich liebe Tiere!1


Hallo Doscholino,

wäre schön mit der Anrechnung einer Unterhaltsverpflichtung, aber bei mir wurde dies nicht berücksichtigt.

Ich bin seit 1 Jahr Alleinverdiener da mein Mann nach seiner Umschulung leider noch keinen Job hat und ALG 2 abgelehnt wurde.
Ich muss sozusagen für ihn Unterhalt zahlen bzw.aufkommen.
Aber bei der Berechnung des Unterhaltes für meinen jetzt vollj. Sohn(lebt bei mir)wurde dies nicht berücksichtigt.
Tja da bleibt mir jetzt nicht einmal der Selbstbehalt.
So kann es auch laufen - da muss ich jetzt durch.Ich habe keine Lust auf Anwalt usw.
Von der Sache sehe ich das auch so, warum soll mein Ex Mann auch indirekt für meinen jetzigen Ehemann aufkommen, wenn es bei mir zu einer Mangelberechnung gekommen wäre?!


1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

@Doscholino => hab nun verstanden, worauf Du hinaus wolltest ;)

@Thessa; danke Dir - ja klar, ich werde auf jeden Fall das Ergebnis posten bzw. Euch auf dem Laufenden halten - versprochen :)

Tja, so kann es laufen mit ALG2 etc. - manchmal denke ich auch, irgendwas macht man verkehrt. Allerdings lernt man auch mit den ganzen Widrigkeiten zu leben, nicht wahr? Es gibt halt Dinge, die kann man nicht ändern...

LG

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo sabine,

wollte euch nochmal nen denkanstoß geben.
angenommen die sache zieht sich 10 monate hin, was nicht unmöglich ist, dann müßt ihr (mal 200 e angenommen) 2000 euros nachzahlen. überleg mal, 10 monate kommen die schon irgendwie über die runden - aber dann bekommt se auf einen schlag 2000!!! euros nachzahlung. ist für prinzessin vorgezogenen weihnacht 06!

betrachte es mal von der seite........ ;)

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

Tja datoli, das kann natürlich auch passieren :( Allerdings tut ja nicht nur eine Nachzahlung weh, mein Mann zahlt(e) ja schließlich 316,- Euro pro Kind über die ganzen Jahre hinweg. Und ganz ehrlich: lieber eine hohe Nachzahlung (wenn Unterhaltsanspruch besteht, dann ist es auch egal, ob monatsweise oder auf einen Schlag), als zuviel zu zahlen.

Es tut nur sehr weh - ich weiß, wie mein "Holzklotz" von Mann darunter leidet, dass es bei seinen Kids einzig und allein um die Kohle geht :(

Heute geht auf jeden Fall das Schreiben an den Anwalt raus und dann: schau'n wir mal...

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallöchen,

ich hatte Euch ja versprochen, dass ich weiter poste, sobals sich etwas neues in der Angelegenheit "Unterhalt für volljährige Tochter" ergeben hat :)

Nach einigem Hin- und Her (und einigen wüsten Beschimpfungen seitens der EX und auch der Tochter :( ) haben wir nun die Unterlagen der Ex bzgl. Berechnung des Unterhaltes für die volljährige Tochter erhalten - allerdings mit einem Schreiben vom Anwalt, indem mitgeteilt wird, dass die KM nicht leistungsfähig ist, da ihr Einkommen mit 907,- € unter dem Selbstbehalt von 1.100,- € liege. Wir haben nachgerechnet und es stimmt ungefähr. Allerdings schreibt der Anwalt zur Unterhaltsberechnung nun folgendes:

"Das Einkommen des KV beträgt xxx €. Zzgl. des Einkommens der KM in Höhe von 907,- € ergibt sich ein zusammen gerechnetes Einkommen in Höhe von xxx € Gemäß Einkommensstufe 10 ergibt sich ein Tabellenunterhalt in höhe von 570,- € monatlich. Da die Mutter nicht barunterhaltspflichtig ist, wird das KG in voller Höhe zu Ihren Gunsten in Abzug gebracht, so dass ein monatlich von Ihnen zu zahlender Betrag in Höhe von 416,- € verbleibt...."

Zur Nachforderung (er fordert ja auch Rückwirkend seit der letzten Änderung der DDT ab Juli 05): 1.800,- € wären bis zum 10.02.06 zu zahlen, anderenfalls werden die Unterhaltsansprüche ohne weitere Ankündigung gerichtlich geltend gemacht...

Wir schreiben heute zurück:

Aufgrund Ihrer Ausführungen im Schreiben vom xxx erkenne ich unter Vorbehalt die Nichtleistungsfähigkeit der KM an. Ihre Berechnungen meines durchschnittlichen monatl. Netto-EKs in Höhe von xxx € nehme ich als Basis zur nachfolgenden Unterhaltsberechnung. Ihre Berechnung des von mir zu zahlenden Volljährigenunterhaltes erkenne ich jedoch nicht an.

Wir haben nun folgende Berechnung selbst aufgestellt:

EK des KV xxx €
./. 5% berufsbedingte Aufwendungen
./. Kindesunterhalt mind. Kind 316,- €
./. ehebedingte Schulden aus Ehe mit der KM 253,50 €

Daraus ergibt sich das bereinigte Nettoeinkommen des KV. Aufgrund dieser Berechnung ist hier die Stufe 3 DDT in Ansatz zu bringen, was wir dem Anwalt in dem Schreiben auch mitteilen. Daraus ergibt sich ein Unterhaltsanspruch vom Töchterchen von 382,- € abzgl. volles KG (154,- €) = 228,- € Unterhalt für die Tochter. Eine Nachzahlung (12/2005 bis 02/2006) i. H. v. 684,- € ist heute aufs Konto der Tochter überwiesen worden.

Außerdem kündigt der KV in dem Schreiben an, dass ab dem 01.03.06 pünktlich Unterhalts gezahlt wird, sofern bis zum 28.02.06 eine aktuelle Schulbescheinigung für Töchterlein vorliegt, da die KM in Telefonaten dem KV angekündigt hat, dass Töchterlein die Schule wechseln bzw. eine Art Ausbildung beginnen wird.

Was haltet Ihr von unserer Berechnung? Müsste doch stimmen, da die KM nicht leistungsfähig ist und der KV nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn er allein barunterhaltspflichtig wäre, oder?

Zum Abschluß noch eine Frage: Der KV hat auf Aufforderung des Anwaltes auch den Steuerbescheid 2004 übersandt; hat allerdings die einzelnen Summen in den Berechnungen unkenntlich gemacht - natürlich kann man die komplette Steuererstattungssumme lesen. Nun fordert der Anwalt "eine Kopie des vollständigen Steuerbescheides, da die übermittelte Kopie nur einen TEil des Steuerbescheides zeigt und für die Ermittlung unterhaltsrechtlicher Ansprüche nicht geeignet sei".

Ist doch Blödsinn, oder? Es hat ihn bzw. seine Mandantin doch nur zu interessieren, was er in Summe erstattet bekommen hat, oder?

Es wäre toll, wenn Ihr mir / uns Eure Meinungen zu unserem Vorgehen schreiben würdet.

Eine schöne Woche wünscht

Kawabine

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

*hoch schieb*

:) :) :)

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

@ Groellheimer

Nein, Deine Aussage stimmt so nicht - eine Steuerrückerstattung wird in den Jahr, indem sie anfällt wie Einkommen in diesem Jahr gesehen. D. h. sie wird anteilig für die Monate berechnet und auf das Einkommen draufgeschlagen.

Ich denke nicht, dass es nur auf Grund dessen, dass es um Volljährigenunterhalt geht, hier anders sein soll.

Trotzdem vielen Dank :-)

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Die Düsseldorfer Tabelle geht bereits von 2(!) unterhaltsberechtigten Kindern aus!

Schon mal die Anmerkungen gelesen?

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Kawabine
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 31x hilfreich)

Hi schnee-einsiedel

Was meinst Du????

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich bezweifle,dass der Unterhalt für das 2. Kind auf diese Weise berücksichtigt wird.
Wie sieht es denn der gegnerische Anwalt?

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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